BHKW für drei Häuser - wie abrechnen um EEG-Umlage zu vermeiden?

  • Hallo BHKW Freunde,

    Wir habe uns ein BHKW inkl.Fernwärme und eigenen Stromleitungen gebaut um damit drei Häuser zu versorgen!

    Alle drei Häuser gehören dem selben Eigentümer und in zwei Häusern wohnen die Kinder des BHKW Betreibers!

    Wie können wir am besten die Zahlung der EEG Umlage umgehen,welche Möglichkeiten gibt es da?

    Mit den 10000kwh Bagatellgrenze für Eigenverbrauch kämen wir klar!

    Jedoch gelten wir ja als Drittverbraucher und unterliegen so der vollen EEG Umlage wie könne wir das ändern?

    Bisher sind wir Stromtechnisch noch nicht verbunden und das BHKW ist noch nicht ans EVU gemeldet!

    Wäre top wenn ihr mir helfen könntet! Die Anlage hat 4,7kwEl

  • Moin,

    Wie können wir am besten die Zahlung der EEG Umlage umgehen

    sorry, gar nicht bzw. nicht auf legalem Wege.


    All das was die Mieter verbrauchen ist per Gesetz Umlagepflichtig da zieht auch keine Bagatellgrenze.

    Nicht Umlagepflichtig ist Anlageneigenverbrauch, Allgemeinstrom und Stromverbrauch Deiner Wohnung. ABER nur unter der Bedingung das die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch physikalisch oder per Lastgangmessung nachweisbar ist.


    Grüße

  • Nicht Umlagepflichtig ist Anlageneigenverbrauch, Allgemeinstrom und Stromverbrauch Deiner Wohnung. ABER nur unter der Bedingung das die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch physikalisch oder per Lastgangmessung nachweisbar ist.


    Grüße

    Wo steht das?

  • Mir fällt da nur eine Lösung ein.

    Hängt das BHKW nicht ans Netz, sondern baut eine Insel.

    Dazu braucht ihr einen etwas größeren Batteriespeicher und 3 Victron Multigrid/Multiplus2 die dem BHKW das Netz vorgeben.


    Gruß

    Thomas

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Nochmal zum Verständnis


    es sind 3 Häuser

    und alle bei einem Eigentümer

    ...der Eigentümer (ihr?) habt Gas und Netzanschluss

    und von dem Haus werden die anderen sowohl strom-, als auch gasseitig versorgt?


    Da frage ich mich,

    wer "sieht" denn, dass der Strom intern weitergereicht wird?

  • firestarter

    Richtig zusammengefasst! Alle drei Häuser gehören der selben Person,welche auch das BHKW betreibt und in beiden Häusern

    wohnen Kinder des BHKW Betreibers!

    ErdKabel sind verlegt genauso wie FernwärmeLeitungen!

    Ich frage mich auch was gegen die Stromabgabe spricht,denn es kann mir niemand vorschreiben wieviel Strom Ich noch aus dem Netz kaufe und dem BHKW Betreiber kann niemand vorschreiben wie hoch sein Eigenverbrauch ist!

    10000kWh sind die Freigrenze !


    alikante 640Euro auf 15 oder 20 Jahre ist jede Menge Geld!

    Zudem kommt ja noch der Irrsinn mit der Abrechnerei hinzu mit der Versorgerlizenz,Verträgen und und und!

    Das Geld allein ist es ja nicht!

    In unserem Korintenkacker Land muss ja alles möglichst kompliziert und mega umständlich gestaltet sein damit es sich für Hinz und Kunz nicht lohnt bzw. nicht umsetzbar ist !

  • Bei einer Schenkung von Strom liegt nach herrschender Meinung keine Lieferung i.S.d. EEG vor und der Verbrauch ist hinsichtlich der EEG-Umlage wie Eigenverbrauch zu behandeln. Die Bundesnetzagentur versucht in ihrem Leitfaden auch in dieser Konstellation eine Lieferung zu konstruieren, steht mit dieser Auffassung jedoch recht allein dar. Gleichwohl sieht auch die BNetzA eine Ausnahmen bei einer Familienkonstellation.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Absolut Richtig, bei Schenkung und Familie sieht es freundlicher aus.


    Aber dazu dürfen nur Zwei Häuser an den selben Netzverknüpfungspunkt - keinesfalls das fremd vermietete Haus - und der NB darf bezüglich abklemmen des Einen und verstärken des anderen Hausanschlusses keine dummen Fragen stellen.

    Bei uns in der Gegend wehrt sich der NB im übrigen mit Händen und Füßen wenn es darum geht einen Hausanschluss über ein anderes privates Flurstück zu verlegen egal ob es momentan dem gleichen Besitzer gehört.


    Nochwas zu den Kosten :


    Gegenüber einer Batterieanlage, ( Insel) wie von Stromsparer vorgeschlagen, sind die max. 640€ p.a. wirklich Peanuts.


    Zudem kommt ja noch der Irrsinn mit der Abrechnerei hinzu mit der Versorgerlizenz,Verträgen und und und!

    Was Du damit meinst kann ich nicht ganz ergründen, möchtest Du evt. das BHKW gar nicht anmelden ??


    Grüße

  • Neuendorfer

    Wo finde ich denn die Passagen im Gesetz die besagt, daß eine Schenkung die EEG Umlage innerhalb der Familie umgeht?

    Kann das ganze leider nirgends finden bräuchte es aber baldmöglichst?

    Wäre super nett wenn du mir weiterhelfen könntest!

  • Neuendorfer


    mich lässt das Gedankenspiel den Strom an die Mieter zu verschenken nicht los. Also was wäre wenn :


    - der "verschenkte" Strom würde nur 4Cent KWK-Vergütung einbringen

    - damit gibts ein großes Loch in der Wirtschaftlichkeitsberechnung

    - Ausgleichsmöglichkeit A : den eigenen Strom für ein vielfaches entnehmen zb. 1€ anstatt 18Cent/kWh

    - Ausgleichsmöglichkeit B : den Fehlbetrag auf die gesamte Wärmelieferung aufschlagen zb. 20Cent anstatt 10Cent/kWh

    - Beide Varianten sind schon wegen ihrer Absurdität als "Umgehungstatbestand" erkennbar


    Und was das FA zu solch "Wucherpreisen" meint ist auch offen .


    Grüße

  • Was ist denn mit folgender Möglichkeit bzgl. EEG:


    Ich habe ein MFH und vermiete die Wohnungen nicht nur warm, sondern ganz warm (lustig: Das Objekt, um das es gerade geht, steht auch noch in Köln ;) )


    Bedeutet: Gib mir einfach x Euro im Monat, da sind dann Heizung, Strom, Müll und was weiß ich komplett drinnen....

  • Eine "Umgehung" ist unzulässig. Eine Gestaltung, die eine Belastung vermeidet ist zulässig. Die Verschenkung muss eine echte Schenkung ohne Gegenleistung sein. Eine Warmmiete mit Strom ist keine Schenkung, da der Strom in die Mietzahlung eingepreist ist.


    Bei einer echten Schenkung ist die dabei stattfindende private Entnahme durch den Betreiber natürlich zu versteuern, wenn das BHKW mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Wenn es eine Liebhaberei/Privatvergnügen ist (keine Einspeisevergütung), natürlich nicht. Dass eine private Schenkung keine Lieferung ist, steht so natürlich nicht im EEG. Denn: Der Strom wird erzeugt, als Eigenverbrauch (nach dem EEG) privat genutzt bzw. aus dem Betrieb entnommen (versteuert!) und sodann von einer Privatperson an die nächste verschenkt.


    Bitte bedenkt: Das ist eigentlich nur praktikabel im Familienkreis. Jede Form der Umgehung durch eine nur scheinbare Verschenkung mit einer versteckten Gegenleistung ist keine Schenkung und in jedem Fall als Lieferung voll EEG-Umlagepflichtig.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: