Defekter Microgen Stirlingmotor beim Brötje EcoGen WGS 20.1

  • Wir haben im Sommer 2015 eine Kraftwärmekopplung von Brötje in unserem 3-Familienhaus installiert. Ich muss dazu sagen, dass wir diese Investition auf Zuruf unseres Installateurs gemacht haben ohne dies groß in Frage zu stellen. Wir haben damals nicht die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt, nicht nach möglichen Installateuren gefragt, die diese Maschinen warten können bzw. überhaupt die Investition hinterfragt. Wir haben dem Installateur vertraut.
    Der Einbau dieser KWK war auch für ihn das erste Projekt und ws das letzte.
    Wir haben nun im 2. Quartal 2018 festgestellt, dass wir anscheinend seit dem 4. Quartal 2017 keinen Strom mehr erzeugen.
    Nachdem wir durch die Syna (Stromanbieter) Nachricht erhalten hatten, dass etwas mit der Stromeinspeisung nicht funktioniert --> Gleicher Stand 31.12. zu 30.3. haben wir nach erfolglosem Suchen eines neuen Installateurs (unser damaliger Installateur ist aufgrund Krankheit nicht mehr verfügbar) Brötje direkt kontaktiert. Die Kontrolle ergab, dass nicht nur der Fehler 283:Alternat Überstrom, sondern ein Fehler 308 besteht (gemäß Protokoll Brötje -->gemäß Wartungsanleitung von Brötje bedeutet der Fehler "Stop Widerstand Test" --> der Widerstand ist zu ersetzen).
    Auf Nachfrage wurde keine genaue Erklärung geliefert, wie dieser Fehler zustande kam bzw. was dieser Fehler überhaupt bedeutet.
    Fazit der Diskussion mit Brötje: Dieser Fehler kann nur durch Austausch des Sterling Motors behoben werden. Eine Reparatur ist nicht möglich.
    Ein entsprechendes Angebot liegt uns vor. Der neue Motor inklusive Einbau soll rund 10.000€ kosten.


    Da unser damaliger Installateur uns über eine mögliche Garantieverlängerung auf 3 Jahre hingewiesen hat und diese somit nicht abgeschlossen wurde, sind wir gerade einmal ein paar Monate außerhalb der 2.-Jahres-Garantie. Eine Kulanz von Brötje wird ausgeschlossen trotz mehrmaliger Kommunikation.
    Wir haben damals für die gesamte Anlage 23.100 € netto gezahlt, darin enthalten das Systempaket Ecogen für 15.000€ netto.


    Nun stellt sich natürlich für uns die Frage, ob wir diese Reparatur durchführen sollen oder ob eine Stilllegung der KWK nicht doch sinnvoller wäre. Außerdem erscheint mir das Ganze nicht ganz koscher. Eine Erklärung von Brötje ergab, dass eine Reparatur des Motors möglich wäre, dies aber aufgrund des Heliums nicht leicht durchzuführen ist. Sie würden es nicht machen.
    Gibt es Erfahrungswerte hinsichtlich der EcoGen? Hatten wir einfach nur Pech oder gibt es vermehrt Probleme dieser Art? Ist eventuell doch eine Reparatur möglich und an wen könnten wir uns wenden? Rentiert sich die Reparatur - was würdet ihr tun?


    Eine Stilllegung der Anlage würde in etwa das gleiche kosten. Wir müssten unsere dafür gegründete GbR auflösen, Vorsteuer anteilig zurückzahlen und den Buchgewinn versteuern sowie den Bafa Zuschuss entsprechend anteilig zurückzahlen.
    Laut Aussage der Bafa sind wir leider kein Einzelfall. Eine Garantie von erweiterte Garantie von Brötje auf den Austauschmotor wird zudem ebenfalls ausgeschlossen.


    Wir benötigen für die Stilllegung einen Nachweis über die Demontage für die Bafa. Die Steuerberaterin würde einen Restwert benötigen...was genau kann man da ansetzen? Gibt es Jemanden der sich für einen defekten Sterling Motor interessiert?

    Die damalige Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab folgendes:
    Kennwerte Heizsystem:
    thermische Anschlussleistung Gebäude 75000 kw(th)
    Heizdauer 240 d
    Heizzeit 24h/d


    Laufzeit Sterling : 7098,17 h/a


    Erlöse des KWK Erzeugers - Anteil selbstgenutzter Strom: 70%


    Vergütungssätze:
    KWK-Vergütung; 0,0541 €/kWh
    EEX Quartalsdurchschnitt: 0,0512 €/kwh
    Strompreis: 0,27 €/kwh
    vermiedene Energiesteuer: 0,0055 €/kwh
    vermiedene Nutzungsentgelte: 0,008 €/kwh


    Erlöse:
    Vergütung eingespeister Strom 207,49 €
    Vergütung selbstgenutzter Strom 1384,91 €
    Mineralölsteuerrückerstattung: 265,47 €


    Jahreserlös bis 10. Jahr: 1857,87€/a
    Jahreserlös ab dem 11. Jahr: 1527,62 €/a


    Gasverbrauch im Durchschnitt: 6247,5 kWh, Durchschnittskosten 343,6125 €
    Gesamtkosten Gas 4125 €
    Verbrauch vom KWK 2640 €
    Anteil des KWK Moduls: 64%


    Stromlastgang
    Stromverbrauch im Jahr 8000 kwh
    Stromverbrauch am Tag 30,68 kwh


    Lastverteilung:
    selbst genutzter Strom : 4968,72 kwh
    eingekaufter Strom: 3031,28 kwh


    Stromproduktion durch das KWK Modul; 6743,26 kWh


    etc...


    Durch die KWK Anlage haben wir ca 800 € zusätzliche Kosten pro Jahr (Wartungsvertrag und Steuerberaterkosten).


    Lohnt sich eine Reparatur?


    Ich danke euch vielmals für eure Hilfe. Sollte es Rückfragen geben gerne.

  • Nun, fast alle Hersteller dieser KWK-Geräte haben die gleiche Stirlingzelle (gleicher Vorlieferant) eingebaut. Aber die hatte wohl einige Schwächen. Tatsächlich repariert kein Heiztechnikhersteller die Zelle, sondern tauscht aus. Allerdings haben sich schon Hersteller von dem Produkt verabschiedet, da zu anfällig.

  • Allerdings haben sich schon Hersteller von dem Produkt verabschiedet, da zu anfällig.

    Um es präzise zu sagen:


    Leider alle!



    Da unser damaliger Installateur uns über eine mögliche Garantieverlängerung auf 3 Jahre hingewiesen hat und diese somit nicht abgeschlossen wurde

    ????????????


    Diesen Satz verstehe ich nicht.

  • Eigentlich hieß es mal, ein neuer Motor solle um die 2.500 Euro kosten. Die Remeha eVita ist nahezu baugleich (bei den entscheidenden Komponenten). Vielleicht kann man über Remeha preiswerter an einen neuen Motor kommen? Die Frage ist auch, warum der Motor gestorben ist. Die Stirling-Therme muss absolut gerade ausgerichtet an der Wand hängen, sonst schleift der Motor beim Ein- und Ausschalten. Wenn die Therme nicht ganz gerade hängt, könnte ein Installationsfehler vorliegen. Die Gewährleistung beträgt bei Heizungen und BHKW übrigens fünf Jahre (siehe auch Landgericht Frankfurt am Main, Az.:2/09 S 52/10).

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Unterschied Garantie und Gewährleistung?


    Wir würden (wenn wir krumme Hunde wären) jedem unserer Kunden gerne 33 Jahre Gewährleistung auf alle Produkte geben, die wir einbauen. Wenn das nicht reicht, 40 Jahre...


    Was mich bei dem Fragesteller sehr fasziniert, ist das massive Interesse an der Anlagentechnik ("Was habe ich mir da eigentlich gekauft?")

    Wir haben nun im 2. Quartal 2018 festgestellt, dass wir anscheinend seit dem 4. Quartal 2017 keinen Strom mehr erzeugen.
    Nachdem wir durch die Syna (Stromanbieter) Nachricht erhalten hatten, dass etwas mit der Stromeinspeisung nicht funktioniert --> Gleicher Stand 31.12. zu 30.3.

    Sommer 2015 zu heute sind dann eben auch nicht knapp mehr als 2 Jahre...

  • Ähm

    Die Gewährleistung beträgt bei Heizungen und BHKW übrigens fünf Jahre (siehe auch Landgericht Frankfurt am Main, Az.:2/09 S 52/10).

    Stimmt so nicht. Nur bei "kompletter Errichtung des Werks" - also mit allen Heizkörpern und kompletter Verrohrung.
    Wenn nur der Wärmeerzeuger und Zubehör erneuert wurde, gilt 2 Jahre.

  • Unterschied Garantie und Gewährleistung?

    Von der gesetzlich geregelten Gewährleistung ist die freiwillige Garantie eines Anbieters oder Herstellers zu unterscheiden.


    Ähm

    Stimmt so nicht. Nur bei "kompletter Errichtung des Werks" - also mit allen Heizkörpern und kompletter Verrohrung.Wenn nur der Wärmeerzeuger und Zubehör erneuert wurde, gilt 2 Jahre.

    Quatsch. Maßgeblich ist, was in § 438 Abs. 1, Nr. 2 sowie § 634a Abs. 1, Nr. 2 BGB steht. Da steht nichts von "Heizkörpern", "Verrohrung" oder "kompletten Werken", sondern nur von "einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist". Erfasst werden somit alle Sachen, die derart eingebaut werden, dass sie mit einem Gebäude fest verbunden sind. Die Haftungsregelung des § 438 gilt im Übrigen auch für den Installateur gegenüber seinem Lieferanten. Der Handwerker kann sich also schadlos halten.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin,

    Die erste Wartung hat der Installateur durchgeführt, die zweite und letzte Broetje.

    wenn die zweite Wartung vom Brötje Werkskundendienst durchgeführt wurde gibt es sicher ein Protokoll !? Steht dort schon was zum Leistungsverlust ?


    Grüße

  • Lui, du liegst falsch.
    OK, im Gesetz heisst es Bauwerk - und damit ist eben bei SHK die zB Heizung als gesamtes gemeint. Eine Teilerneuerung hat 2 Jahre Gewährleistung.
    Gesetze sind oft besch.... zu lesen. Aber nach der letzten Änderung hatte ich mal ne Schulung zu dem Thema, und da hieß es eben die komplette Heizung ist das Bauwerk. Beauftragt ein Kunde nur einen Teil, weil er zB Verrohrung selbst macht, ist der "Rest" eben kein Bauwerk mehr und Gewährleistung ist 2 Jahre.
    Und das kam von einem spezialisierten Anwalt.

  • Nein, das bleibt Quatsch. Bitte § 438 Abs. 1, Nr. 2 BGB lesen. Die fünf Jahre betreffen neben Bauwerken auch Baumaterialien (wie Mauerwerk, Fenster, Brandmeldeanlage, Rohre, Heizkessel). Ausgenommen sind nur leicht austauschbare Teile wie eine Badezimmerarmatur (siehe auch Jauernig/Berger, Kommentar zum BGB, § 438 Rn. 6-8). Die Frage, ob die Heizung ein "Bauwerk" ist, oder ob diese nur mit dem Bauwerk "Haus" fest verbunden ist, kann folglich dahinstehen. Entweder hast Du bei der Schulung nicht gut zugehört, der Referent hat sich missverständlich ausgedrückt, oder der Referent sollte selbst mal wieder eine Vorlesung Schuldrecht BT besuchen. ;) Falls Du es selbst nochmal ausführlicher nachlesen möchtest: Münchener Kommentar zum BGB, § 438, Rn. 15-21. Wesentlich ist jedoch die Frage, ob ein Materialfehler (§ 438 BGB) oder ein Einbaufehler (§ 634a) im Einzelfall nachgewiesen werden kann.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wenn die Therme nicht ganz gerade hängt, könnte ein Installationsfehler vorliegen.


    Wir haben mit einer Wasserwaage gemessen. Leider stimmt deine Vermutung. Die KWK hängt schief, sowohl waagrecht als auch von hinten nach vorne. Was mich wundert ist: die Kwk wurde gemeinsam mit Brötje in Betrieb genommen, da es die erste Anlage unseres damaligen Installateurs war. Hätte das nicht auffallen müssen/ ist das nicht Teil der Prüfung?