Ganz ehrlich,
die ganze EEG-umlagenpflicht im inneren Verhältnis ist mir zu Wider
...soviel Aufwand und Unsicherheit
und dann noch Unwissenheit -auch auf Seiten der Netzbetreiber-
...um die Umlage gar mit 1Milliönstel in Grenzen zu halten
Nochmal praktisch
Der Threadersteller hat doch gesagt, dass ganze ist in Familienhand
Nun kenn ich nicht die Familienverhältnisse,
aber was wäre wenn das intern einfach aufm kurzen Weg geklärt wird?
Der Eigentümer betreibt und versorgt die Familienobjekte.
Der Netzbetreiber sieht nur den einen Netzanschlusspunkt.
Juckt es wirklich jemanden was dahinter passiert?
Weder Familienmitglieder, noch Netzbetreiber und der Eigentümer erst recht nicht, haben da ein Interesse es anders zu Hand haben.
Mag sein,
das es nicht ganz konform aus Sicht des Gesetzgebers ist
und ich möchte niemanden animieren bewusst sich auf Kosten der Allgemeinheit die Taschen voll zu hauen
...aber das hier, also nee...würd ich glaub ich in Erwägung ziehen.
Alternativ
Was ist, wenn der Eigentümer einer Familien-GbR das BHKW zur Nutzung überlässt (gegen entgelt)
und diese sich aus den Produkten des Gerätes bedienen?
Ist die GbR dann DER Eigentümer und highlander-konform?