Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe das vorhergehende Thema zu EEG Umlage ausführlich gelesen. Leider kann ich für unser Problem immer noch keine Lösung erkennen.
Hier mal unsere Konstellation:
- BHKW 15 KWel betrieben von GbR mit Lieferung an Dritte.
- errichtet nach KWK-Gesetz 2009 (im Jahr 2009)
- war EEG Umlage befreit nach KWK-Gesetz, da Strom in"unmittelbar räumlicher Nähe" auch für Dritte verbraucht wurde
- GbR betreibt eigenes Nahwärmenetz und Stromverteilung
- GbR hat nur einen Netzanschlusspunkt
Bisher wurde noch von keinem eine Forderung bezüglich EEG-Umlage an uns gestellt.
Über mir schwebt nun das Damoklesschwert einer kompletten Nachzahlung der EEG-Umlage seit 2014 im extremsten Fall oder die EEG-Umlage muss wegen Bestandsschutz weiterhin nicht entrichtet werden.
Wer kann da hilfreiche Tipps geben?
Danke!