Ein Problem beim Thema KWK ist meiner Meinung nach, dass die Versorger, NB und auch HZAs die eigenen Verordnungen nicht kennen und diese willkürlich anwenden.
Konkret habe ich einen Fall, in dem ein Kunde in 2018 aus einem BHKW einen Eigenverbrauch von 16.000 kWh hatte. Muss er nun
a) 40% EEG-Umlage für 6000 kWh zahlen oder
b) 40% EEG-Umlage für 16.000 kWh oder
x% für y.....
Anlage ist 5 kW elektrisch
Wer kann da auf die Schnelle helfen?