Hallo,
ich hatte leider in der letzten Zeit aus persönlichen Gründen kaum die Gelegenheit, mich um meinen Dachs und das Forum hier zu kümmern.
Jetzt habe ich mal wieder eine Frage, die Ihr mir vielleicht beantworten könnt:
Die Zahlungs des KWK-Zuschlags bei Dachs-Installation in 2009 ist ja für den Zeitraum der Abschreibungsdauer (ursprünglich 10 Jahre) begrenzt und würde dieses Jahr auslaufen.
Wenn ein Wirtschaftsgut über die ursprünglich prognostizierte Nutzungsdauer hinaus weiterhin genutzt wird, kann ich ja den verbleibenden Restwert auf die verlängerte Nutzungsdauer abschreiben, genauso wie ich den Restwert bei Wegfall der Nutzung auf einmal abschreiben kann.
Wenn ich also jetzt das grüne Tierchen weiterhin nutzen möchte und damit den Restwert über weiter 5 (oder 10?) Jahre abschreibe, habe ich dann auch für diesen verlängerten Abschreibungs-Zeitraum Anspruch auf Zahlung des KWK-Zuschlags?
Oder ist nach den ersten 10 Jahren definitiv Schluß damit?
Wo kann ich dazu etwas finden?
Danke für Eure Einschätzung
Viele Grüße
André
Edit: Uuuups - ich habe mich irgendwie vertan. Es geht bei der Bindung an die Abschreibungsdauer ja glaube ich nicht um den KWK-Zuschlag, sondern um die Energiesteuererstattung - oder?