Förderung KWK-Strom

  • Moin,


    Wenn ich ein BHKW mit einer Leistung zwischen 1 und 50 MW habe muss ich ja an dieser Ausschreibung teilnehmen.
    Verstehe ich das hier in der Broschüre (S.16) richtig, dass wenn ich den erzeugten Strom selbst nutze, ich nicht förderberechtigt bin? (Also bezogen auf den "Reststrom")
    "Der Anspruch auf eine Zuschlagzahlung für
    KWK-Strom aus diesen Anlagen besteht, wenn:


    • der Anlagenbetreiber in einer Ausschreibung
    einen Ausschreibungszuschlag erhalten hat,


    • der erzeugte KWK-Strom bis auf den Eigenbedarf
    der Anlage und von Nebenaggregaten
    in ein Netz der allgemeinen Versorgung
    eingespeist wird,


    • wesentliche Voraussetzungen fur die Zuschlagberechtigung
    nach § 6 und einer Rechtsverordnung
    nach § 33a Abs. 1 erfullt sind."





    https://www.asue.de/sites/defa…kwk_gesetz2017_309860.pdf

  • Verstehe ich das hier in der Broschüre (S.16) richtig, dass wenn ich den erzeugten Strom selbst nutze, ich nicht förderberechtigt bin?

    Ja.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)