Stromlieferung

  • Ich betreibe mitten im Dorf bei uns 1 Biogas BHKW und 1 Erdgas BHKW. Nun möchte ich die Straßenlampen der Gemeinde mit Strom betreiben. Und zwar für die Gemeinde umsonst. Muß ich dann trotzdem für den gelieferten Strom EEG Umlage bezahlen.

    Gruß Matzi

  • Kannst Du direkt in die Kabel zwischen den Laternen einspeisen, oder nur durchgeleitet durch das Netz?


    Du willst den Strom ohne Gegenleistung verschenken oder willst Du nur statt kWh in "Licht" abrechnen?

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ich bin zwar kein Jurist, gehe aber davon aus das es EEG frei wäre wenn es nicht mit einem Zähler erfasst oder irgendwie verrechnet wird und sich nur um eine Kleinmenge handelt. Wieviel % deiner Stromprodukion wäre es ca. die du da verschenken möchtest?


    Habe mal gehört das z. B. Kleinmengen in vermieteten Objekten z. B. für die Treppenhausbeleuchtung auch EEG frei wären.


    Aber ist das nicht eigentlich egal, im Zweifel schreibst du halt der Gemeinde eine Rechnung über 0ct. plus EEG Umlage pro kW/h. Das kommt die Gemeinde sicher immer noch günstiger als den Strom konventionell zu kaufen. Und wenn das ganze erst mal läuft sind das auch nur 3 Zettel pro Jahr. Rechnung, EEG Rechnung, EÜR und fertig.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

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  • Moin

    Habe mal gehört das z. B. Kleinmengen in vermieteten Objekten z. B. für die Treppenhausbeleuchtung auch EEG frei wären.

    gefährliches hören-sagen ! Die Treppenhausbeleuchtung gehört in vermieteten Objekten zum Allgemeinstrom und dieser ist von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit. ( Vorausgesetzt er wird Messtechnisch korrekt erfasst )


    In Matzis Fall würde keine EEG-Umlage anfallen da er den Strom Nachweislich verschenken will.

  • auch wenn es mich nichts angeht - aber wieso dieser Altruismus?

    Das jemand die (Überschuss) Wärme verschenkt - o.k. - aber das "Hauptprodukt" Strom ist eher ungewöhnlich...

  • Wenn für das BHKW ein Vorsteuerabzug erfolgte, wird auch bei verschenktem Strom das Finanzamt die Hand aufhalten.
    Stichwort Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch.

  • Ich will euch mal aufklären warum ich den Strom für die Straßenlampen verschenken will.


    Vor einiger Zeit habe ich mal angefragt ob die EEG Umlage wegfällt wenn ich der Gemeinde den Strom für die Straßenlampen schenke. Das hat folgenden Hintergrund. Ich betreibe ja ein

    Biogas BHKW 250 kw. Das Biogas kaufe ich von einer Anlage aus dem Nachbarort und wird mir

    über eine Gasleitung geliefert. 2007 habe ich den Vertrag mit der S-H Netz AG abgeschlossen über die Lieferung von 250 kw Strom Mittelspannung über meinen eigenen Trafo.

    2012 hat dann unser Wirtschaftsminister Gabriel beschlossen das alle Biogasanlagen 5 % weniger

    Vergütung bekommen. Auch für bestehende Verträge. Ich bekomme jetzt also nur 237 KW bezahlt,

    obwohl ich 250 kw Einspeise .Im Sommer ist das kein großes Problem aber im Winter schon, weil ich da alle Wärme brauche. Ich habe an dem Motor 40 Haushalte angeschlossen, die von mir Wärme beziehen. Ich muß also den Motor im Winter Vollgas fahren damit ich genug Wärme habe ,nur leider

    bekomme ich den Strom nicht bezahlt. Das sind im Jahr ca 25000.- € Dann kann ich auch der Gemeinde den Strom schenken. Leider hat der Herr Gabriel sein Gehalt nicht um 5 % gekürzt.