Stromverkauf

  • Moin liebe Gemeinde,


    Der Wärmeverkauf ist bei mir angelaufen. Bezüglich des Stromverkaufes habe ich eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gemacht. Wenn ich die richtig verstanden habe, setzt mich diese auf eine Stufe mit der RWE. Auf der einen Seite macht mich das vieleicht ein bisschen stolz (lach) aber auf der anderen Seite bedeutet das für mich, dass der Aufwand verwaltungstechnisch übergebühr hoch ist.


    Wer von euch hat da Erfahrung mit?. Bitte sagt mir nichts von "heimlicher" Einspeisung. Also es muss alles korrekt vorgehen.


    Danke mal vorab


    Achim

  • Hallo Achim,


    was meinst du mit heimlicher Einspeisung. Da die Inbetriebnahme ja schon 4 Tage zurückliegt, denke ich mal der Dachs hat in dieser Zeit schon gelaufen. Also solltest du ja auch schon einen Einspeisezähler vom RWE haben und somit ist es ja keine heimliche Einspeisung. Solltest du den Dachs noch nicht bei der RWE angemeldet haben und auch noch keinen Einspeisezähler haben, so würdest du im Moment heimlich Einspeisen.
    Also bitte etwas mehr Information.


    Gruß Dachs

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Danke für die Antwort. Der Dachs erzeugt Strom. Der Anschluß erfolgte vom zugelassenen Fachinstallationsunternehmen in Absprache mit den Stadtwerken. Ja soweit alles in Ordnung.


    Meine Frage war wie Verkaufe ich den Strom an meinen Nachbarn in Bezug auf die Bundesnetzagentur????


    Oder gibt es da Hinweise, dass die Einspeisung von Strom in absehbarer Zunkunft ohne Genehmigung der Bundesnetzagentur geschehen darf?


    Danke mal vorab


    Achim

  • Mit der Bundesnetzagentur und dem EVU hast du nur zu tun wenn du das öffentliche Netzt nutzen willst.
    Wenn du ein eigens Versorgungskabel zum Nachbarn benutzt ist das kein öffentliches Netz.


    Jetzt kann man in dem Fall Einwenden das in den Stillstandszeiten du mit öffentlcihen Stron jemand anderen versorgst und somit wie öffentlich bist.
    Dagegen kann man einwenden das der Versorgte ja einen Teil des Betriebstoffes bezahlt, er dadurch Mitbetreiber ist, und es daher Eigenverbrauch ist.


    Wie gesagt, wenn du das öffentliche Netz nutzen willst, kannst du ohne großen Aufwand den im KWK Gesetz beschriebenen Weg der Abnahme eines Dritten wählen, allerdings hast du dann zur Zeit, durch Netznutzungskosten und Abgaben, weniger Einnahme für den Strom als wenn du ihn dem EVU schenkst.


    Willst du als eigener Versorger auftreten, werden dich die Auflagen und Vorschriften in den Wahnsinn/Konkurs treiben, da wie du schon festgestellt hast für dich die gleichen Anforderungen gelten wie für die großen EVUs.


    Hilft es dir weiter?
    Ansonsten frag einfach noch mal.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd der Dachsausbeuter ()