KWKG Förderzuschlag Viessmann PT2 Brennstoffzelle vs. Netzbetreiber

  • Hallo,


    ich habe die PT2 von Viessmann seit Juli 2018 im Einsatz und bin sehr zufrieden.Ich habe mich gegen die pauschale Vergütung von 1800€ entschieden und rechne jährlich den Zuschlag mit dem Energieversorger ab.

    Mein Netzbetreiber hat mich angeschrieben und möchte nun von mir eine genaue Aufstellung an welchen Tagen ich wieviel Strom mit Angabe der Uhrzeit geliefert habe und zwar insbesondere an den Tagen/Zeiten wo es an der Strombörse EPEX Spot SE einen negativen Preis gab. Sollte ich das nicht einreichen wird mir mein Zuschlag im nachgang um 10% Sanktioniert. Alternativ kann ich einen linearen Abschlag von 1,5% akzeptieren wenn ich nichts Nachweise.


    Meine Frage, kennt das jemand? Wenn ja, was ist zu raten? Gibt es keine Sonderreglung für Brennstoffzellen. Ich kann die ja nicht von jetzt auf gleich ausschalten...



    Vielen Dank im Voraus!



    Sven

  • Moin Sven,


    eine Aufstellung mit den entsprechenden Stunden findest Du hier. Es bleibt Dir nicht erspart, mit Hilfe der Kalenderfunktion Woche für Woche die fraglichen Stunden zu ermitteln, z.B. in Form einer Excel-Tabelle aufzuschreiben, und diese dann dem NB zu melden.


    Die Thematik wurde hier im Forum schon an anderer Stelle ausführlich diskutiert (Suchfunktion: "negative Strompreise"). Die Quintessenz ist: Für die Stunden mit negativen Strompreisen wird nach § 7 Abs. 7 KWKG kein KWK-Zuschlag gezahlt. Dieser geht aber nicht verloren, weil die fraglichen Betriebsstunden bei den 60.000 Bh nicht mitzählen bzw. hinten dran gehängt werden. Der vom NB alternativ angebotene 1,5% pauschale Abschlag ist dagegen für immer weg. Du musst also entscheiden, ob Dir die Arbeit fürs jährliche Heraussuchen, Aufschreiben und Melden mehr wert ist als der 1,5% Abschlag.

    Gibt es keine Sonderreglung für Brennstoffzellen. Ich kann die ja nicht von jetzt auf gleich ausschalten...

    Gibt es nicht. Der deutsche Gesetzgeber hat sich in seinem unerforschlichen Ratschluss dafür entschieden, diese (von der EU eigentlich für KWK-Anlagen oberhalb 500 kW(el) gedachte und dort vielleicht auch sinnvolle) Regelung für alle BHKW's mit Inbetriebnahme ab (glaube ich) 2016 einzuführen. Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Sachbearbeiter (m/w) nicht einmal wissen, was eine Brennstoffzelle ist. Aber auch für Betreiber normaler BHKW's ist es nicht unbedingt üblich, wenn z.B. in einer Winternacht für 02:00h-04:00h negative Strompreise angekündigt sind, sich den Wecker zu stellen und um 02:00h das BHKW auszuschalten. Laut den "Experten" im BMWi ist dies aber technisch möglich, und das ist aus deren Sicht als Begründung für die Gesetzgebung ausreichend.


    Jedes demokratische Land hat nun mal die Gesetzgeber, die es verdient...:-)_:-)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hi,


    wieviel Strom speisst Du denn mit der Brennstoffzelle von Viessmann ein? Kann mir nicht vorstellen, dass dies besonders viel ist.
    Wir raten eigentlich allen BHKW-Anlagenbetreiber mit einer Leistung bis 1 kW und Eigenversorgungskonzepten immer dazu, die pauschale Vergütung zu wählen, um die administrativen Vorgaben zu vereinfachen.


    Zitat

    Mein Netzbetreiber hat mich angeschrieben und möchte nun von mir eine genaue Aufstellung an welchen Tagen ich wieviel Strom mit Angabe der Uhrzeit geliefert habe und zwar insbesondere an den Tagen/Zeiten wo es an der Strombörse EPEX Spot SE einen negativen Preis gab. Sollte ich das nicht einreichen wird mir mein Zuschlag im nachgang um 10% Sanktioniert. Alternativ kann ich einen linearen Abschlag von 1,5% akzeptieren wenn ich nichts Nachweise.

    Das erstaunt mich jetzt an gleich zwei Stellen.
    Dein Netzbetreiber als grundszuständiger Messstellenbetreiber weiss doch, welches Strommesssystem eingebaut wurde und dass es sich hierbei voraussichtlich nicht um eine viertelstündliche Messung handelt. Wie sollst Du demnach eichrechtlich korrekt erfasste Stundenwerte mitteilen?
    Und was soll der lineare Abschlag in Höhe von 1,5%? Den sehe ich eigentlich nirgends im KWK-Gesetz. Da hätte ich dann gerne mal gesehen, was der Netzbetreiber anschließend mit seinem ÜNB abrechnet... ;)

  • Wie sollst Du demnach eichrechtlich korrekt erfasste Stundenwerte mitteilen?

    Muss er nicht. Er kann stattdessen (wie von Gunnar in einem anderen Thread vorgeschlagen) einfach angeben, dass er zu allen fraglichen Stunden (die ja genau feststehen) jeweils mit 750 W eingespeist hat. Das stimmt natürlich nicht, weil in Wirklichkeit ein Teil des Stroms selbst verbraucht wurde. Aber zulässig ist es jedenfalls, weil diese Art der Meldung den "Worst Case" (aus Sicht des Betreibers) abbildet: Auf diese Weise wird der KWK-Bonus für jede fragliche Stunde um genau 0,75*8= 6 ct gekürzt, während es beispielsweise bei 40% Eigenverbrauch nur 0,3*4+0,45*8 = 4,8 ct pro Stunde wären – und die Förderungsdauer verlängert sich um die fraglichen Stunden. Besser als die gemäß § 15 Abs. 4 KWKG vorgesehene pauschale Strafkürzung ist das allemal.

    Und was soll der lineare Abschlag in Höhe von 1,5%? Den sehe ich eigentlich nirgends im KWK-Gesetz.

    Ich nehme an, dass der VNB sowohl unternehmerisch als auch kundenfreundlich denkt und einfach keinen Bock hat, sich mit diesem vom deutschen Gesetzgeber angerichteten Unsinn zu beschäftigen. Bei den in Rede stehenden Kleckerbeträgen kostet ihn die Verarbeitung einer korrekten (z.B. in Form einer Excel-Tabelle übermittelten) Meldung mit Sicherheit mehr als er an KWK-Zulage spart.


    Folgende Daumenrechnung: Eine Vitovalor erzeugt, wenn sie ganzjährig 24/7 durchläuft, ca. 6.225 kWh/Jahr. Bei angenommenen 80% Selbstverbrauch würde der VNB im Jahr knapp 300 € KWK-Zulage auszahlen. Die vorgeschlagene Kürzung um 1,5% macht dann sage und schreibe EUR 4,50 im Jahr aus, der Betreiber spart sich die Meldung und der VNB spart sich die Abrechnung. Die Förderungsdauer verlängert sich allerdings nicht. Die Alternativen sehen wie folgt aus:

    • Der Betreiber lehnt die angebotene 1,5% Kürzung ab, meldet aber nichts. Dann kürzt der VNB die KWK-Zulage nach § 15 Abs. 4 KWKG. Ich hab's nicht nachgerechnet, aber ich nehme an, das sind für das Jahr 2018 die oben genannten 10%. Das kostet den Betreiber dann 30 € statt 4,50 € und die Förderungsdauer verlängert sich auch nicht.
    • Oder der Betreiber meldet wie oben vorgeschlagen. Angenommen es geht um 140 Stunden (wie 2017), dann kürzt der VNB die KWK-Zulage um 8,40 € aber dafür verlängert sich die Förderungsdauer um 140 Betriebsstunden. Und sowohl Betreiber als auch VNB müssen sich die Arbeit machen, die Meldung zu erstellen bzw. zu verarbeiten.

    Da hätte ich dann gerne mal gesehen, was der Netzbetreiber anschließend mit seinem ÜNB abrechnet... ;)

    Also erstens kann das dem Betreiber (wenn er den Deal gut findet und akzeptiert) so was von egal sein. Zweitens: Sofern eine Abrechnung überhaupt erforderlich ist, kann der VNB die Summe der auf diese Weise vorgenommenen Kürzungen einfach als Kürzung gemäß § 15 Abs. 4 deklarieren und fertig. Der ÜNB - der ja seinerseits auch ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen ist - wird ja hoffentlich nicht so bekloppt sein, Ressourcen aufzuwenden um das für jede einzelne Vertragsnummer beim VNB nachzuprüfen. Und wo kein Kläger, da kein Richter.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • und die Förderungsdauer verlängert sich um die fraglichen Stunden.

    Diese Meinung ist inzwischen überholt. Alle Juristen, die wir kennen, gehen von einer Gutschrift der - auch pauschal - abgezogenen Stunden aus. Bei vielen Mini-BHKW-Betreibern wird dies auch so gemacht.


    Ich nehme an, dass der VNB sowohl unternehmerisch als auch kundenfreundlich denkt und einfach keinen Bock hat, sich mit diesem vom deutschen Gesetzgeber angerichteten Unsinn zu beschäftigen. Bei den in Rede stehenden Kleckerbeträgen kostet ihn die Verarbeitung einer korrekten (z.B. in Form einer Excel-Tabelle übermittelten) Meldung mit Sicherheit mehr als er an KWK-Zulage spart.

    Sorry - wir haben hier eine gesetzliche Regelung. Da kann es sich nicht ein eigenes System stricken. Und wenn der Wirtschaftsprüfer des ÜNB den 1,5% Deal stoppt, dann kommt der VNB und holt sich die 10% als Pönale vom Betreiber.
    Das erleben wir doch immer wieder bei zu lange gezahlten KWK-Förderungen. Wenn der VNB aus Versehen 12 Jahre statt 10 Jahre nach dem KWKG 2012 einen KWK-Zuschlag gezahlt hat und dann vom ÜNB darauf hingewiesen wird, erfolgt eine Rückforderung beim Kunden. Das ist die Realität.

  • Moin Markus,

    und die Förderungsdauer verlängert sich um die fraglichen Stunden.

    Diese Meinung ist inzwischen überholt. Alle Juristen, die wir kennen, gehen von einer Gutschrift der - auch pauschal - abgezogenen Stunden aus.

    nix für ungut, aber verstanden habe ich das nicht. Was ist der Unterschied zwischen einer Verlängerung der Förderungsdauer und einer Gutschrift der abgezogenen Stunden? Kannst Du mal ein Beispiel bringen, wie das in der Praxis vor sich geht?


    Zweite Frage: Meinst Du mit den "pauschal" abgezogenen Stunden die Abzüge nach § 15 Absatz 4 Satz 2 KWKG? Wenn ja, wäre das für die Betroffenen natürlich positiv, aber ist das bisher nur die Meinung von Juristen oder wird das tatsächlich (z.B. in Form eines entsprechenden Hinweises auf der Abrechnung) von den VNB's so gehandhabt?


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin,


    und sie tun doch was sie wollen........zb. dieser Netzbetreiber verweist auf ein auszufüllendes Formblatt im Zuge der jährlichen Abrechnung um der "Mitteilungspflicht" genüge zu tun.


    https://www.wemag-netz.de/expo…egativer_Boersenpreis.pdf


    http://www.wemag-netz.de/einsp…abrechnung/kwk/index.html

  • Ich werde die Tage das Schreiben hochladen. Bisher habe ich nichts negatives vom Nezbetreiber gehört aber es geht ja letztendlich für 2018 um paar Euro. 2019 wird dann interessanter.