Besteht abnahmepflicht auch bei einem gebrauchtem BHKW?

  • Guten Tag,
    ich suche und lese schon eine ganze weile zum Thema BhKw.
    Was ich allerdings noch nicht finden konnte ist eine Antwort auf die Frage:
    Muss der Stromversorger auch meinen Strom von einem gebrauchten BhKw nach EEG oder KWK abnehmen?
    Oder muss er das nur bei Neu- oder modernisierten Anlagen?


    Vielen Dank für die Auskunft!


    Gruß

  • Moin,


    ich denke Du scheiterst bei Deiner Suche an der Fragestellung. Eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung verbunden mit Anschluß- und Abnahmepflicht ( EEG KWKG ) gibt es nur für Neuanlagen oder modernisierte Bestandsanlagen.


    Hast Du eine gebrauchte Anlage die bereits 10Jahre nach KWKG bzw. 20Jahre nach EEG eingespeist hat ist erstmal Schluß mit gesetzlicher Garantie.


    Willst Du dem Netzbetreiber Strom aus einer Anlage verkaufen die, egal aus welchem Grund, nicht nach KWKG oder EEG einspeist, kannst Du einen Einspeisevertrag mit ihm aushandeln, in der Regel zum EEx Preis.


    Grüße

  • Ich hab mir einen 10 Jahren alten Dachs eigebaut. Bekomme den EEx Preis von den Bayernwerke. Eigenverbrauch ist angesagt. Er läd gerade meinen C-Zero und den Sonnenakku. Ein Herzschwert für den Überschuss wäre auch noch eine Alternative.


    @alikante was ist eigentlich Modernisierung? Muss der Motor auch neu sein?



    LG

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Ist nicht mein Spezialgebiet, aber meines Wissens nach kannst Du Dir ne neue Geräteverkleidung kaufen, das reicht, vorausgesetzt, die kostet 50% dessen, was ein Neugerät kostet und die Büchse entspricht danach dann den aktuellen Anforderungen.


    Kann aber auch falsch sein...

  • Danke für die Antworten.


    Was ist denn der EEx Preis? Ist der individuell ausgehandelt mit dem Versorger?
    Nimmt der Versorger denn überhaupt den Strom an wenn er nicht muss?


    Mein Plan wäre ein BHKW in Einsatz zu bringen mit ~ 15kw elektrischer Leistung und ~ 30kw Thermischer.
    Strom würde bei mir im Betrieb genutz werden sowie im Haus. Ebenso die Wärme.

  • Danke, denke ich verzichte. *grins*

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Was ist denn der EEx Preis? Ist der individuell ausgehandelt mit dem Versorger?
    Nimmt der Versorger denn überhaupt den Strom an wenn er nicht muss?

    EEx oder "üblicher Preis" sind die Preise am Spotmarkt der Strombörse (gewesen), für KWK wird daraus ein Quartalsweiser Durchschnittspreis gemacht. https://www.eex.com/de/marktda…-index/kwk-index-download


    Ob Dein Netzbetreiber das zahlen will und wird mußt Du mit Ihm verhandeln, da kann ich nix zu sagen.


    Grüße

  • Ich habe hier gelesen das für eigenverbrauchten Strom 40% EEG Umlage gezahlt werden muss.!?
    Dies gilt aber doch sicher nur wenn der selbst produzierte Strom über das Versorgernetz läuft.


    Tut er das nicht (Netztrennung) fällt doch wohl kaum diese Umlage an?

  • Genau so hab ich das auch gemacht, lediglich die aktuelle Netztrennvorrichtung musste nachgerüstet werden.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ich habe hier gelesen das für eigenverbrauchten Strom 40% EEG Umlage gezahlt werden muss.!?
    Dies gilt aber doch sicher nur wenn der selbst produzierte Strom über das Versorgernetz läuft.


    Tut er das nicht (Netztrennung) fällt doch wohl kaum diese Umlage an?

    Soweit ich weiß fällt die EEG Umlage nur ab 10.000 kw / Jahr an. Falls du mit Netztrennung eine Inselanlage meinst, müsste keine EEG entrichtet werden. Ebenso musst du den Netzbetreiber nicht fragen, da du ja nicht an sein Netz angeschlossen bist. Jedoch musst du dann deinen Strom vollständig selbst Herstellen und kannst weder etwas über das öffentliche Netz beziehen oder einspeisen...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Danke für Eure Antworten.


    Als Neuling ist das Thema nicht so ganz einfach. Daher frag ich einfach mal weiter :D


    Die Einspeisevergütung die nicht nach EEG oder KWK geht und somit nicht Gesetzlich festgelegt ist.. Lohnt sich die?
    Zahlt hier der Versorger denn Preise die sich helbwegs Rechnen wenn er nicht muss?


    Noch eine Grundlegende Frage:
    Lohnt es denn überhaupt in ein BHKW (mal von den Beschaffungskosten abgesehen) zu betreiben?
    Also ich meine die investierte Energie (in meinem Fall Flüssiggas). Oder ist es Sinnvoller den Strom und das Gas weiter so zu beziehen und einzusetzen?


    Danke

  • Sorry, aber Du solltest Dich zumindest bemühen, in einer Sprache zu schreiben, auf die sich unsere Vorfahren mal in ganz groben Zügen geeinigt haben..., so ist das alles schwer zu lesen und zu verstehen.


    Ohne Deinen ganz konkreten Anwendungsfall zu kennen ist es unmöglich, Dir eine Aussage zu machen, ob sich die Sache lohnt. ein paar Info mehr wären gut...

  • Sorry als Laie tut man sich eben auch etwas schwer technisch korrekt zu Formulieren.


    ich versuche deutlicher zu werden :D


    Also..
    der Strom der nach EEG oder KWK eingespeist wird MUSS ja abgenommern und nach Gesetzeslage vergütet werden. Dauer und Höhe sind hier festgelegt. Das ist klar soweit.
    Meine erste Frage war ob es sich Lohnt Strom einzuspeisen der eben nicht nach EEG und oder KWK vergütet wird weil die Anlage gebraucht ist. Hier muss der versorger ja nicht Abnehmen und nach EEG und oder KWK Vergüten. Wie sind da Eure Erfahrungen?
    Das dieser Strom nach EEx vergütet wird weiss ich ja von weiter oben schon. Nur wo liegt da die Vergütung? Ca? Ist das völlig Individuell mit dem Versorger auszuhandeln oder gibt es einen Richtwert?


    Mein Vorhaben ist Folgendes:
    Kauf eines gebrauchten BHKW auf Flüssiggasbasis mit ~ 15kw el Leistung und ~ 30kw th Leistung
    Der Strom soll in meinem Betrieb (Brennholzproduktion und allgemein) verwendet werden. Ebenso die Wärme. Diese soll eine Kammertrocknung versorgen. Ebenso das Haus im Winter
    Hier war meine Frage ob es sich Lohnt den Umweg über ein BHKW zu machen und als Trägereniergie in Flüssiggas zu investieren oder ob es Sinnvoller ist weiterhin Strom, Öl oder Gas zu kaufen? Gehe ich also mit dem eingesetzten Flüssiggas und dem BHKW mit leichtem Plus aus der Sache oder nicht? Den Anlagenkauf lass ich dabei Außen vor denn in irgendeine Technik muss ich immer investieren.


    Ich hoffe es war diesmal Verständlich!?
    Danke

  • Na guck, das sind doch mal ein paar Infos....


    Die Frage ist, ob Du denn einen Teil des Stroms selber verbrauchen kannst oder willst und eben Summe x einspeist. Dann wird die Sache dramatisch interessanter als wenn Du den Strom nur und ohne KWK-Zuschlag einspeist.


    Bei der Variante 1 ohne BHKW hast Du Kosten für Brennstoff und Strom (Du sitzt ja nicht im Dunklen, wie hoch ist Dein Stromverbrauch in Summe???)


    Bei der Variante 2 mit BHKW werden die Brennstoffkosten höher, die Stromkosten niedriger. Uuuuund es gibt noch Einspeisevergütung. Sinnvoll wäre, vorher mal beim VNB anzurufen und zu fragen.


    Du musst darauf achten, dass das gebrauchte BHKW den heutigen Vorschriften entsprechen muss und eben auch nach den heutigen Vorschriften eingebunden werden muss.


    Warum soll es denn ausgerechnet ein 15/30 kW BHKW sein? Zufall? Gerade greifbar?