Seit Ablauf der 10-jährigen Förderung werfen wir unseren DACHS nur noch dann an, wenn unser Eigenstromverbrauch dies sinnvoll erscheinen lässt. Statt ehemals 3.500 Bh p.a. läuft er deshalb aktuell nur noch rund 700 Stunden im Jahr. Entsprechend länger ist der Abstand zwischen den Wartungsereignissen.
Mein Dachspfleger meinte, dass die grüne Kiste ungeachtet ihrer Laufleistung nach zwei Jahren „zwangsgewartet“ werden müsse. Angeblich sei das Herstellervorschrift und habe etwas mit dem Altern des Öls zu tun, das spätestens nach 24 Monaten ausgetauscht werden müsse. Stimmt das?
BG, maxnicks