Enteignung durch Wartungszwang? Vaillant EcoPower 1.0

  • Bei Senertec wird ihn keiner daran hindern, oder verklagen denke ich aber die Frage ist wie er an Teile und Passwort kommt. Gewünscht ist es sicher nicht. Die Leute werden ja nicht extra geschult ohne Grund.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Merkst du was? Wenn du mal nach deinem BHKW gesehen hättest, dann hättest du die Info zu Wartung gesehen und durchführen lassen.

    Die Abschaltung zeigt einfach nur, dass du dich nicht drum kümmerst. Sei froh, dass das Ding abschaltet wenn die Wartung überzogen wird.

    Sonst würde das Ding bei dir laufen bis es schrott ist.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Hallo H. Dampf .


    Deine Bemerkung hier im # 4 Beitrag über mich finde ich recht anmassend .

    Aber was kann man schon von einem Sesselfurßer erwarten der hier im Forum nur flotte Sprüche koppt .

    Warscheinlich hast Du von der Technik des Eco- Power keinen Schimmer , sonst wüßest Du , dass die ges. Gaseinheit komplett gekappselt ist .

    Bei einer normalen Wartung im 6000 STD. Ritmus kommt man niemals mit Gas führenden Teilen in Berührung.

    Ausserdem überprüft kein Wartungsmoteur bei dem Eco power 1.0 die Gasarmaturen . Zu mindest nicht die Wartungsmoteure die bei mir eine 6000 Std. Wartung durgeführt haben .

  • Tja, aber dann ist leider Dein Wartungsmonteur ein Vollidiot.... die Prüfung auf gasseitige Dichtigkeit ist essentiell im Rahmen einer jeden Wartung an jedem Gasgerät.... Kann man aber auch lassen...


    Mir ist das alles aber auch scheißegal.... macht Ihr mal selber.... ist billiger

  • 100% Zustimmung Thomas.

    Bei Gas ist der Ofen aus, da brauchts nen geschulten Fachmann mit Konzession.

    Immer diese Verbraucher die meinen daß sie alles selbst machen können und dürfen. Nein, dürfen sie nicht.

    Bevor hier weiter irgendwelche unbestätigten Gerüchte in die Welt gesetzt werden:


    Bitte nenne mir die gesetzliche Bestimmung (Strafbestimmung inklusive Paragraphennummer), die es unter Strafe stellt, Arbeiten an einem Gasgerät auszuführen, dessen Eigentümer und Besitzer man ist.


    Gerne kann auch BH-Hans_Dampf antworten oder alikante oder sonst jemand.


    Wir reden hier übrigens nicht von der zivilrechtlichen Seite bei Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz. Die betrifft Euch als Installateure genauso (ebenso wie die strafrechtliche Frage in diesen Fällen).



    Und es hat nichts mit dem Thema oder Problem zu tun, aber die Anlage ist nicht Dein Besitz. Sie ist Dein Eigentum.


    So ein Unsinn. goingBHKW ist Besitzer UND Eigentümer seines BHKW.


    Wenn Dir die Begriffe nichts sagen, frag erst mal einen Fachmann, anstatt irgendwelche Spekulationen abzugeben.


    Und ansonsten bin ich sicher, daß Vaillant das Servicepaßwort herausgeben müßte, wenn man die verklagen würde.

  • Weshalb er nicht Besitzer sein soll würde mich auch interessieren.


    Ich könnte mir vorstellen das zwar jeder daran arbeiten darf, aber eine Überprüfung vor (wieder)inbetriebnaheme erforderlich ist. Sowas könnte doch beim Versorgungsunternehmen oder beim Bauamt herauszufinden sein.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

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  • Besitz ist die Verfügungsgewalt über einen Gegenstand oder eine Sache.

    Bsp: Mietwagen auf Mallorca. Der Mieter ist der Besitzer. Der Typ, dem die Autovermietung gehört, ist der Eigentümer und bleibt der Eigentümer. Wenn der Mieter den Wagen zurückbringt, ist der Vermieter wieder Eigentümer und Besitzer.


    In punkto Rücksetzen Wartungszähler/Arbeiten an Gasanlagen kann man kein Besitzer sein, denn der Normalo darf das schlichtweg nicht, Punkt. Diskussionen, ob dies denn OK ist oder nicht, sind Blödsinn.


    Ich darf auch keine Boeing fliegen, andere aber doch. Danke, Merkel!


    Trotz Fachwissen über BHKW habe ich umgekehrt extrem wenig Ahnung in der Behandlung von Psychosen oder Verfolgungswahn. Auch mit streitlustigen Wutbürgern kann ich nix anfangen, denn dafür bin ich nicht ausgebildet.


    Konkret schuldet Vaillant hier einen absoluten Scheißdreck. Denn man hat das Gerät gekauft, und das nicht mal bei Vaillant, sondern beim Installateur, für den ich von dieser Stelle tiefes Mitleid empfinde, dass er solche Kunden hat. Im Lieferumfang war nicht der Code für die Rücksetzung des Passworts etc. enthalten, wieso auch? Wo steht das denn?


    Muss denn VW den Code rausrücken, wie ich den Serviceintervall am Auto zurücksetze?


    Aber man kann sicher Vaillant verklagen, man hat ja eine Rechtsschutzversicherung. Und das kann man sich sicher nicht gefallen lassen, also ab zum Anwalt, Vaillant verklagen, den Installateur verklagen, Frau Merkel verklagen, alle verklagen...


    Man kann einerseits in seinem psychotischen Wahn davon ausgehen, dass es Gängelei ist, dass man selber nicht an Gasgeräten fummeln darf. Man kann aber auch mal (alikantes Zauberwort: DENKEN!) überlegen, dass es die eine oder andere Vorgabe gibt, die einen selber und andere vor Schaden schützen sollen.


    Anders formuliert:

    Darf ich mir eine Boeing kaufen? Klar, wenn ich das Geld habe, wieso nicht...


    Darf ich sie selber fliegen? Nein. Denn dafür bin ich nicht ausgebildet

  • Besitz ist die Verfügungsgewalt über einen Gegenstand oder eine Sache.

    Bsp: Mietwagen auf Mallorca. Der Mieter ist der Besitzer. Der Typ, dem die Autovermietung gehört, ist der Eigentümer und bleibt der Eigentümer. Wenn der Mieter den Wagen zurückbringt, ist der Vermieter wieder Eigentümer und Besitzer.


    In punkto Rücksetzen Wartungszähler/Arbeiten an Gasanlagen kann man kein Besitzer sein, denn der Normalo darf das schlichtweg nicht, Punkt.

    Achso, der Mietwagen-Mieter ist Besitzer, obwohl er das Service-Intervall nicht zurücksetzen kann, aber man ist nicht Besitzer seines BHKW, weil man angeblich das Serviceintervall nicht zurücksetzen darf. Langsam wird es peinlich.



    Muss denn VW den Code rausrücken, wie ich den Serviceintervall am Auto zurücksetze?

    Ja, steht bei vielen Modellen in der Bedienungsanleitung wie das geht - ganz ohne Diagnosegerät.

    Ansonsten gibt es frei verkäufliche Diagnosegeräte.


    Warum? Weil VW zu blöd ist, das zu sichern? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht.

  • Das alles sollte doch vor dem Kauf/Verkauf geklärt werden, oder? Dann hätte man doch gewußt, wie oft und wieviel ca. eine solche Wartung kostet und dann evtl. ein anderes kaufen bzw. ein anderes Heizsystem.

    Ich weiß nicht, wie das bei anderen Herstellern gehandhabt wird und ist ja vielleicht auch überall anders, aber als ich meinen Rapsöl/Heizöl-Dachs gekauft habe, wußte ich, dass ich einen Service-Entsperrcode brauche und diesen ließ ich mir auch geben und ich ich wußte auch, dass sich der Dachs nach weiteren 300Bh nicht mehr starten läßt. Ich warte den auch vollkommen selbst.

    In Sachen Gas-BHKW sehe ich das auch ein bisl anders, denn hier ist das Wohl der Allgemeinheit gefragt und es ist wohl lt. Aussagen hier im Forum auch nicht gestattet, Gasanlagen selbst zu warten, da wäre ich schon aus versicherungstechnischen Gründen vorsichtig, denn wenn das Ding um die Ohren fliegt, dann stellt sich da die Haftungsfrage. Wenn man also unbedingt meint, man wolle Gasanlagen selbst warten, dann muß man sich schon sehr sehr sicher sein.

    Ich würde aber trotzdem sagen, wenn ich ein BHKW kaufe, dann ist das meines und keinem anderen seines, es sei denn man hat mit dem Hersteller einen Deal über ein Probegerät, was zu meiner Zeit einige Rapsöl-Dachse von Senertec vertrieben wurde, da wurde klar gesagt, dass diese der Forschung dienen und selbst keine Hand angelegt werden darf, dafür war es aber auch ein interessanter Neukaufpreis.

  • Was ich damit sagen wollte, ist, dass der Besitzer weniger ist als der Eigentümer. Und dass weder Eigentümer noch Besitzer machen können, was sie wollen, wenn es deren Sicherheit und die Sicherheit anderer berührt.


    Es ist doch auch total wurscht, FAKT ist, dass Fritz Müller sein BHKW nicht selber warten darf, wenn hierbei an Gasarmaturen etc. gearbeitet werden muss. Kann man doof finden, ist aber so...


    Jeder Hersteller kann das handhaben, wie er denn will. Von mir kriegt keiner den Zugang für die Fachmann- oder Expertenebene bei den BHKW. Denn eines ist auch sicher: Die Leute, die selber fummeln und die Sache geht in die Hose, geben sich selber nie die Schuld. Schuld sind immer die anderen.


    Aber macht ruhig die Wartungen selber, mir egal....

  • Und Nochwas -

    Ein BHKW ist wie jedes Gasgerät als Gesamtes der Gasanlage zugehörig! Damit darf an Teilen, zu denen man nur mit Werkzeug gelangt (zb Schrauben der Abdeckung) nur ein Fachmann arbeiten.

  • Da gehen jetzt zwei Dinge durcheinander -
    Wer an einer Anlage was rumschrauben darf oder nicht und die Sperrung wegen überschrittener Wartung sind zwei völlig unterschiedliche Themenfelder.

    Und mich erstaunt mal wieder, wie aggressiv da einige diskutieren, obwohl Sie selbst über kein Fachwissen im Bereich des Eigentumsrecht verfügen.

    Das habe ich übrigens auch nicht - kenne aber einen konkreten Fall, in dem es eben um eine Zwangsabschaltung mit Verriegelung durch einen großen BHKW-Hersteller ging.

    Einen solchen EIngriff halte ich grundsätzlich für gut, da eine Anzeige mit einem Hinweis "überschrittene Wartung" nach Ansicht einiger Prosumer eher den Charakter einer Empfehlung zu haben scheint. Trotzdem gehört diese Anlage nicht dem BHKW-Hersteller sondern dem Käufer. Wie dieser die Anlage betreibt ist - im Rahmen der technischen Vorschriften zur Sicherheit - seine Entscheidung.


    In dem konkreten Fall hat das Gericht entschieden, dass eine Zwangsabschaltung und Verriegelung unzulässig sei.

    Natürlich muss der Betreiber aber dann auch mit den Konsequenzen leben, wie Entfall der Gewährleistung oder Kündigung des Wartungsvertrages.

  • Aktenzeichen? Würde mich echt interessieren...


    Oder kommt das aus der Kategorie "Ich habe mal gehört, da war einer, der....." ???