Die Steuerlich Behandlung eines Brennstoffzellen BHKW für den Mieterstrom

  • Hallo,

    ich bin in der Planung eines Brennstoffzellen BHKW` s

    Nun äußerte sich der Verkäufer, daß ich das nur mit 2%??? abschreiben könnte

    Das kann ich mir einfach, nicht vorstellen.

    Der Verkauf, von Strom, und vor Allem , an Dritte ist doch so, wie so gewerblich

    Bei den noch zusätzlich, neu zu installiernden Brennwertkessel , könnte das natürlich anders aussehen.

    Da ja auch noch, bei diesem Thema die Gefahr der gewerblichen Infizierung droht ?

    Andererseitz kann ich ja sämtlich Beriebmittel Netto einkaufen

    Dann muss ich natürlich die Wärme auch mit U St. belegen

    Ist hier jemand, der sich im Thema auskennt ?

    Gruß

    Hartmut

  • Moin Hartmut,

    ich bin in der Planung eines Brennstoffzellen BHKW` s


    Nun äußerte sich der Verkäufer, daß ich das nur mit 2%??? abschreiben könnte

    Wenn das BHKW als Heizung in einen Neubau eingebaut wird, ist das so. Bei nachträglichem Einbau zählt es als Erhaltungsaufwand und kann auf einen Sitz geltend gemacht werden (oder auch, wenn einem das lieber ist, auf bis zu fünf Jahre verteilt).


    Wenn das Gebäude privat genutzt wird, gilt beides nur für den auf die Stromerzeugung entfallenden Anteil an den Gesamtkosten. Bei einer BlueGen mit 1,5 kW(el) und 0,6 kW(th) wären das also z.B. (1,5/2,1=) 71,4%. Der Wärmeanteil ist Privatsache. Auch die laufenden Kosten werden später analog aufgeteilt.


    Als Einstieg in die Thematik hänge ich unten einmal mehr die beiden Verfügungen an, in denen die steuerliche Behandlung von BHKW's ausführlich abgehandelt wird. Die Abschreibungsfragen werden in Kapitel 4 der zweiten Verfügung behandelt. Lies Dir das mal durch, und wenn Du dann noch Fragen hast, können wir Dir (wie immer ohne Gewähr) vielleicht weiter helfen.


    Was die mögliche "gewerbliche Infizierung" betrifft, würde ich Dir empfehlen, einen Steuerberater zu konsultieren.


    Gruß, Sailor

  • Danke Sailor für Deine schnelle Antwort !

    Zunächt, wegen der" gewerblichen Invizierung" hatte ich schon Kontakte mit dem Steuerberater.

    D a sind in 1. lLienie Personengesellschaften betroffen,

    Wie z. B. in diesem Falle sehr brisand, Hausveraltungen ( also ein totaler Verhinderungsgrund) Aber anscheinend ist gerade das gewollt ???

    Aus Deine beiden PDF `s. lese ich daß es in meinem Fall, auch mit der Sonderabschreibung, und evtl sogar mit der Infestitionszulage glücken könnte, da ich durch meine umfangreichen PV Analgen, und auch schon mit einem anderen

    Mieterstromobjekt ,schon ungewollt als zu einen sogn. Energielieferunternehmer wurde .

    Deswegen erwäge ich nun den zusätzlich nötigen Brennwertkessell über die Erhaltungs aufendungen ( 5 Jahre ) ab z u schreiben?

    Ich vermute mal, daß ich wegen der Infizierugsgefahr so sicherer fahre ??

    Die Brennstoffzelle ( Bluh Gen) wie auch ein Akkuspeicher, werden über meinem sogenannten "Energiielieferunternehmen "

    abgeschriebnen ?

    Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß die beiden Geräte die 50 Jahre

    (hier also2 %) überstehen ?

    Gruß,

    Hartmut

  • Deswegen erwäge ich nun den zusätzlich nötigen Brennwertkessell über die Erhaltungs aufendungen ( 5 Jahre ) ab z u schreiben?

    Ich vermute mal, daß ich wegen der Infizierugsgefahr so sicherer fahre ??

    Ich bin nicht ganz sicher ob ich Dich richtig verstanden habe, aber wenn ein Brennwertkessel nachträglich in ein bestehendes Gebäude eingebaut wird, zählt das in jedem Fall als (sofort zu 100% absetzbarer) Erhaltungsaufwand und wird (sofern das Gebäude vermietet ist) steuerlich über die Anlage "V" (Vermietung und Verpachtung) für dieses Gebäude abgerechnet. Dort kannst Du Dir aber aussuchen, ob Du die Kosten für Kessel & Einbau sofort geltend machst oder gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilst. Mit "Abschreibung" hat das nichts zu tun. Die laufenden Kosten (i.W. Gasverbrauch, Wartung und Kaminkehrer) sind auf die Mieter umlegbar, Einbau- und Reparaturaufwand dagegen nicht. Aber alle Kosten sind Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung.


    Wenn das Gebäude dagegen privat genutzt wird, sind alle diese Kosten steuerlich unbeachtlich.


    Aus der Frage mit der Infizierungsgefahr halte ich mich raus, davon verstehe ich absolut nichts.


    Aus Deine beiden PDF `s. lese ich daß es in meinem Fall, auch mit der Sonderabschreibung, und evtl sogar mit der Infestitionszulage glücken könnte, da ich durch meine umfangreichen PV Analgen, und auch schon mit einem anderen Mieterstromobjekt ,schon ungewollt als zu einen sogn. Energielieferunternehmer wurde .

    M.E. ist das nur hinzukriegen, wenn alle diese Anlagen steuerlich in einem separaten Unternehmen stecken, z.B. einer GmbH, und daher nachweislich gewerblichen Zwecken dienen. In dem Fall würde auch weiterhin die AfA auf zehn Jahre gelten. Die Abgrenzung ist aber schwierig, insbesondere falls nur ein Gebäude versorgt wird und Du sowohl Eigentümer des Gebäudes als auch des "Energieunternehmens" bist. Deshalb bitte ich Dich, diese Fragen mit dem Steuerberater zu klären.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Sailor,

    der Steuerberater rief mich gerade an, und hat das bestätigt was Du mir geschrieben hast !

    Wegen der Infizierung bestände bei mir, keine Gefahr ??

    Da bin ich allerdings ewas skeptischer

    Was er aber schon mal angesprochen hat, daß beim Mieterstrom keine U.Steuer berechnen werden muss ??

    Die habe ich allerdings schon fleißig abgeführt

    Also, das habe ich aber letztes Jahr total anders gelesen ??

    Oder habe ich mich verlesen ??

    Also. daß eine Brennstoffzelle, und ein Litium Speicher, 50 Jahre halten muss ??
    Das will einfach, gar nicht in meine Birne

    Wenn da man nicht auch schon der lange Arm der Lobby der großen Vier hinter sitzt

    Trotz dem herzlichen Dank für Deine Mühe!!

    Gruß

    Hartmut

  • Moin,

    Also. daß eine Brennstoffzelle, und ein Litium Speicher, 50 Jahre halten muss ??
    Das will einfach, gar nicht in meine Birne

    Das hat nix mit Haltbarkeit zu tun sondern mit der Zugehörigkeit zum Gebäude und (Neu)Gebäude werden nunmal mit 2% abgeschrieben.

  • Also. daß eine Brennstoffzelle, und ein Litium Speicher, 50 Jahre halten muss ??

    Nochmal: Diese Regel mit den 2% AfA gilt für Neubauten. Wenn Du heute ein Haus neu baust, hat es im allgemeinen eine Heizung. Auch wenn das ein hundsgewöhnlicher Gas- oder Ölkessel ist, erwartet kein Mensch, dass er 50 Jahre hält. Das gilt im Übrigen auch für andere Gebäudebestandteile, z.B. für die Fenster. Trotzdem zählt das alles miteinander zum Gebäude, und vom Gesamtwert aller dieser Gebäudebestandteile kannst Du 2% p.a. abschreiben. Wenn dann später einer dieser Gebäudebestandteile ersetzt werden muss, gilt der Aufwand für diesen Ersatz als Erhaltungsaufwand und kann - unabhängig davon wie alt das Gebäude ist und wie viel von der ursprünglichen Substanz bereits abgeschrieben ist - sofort zu 100% abgesetzt werden.


    Alles klar?


    Dass für Mieterstrom keine Umsatzsteuer berechnet werden müsse, halte ich für ein Gerücht. Aber wenn Dein Steuerberater da anderer Meinung ist, halt' ich mich da raus. In jedem Fall solltest Du berücksichtigen, dass bei Stromverkauf an Dritte (einschl. Mieterstrom) die volle EEG-Umlage abzuführen ist. Und meiner Meinung nach muss auch auf diese EEG-Umlage noch 19% Umsatzsteuer abgeführt werden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Moin Sailor.

    habe eben noch etwas gegoogelt Es scheint so.als wenn unter 17500€ Bruttogewerbeeinnahmen

    (KleinunternehmerRegelung ?) anscheinend

    keine U Steuer fällig werden ??

    Und auf die EEG Abgaben muss beim Überlandnetzbetreiber , auch keine U Steuer bezahlen.

    Ich denke , daß ich dann darauf auch keine Steuer berechnen muss ?

    Gruß

    Hartmut

  • Es scheint so.als wenn unter 17500€ Bruttogewerbeeinnahmen

    (KleinunternehmerRegelung ?) anscheinend

    keine U Steuer fällig werden ??

    Richtig. Aber dafür darf man dann auch keine bezahlte Vorsteuer geltend machen, z.B. die USt in den Erdgaslieferungen.

    Und auf die EEG Abgaben muss beim Überlandnetzbetreiber , auch keine U Steuer bezahlen.

    Wenn Dir der ÜNB EEG-Umlage in Rechnung stellt, dann wahrscheinlich mit Umsatzsteuer - denn er ist ja kein Kleinunternehmer. Zahlen musst Du also auf alle Fälle.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Moin Allicante,

    richtig ! Ich berechne ja den Nettopreis, da ist ja alles andere schon drinn, außer die U . Steuer.

    Die kommt ja noch dazu.

    Ich glaube auch daß mein Steuerberater, das mit dem Mieterstrom, noch nicht alles voll auf dem Schirm hat ?

    So wie viel öffendlichen I Behörden auch einschl. sogar, das Zollamt.

    Gruß,

    Fritz