Ich kann 10 Jahre alte Module (EEG-angemeldet, klar) in Norddeutschland kaufen, abbauen, in Süddeutschland aufbauen und kassiere für die restlichen 10 Jahre die Einspeisevergütung,
Ja das ist klar, wenn der Nachweis lückenlos geführt ist kann die "Restlaufzeit" der Anlage mit ihr zusammen "erworben" werden. Allerdings ist das eher eine akademische Frage, denn mir fällt lediglich ein Grund ein warum eine alte funktionierende PV vom Dach genommen werden könnte -> Leistungserhöhung. Also auf die gleiche Fläche mehr kWp packen, dann allerdings als "repowering" wobei die alte Vergütung bei der erneuerten Teilfläche bleibt und die abgebauten Module quasi "entwertet" werden.
Wie ich oben schon schrieb wird rein physikalisch immer der Strom des in der Kaskade nächstliegenden Erzeugers verbraucht. Wenn nun in Deiner Anlage aus den bekannten Gründen die Erzeuger in der Kaskade getauscht werden wird vorrangig, soweit vorhanden, PV Strom verbraucht bzw. eingespeichert. Nur dann wenn die vorhandene PV-Leistung kleiner ist als die aller Verbraucher zusammen wird BSZ Strom in derAnlage verbraucht bzw. eingespeichert. Sobald die PV-Leistung größer ist als der gesamte Verbrauch wird der BSZ Strom ins Netz gespeist.
Wenn Du eine klassische 0-Bezugsregelung hast ist der Logic völlig egal aus welcher Eigenerzeugungsanlage der Strom stammt. Wird ein Leistungsbezug aus dem Netz festgestellt dreht der Batterie-WR hoch, wird hingegen eine Leistungsabgabe ins Netz gemessen schaltet das Batterie Ladegerät höher. Der Modbus Zähler bzw. dessen Stromwandler sitzen nach dem Zweirichtungszähler ( aus Netzrichtung gesehen ) da Ihre Aufgabe aus VNB-Sicht lediglich darin besteht zu verhindern das Batteriestrom ins Netz gelangt.
Eine solche Anordnung hätte zur Folge das nur ein geringer Teil des BSZ Stromes in der Anlage genutzt würde. Eine Gewisse Steuerwirkung hätten die Ladezeitpunkte der E-Autos. Würden diese nach Sonnenuntergang geladen würde BSZ Strom sowohl zum laden als auch zum wieder befüllen der Hauspeicher genutzt. Trotzdem würde ein Gutteil des BSZ Stromes eingespeist, ich würde daher nicht zur Pauschalvergütung greifen.