Vielleicht mal zur Klärung:
Endkunde x schließt mit Handwerker y einen Vowa ab, dieser umfasst die Wartungen sowie eben auch eine Rückstellung für etwaige Reparaturen. In dem VOWA sind alle Arbeiten und die Reaktionszeit genau definiert. Alle Wartungen sind im Rahmen des VOWA kostenlos.
Wenn der Endkunde nun warum auch immer dem Handwerker den Stuhl vor die Türe setzt, kann dieser sich freuen, denn die Ansparung für Reparaturen hat diese dann im Sack.
Umgekehrt hat der neue Wartungsnehmer keine Rückstellung für Reparaturen gebildet.
Der Hersteller hat ebenfalls keine Rückstellungen. In diesem Fall sollte der Endkunde sich also 6x überlegen, ob er den Handwerker y feuert und diesen vorher auf seine vertraglichen Pflichten hinweisen.
Wer hier mit dem Kopf durch die Wand will, muss wissen, was er denn dann im Nachbarzimmer vorfindet