Moin,
nach Rückmeldung aus der Politik wurde die Entschließung vom Bundesrat verabschiedet und an die Bundesregierung versandt.
Grüße aus Neuendorf
C.-H. Stahl
Moin,
nach Rückmeldung aus der Politik wurde die Entschließung vom Bundesrat verabschiedet und an die Bundesregierung versandt.
Grüße aus Neuendorf
C.-H. Stahl
Zitat:
B.KWK Mitgliederrundschreiben 13/2018
EEG-Umlage im Bundestagsausschuss für Wirtshaft und Energie
17.04.2018 – Bi
Liebe Mitglieder,
durch seine kontinuierliche Intervention auch mit anderen Verbänden konnte der B.KWK erreichen, dass der Sachstand zu den Verhandlungen des BMWi mit der EU-Kommission Morgen in der 7. Sitzung des Bundestagsausschusses Wirtschaft und Energie hinterfragt wird.
„Tagesordnungspunkt 4
Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Stand der Verhandlungen über die Begrenzung der EEG-Umlage auf Strom zur Eigenversorgung aus neuen KWK-Anlagen.“
Diese Sitzung ist (wie es die Regel ist) nicht öffentlich. Der B.KWK hofft, zeitnah dazu nähere Informationen zu erhalten und wird Sie dann weiter informieren.
____________________________________________________
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Markgrafenstraße 56
Die meisten Akteure im KWK-Bereich können aufatmen. Der Albtraum einer fünfmonatigen wirtschaftlichen Unsicherheit aufgrund einer vollständigen EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch scheint nach der grundsätzlichen Einigung mit der EU-Kommission vorbei. Mini-KWK-Anlagen, die seit dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind oder zukünftig in Betrieb gehen werden, müssen wie im Jahre 2017 auch zukünftig nur 40% EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung zahlen.
Weitere Infos unter "Einigung bei der EEG-Umlage für KWK-Anlagen erzielt"
Na guck... alles wird gut....
..von wegen alles wird Gut..
Bitte mal den "Kompromiss" lesen ! Mir ist völlig unverständlich wie einige Foren dies als positives Signal verkaufen.
Die BHKW Branche leidet. Der Großteil der BHKW bleibt weiterhin unwirtschaftlich bzw wirtschaftlich uninteressant für Investoren.
Viele BHKW Hersteller haben größte wirtschaftliche Sorgen...dies ist die Realität...
Wir brauchen eine vernünftige Lobby...Solar und Windkraft macht es uns vor...die BHKW Welt muss den Hintern hochbekommen ansonsten kommt KWK unter die Räder...bzw liegt bereits schon drunter...
Schönes WE...
Die BHKW Branche leidet. Der Großteil der BHKW bleibt weiterhin unwirtschaftlich bzw wirtschaftlich uninteressant für Investoren.
Viele BHKW Hersteller haben größte wirtschaftliche Sorgen...dies ist die Realität...
Reden wir von der selben Sache? Wieso ist denn z. B. ein 20-kW-BHKW unwirtschaftlich durch die neue, alte oder welche auch immer die EEG-Geschichte betreffende Änderung?
@Hans Dampf die BHKW-Welt besteht nicht nur aus Micro BHKWs... Mein Statement betrift den BHKW Markt insgesamt aus der Sicht der großen Hersteller... insbesondere von 50-6000 kW.
Ich hatte überhaupt gezögert etwas zu posten. Man kann solche Themen nicht in zwei Sätzen abhandeln ....
Schönes WE...
Nee, sicher nicht. Aber ich sehe die finanzielle Seite nicht als soooo problematisch, viel schlimmer ist die absolut ausgeuferte Bürokratie und der Aufwand und die Tatsache, dass man in dem Thema nie einen Status Quo hat. Irgendwer erfindet immer wieder ein Formular neu oder ändert eine Tatsache, von der man dachte, sie sei in Stein gemeißelt.
Schönes Beispiel ist die Verrechnung der Erstattung der Energiesteuer mit der Förderung. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Hallo Herr Gülck,
wo die Probleme im Bereich bis 1.000 kW existieren sollen, erschließt sich mir nicht.
Dort wird weiterhin die 40% EEG-Umlage gefordert, wie bereits im Jahre 2017.
Ich stimme Ihnen zu, dass sich die wirtschaftliche Lage bei KWK-Anlagen ab 1 MW gegenüber früher verschlechtert hat. Aber andererseits muss man sich schon fragen, ob es Aufgabe der Allgemeinheit ist, Projekte so zu fördern, dass die Refinanzierungszeiten deutlich unter 4 Jahren liegen.
Der Leistungsbereich zwischen 2 und 4 MW war aufgrund der Stromsteuer in der industriellen Eigenstrom-Nutzung in den letzten Jahren problematisch. Sollte sich die Stromsteuer-Befreiungs-Grenze auf ebenfalls 1 MW absenken, wäre dieser Bereich (leider) eh nahezu tot - unabhängig von der Höhe der EEG-Umlage-Befreiung.
Gleitende Regelungen statt starrer Grenzen wären daher sehr sinnvoll.
Aber ganz ehrlich gesagt hängt mir das Gestöhne einiger Vertreter der deutschen Großindustrie, die KWK-Anlagen zur Verminderung der Energiebereitstellungskosten nutzen wollen, langsam zum Hals raus. Es wird Zeit, dass man den Einbau von stupiden Heizkesselanlagen verbietet und die Industrie auch mit Ordnungsrecht oder deutlich höheren CO2-Preisen dazu "anregt", etwas zu tun. Das Gemotze, dass man als industrielles Unternehmen keine KWK-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen errichten könne, da diese Projekte eine Refinanzierungszeit von mehr als 4 Jahren aufweisen, ist für mich in den heutigen Zeiten schlicht und ergreifend asozial..
Außerdem ermöglicht die neue Regelung nun Chancen für industrielle Contractoren, die sich mit einer Eigenkapitalrenditen von 10-15% pro Jahr (interner Zinsfuß) anfreunden können - statt auf mehr als 30% Rendite aus zu sein.
Aber ganz ehrlich gesagt hängt mir das Gestöhne einiger Vertreter der deutschen Großindustrie, die KWK-Anlagen zur Verminderung der Energiebereitstellungskosten nutzen wollen, langsam zum Hals raus. Es wird Zeit, dass man den Einbau von stupiden Heizkesselanlagen verbietet und die Industrie auch mit Ordnungsrecht oder deutlich höheren CO2-Preisen dazu "anregt", etwas zu tun. Das Gemotze, dass man als industrielles Unternehmen keine KWK-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen errichten könne, da diese Projekte eine Refinanzierungszeit von mehr als 4 Jahren aufweisen, ist für mich in den heutigen Zeiten schlicht und ergreifend asozial..
Außerdem ermöglicht die neue Regelung nun Chancen für industrielle Contractoren, die sich mit einer Eigenkapitalrenditen von 10-15% pro Jahr (interner Zinsfuß) anfreunden können - statt auf mehr als 30% Rendite aus zu sein.
Dem ist sowas von absolut nix hinzuzufügen...
ZitatAlles anzeigenB.KWK Mitgliederrundschreiben 24/2018
Liebe Mitglieder,
die Verbände DENEFF und B.KWK haben sich am 11.06.2018 mit einer Initiativ-Stellungnahme (Anlage) erneut an die Politik gewandt.
Aus Sorge um das Andauern die existenzbedrohenden Aussetzung der KWK-Begünstigung bei der EEG-Umlage seit Jahresbeginn fordern die Verbände, den Bundestagsbeschluss für dieses EEG/KWKG-Änderungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause herbeizuführen. Zumindest die Klärung der Rahmenbedingungen für die KWK darf nicht länger verzögert werden und muss anderen weniger pressierenden und unternehmerische Existenzen gefährdenden Vorhaben im Kontext des 100‑Tage‑Gesetzes vorgezogen werden.
Dieses Gesetz ist notwendig, um u. a. den Kompromiss, den BM Altmaier im Mai mit der zuständigen EU-Kommissarin gefunden hat, zur EEG-Umlage für KWK-Bestandsanlagen (s. NL vom 09.05.2018 und MR 17, 18 und 19/2018) in geltendes Recht umzusetzen.
Die Verbände haben in ihrer Stellungnahme deutlich kritisiert, dass bislang keine offizielle Zuleitung des Referentenentwurfs und keine ordentliche Verbändeanhörung stattgefunden haben. Angesichts der gebotenen Eile, die Situation der betroffenen Unternehmen zu verbessern, plädieren sie dennoch dafür, das Gesetz bzw. zumindest die Regelungen zur Umsetzung der beihilferechtlichen Fragen im Umfeld der KWK im Bundestag noch vor der Sommerpause zu verabschieden.
Die Verbände haben einige wichtige Änderungen gefordert in dem (bisher nur als Arbeitsfassung) bekannten Referentenentwurf.
Gleichwohl stehen uns gemäß Koalitionsvertrag in diesem Jahr noch weit größere Novellierungen u. a. des EEG, KWKG und EnWG sowie eine Neuauflage des Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ins Haus.
Wir werden all diese Gesetzesvorhaben aktiv begleiten und Sie einbeziehen und informiert halten.
Mit schönen Grüßen aus Berlin-Mitte
____________________________________________________
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Für einige überraschend hat die EU-Kommission am 1. August 2018 im Konflikt über die Höhe der EEG-Umlage zur Eigenstromverwendung eingelenkt und zumindest einen einjährigen Aufschub gewährt.
Auf der Grundlage der am 1. August 2018 genehmigten Maßnahme wird im Einklang mit den Leitlinien für ein weiteres Jahr (2018) eine Übergangsregelung gelten, bevor die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben wird (Bericht BHKW-Infozentrum vom 2.8.2018).
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in - bewusst nicht publik gemachten - Verhandlungen erzielte Verlängerung der Übergangsregelung für neue KWK-Anlagen führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen für das Jahr 2018 gewährleistet wird.
Das BHKW-Infozentrum hat im News-Bereich einen ausführlichen Bericht zur neuen Übergangsregelung mit dem Titel „Alles auf Anfang - EU verlängert Übergangsregelung für EEG-Umlage“ veröffentlicht. Darin enthalten sind auch die Quellenangaben zur EU-Entscheidung.
Wie die EU-Kommission mitteilt, wurde die Fortsetzung der bisherigen Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung aus Blockheizkraftwerken und anderen KWK-Anlagen mit Beschluss vom 1. August 2018 für das laufende Jahr genehmigt. Die EU-Kommission billigt damit eine Einigung, die zwischen EU-Wettbewerbskommissarin …
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Quelle: https://www.bhkw-infothek.de/n…-eigenverbrauch-aus-bhkw/
Klingt großartig, vielen Dank.