Vorsteuerabzug

  • Also ich weiß nicht was Bruno meint @:pille


    Ich habe doch geschrieben das, wenn der Brennstoff Umsatzsteuer befreit wird, muss der Strom wieder mit Umsatzsteuer belastet werden. Die Einkünfte müssen gewinnerhöhend gebucht werden.
    Die Wärme natürlich auch.
    Von „http://kwk-infozentrum.info/wiki/index.php?title=Stromversorgung_der_Mitbewohner“


    Wenn es unklar in der Wiki steht und Ihr Euch einmal angemeldet habt, könnt Ihr es einfach ändern. Dafür wäre ich Euch dankbar, denn das ist es ja was wir wollen. Siehe:


    http://kwk-infozentrum.info/wiki/index.php?title=Grundsatz

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo,
    ja, es ist mir schon klar, dass es das Prinzip linke Tasche, rechte Tasche ist, und daß sich evtl. die Hose abnutzt.
    Die Frage in unserer GBR war halt, wie ist es mit dem Vorsteuerabzug?
    Wenn die komplette Mehrwertsteuer zurückerstattet wird, dann muß innerhalb der GBR alles versteuert werden. So weit alles klar.
    Wenn man nun aber für das erhaltene Gas im Gegensatz zum Normalmensch letztendlcih keine 19% Steuer bezahlen muß ist doch das abführen der Mehrwertsteuer für den verkauften Strom, für den internen Strom und für die Wärme finanziell unschädlich, oder? Das ist das Prinzip der 2 Taschen. Aber ich erhalte die Mehrwetsteuer zurück.
    Ihr schreibt, man soll einen kleinen Gewinn erwirtschaften.
    Was geht denn da ein? Die vermiedenen Strombezugskosten auch?


    Gruß Martin

  • @Fan,
    ich meine die generelle Sichtweise was den Verkauf von Strom im Haus angeht. Thema Objektnetzbetreiber, Verkauf an dritte etc.
    Meine Meinung war und ist: Jeder muss Miteigentümer der Anlage sein, um Strom davon nutzen zu können, sonst wird der Verkäufer zum EVU . Bei Wärme ist das gesetzlich anders geregelt und ist nicht übertragbar! Bitte nicht hier darüber weiter diskutieren sondern Suchen-Funktion nutzen und an entsprechender Stelle diskutieren, da ist schon zuviel geschrieben worden.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • Zitat

    Original von Lff


    Ihr schreibt, man soll einen kleinen Gewinn erwirtschaften.
    Was geht denn da ein? Die vermiedenen Strombezugskosten auch?


    Woraus der Gewinn gemacht wird spielt keine Rolle. Die GBR insgesamt mit dem Betrieb des BHKW muss Gewinn machen.


    Grüße


    Bruno

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  • @ Bruno, also ich gehe mit Dir konform, das dies hier nicht Thema ist, da es ja eine GbR ist.


    Aber um Dir nicht zu viel Recht zu geben, widerspreche ich Dir eine GbR kann auch ohne Gewinnerzielungsabsicht die Mehrwertsteuer verrechnen. :D


    Die GbR ist ja in Wirklichkeit lediglich eine Betreibergemeinschaft, also viele haben das durchgesetzt. Aber ich stimme Bruno zu, am besten ist ein winziger Gewinn, damit es nicht zuviel Streß gibt :D

    3 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Zitat

    Original von Dachsfan


    Aber um Dir nicht zu viel Recht zu geben, widerspreche ich Dir eine GbR kann auch ohne Gewinnerzielungsabsicht die Mehrwertsteuer verrechnen. :D


    auf Dauer geht das nicht gut. Wenn über einen längeren Zeitraum nur Vorsteuerüberhänge produziert werden wird das Finanzamt aktiv.


    Wäre dem nicht so, würde ich mit meiner Familie eine Einkaufs-GBR gründen mit dem Ziel alles was wir zum leben zu benötigen zu beschaffen und mit Rabatt von 99% an uns Mitglieder zu verkaufen. Wir machen ordentlich Verlust, was nach Deiner Rede egal ist (da nur einkommensteuerlich nicht anerkannt) und aus 99% der Kosten erhalten wir per Saldo die Vorsteuer vom FA zurück. @:pille


    Grüße


    Bruno

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  • ^^Nee so massiv geht das nicht - leider ^^

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Beuzugnehmend auf Bruno 44:
    Ja, alle im Haus sind beteiligt am BHKW .
    Noch eine präzise Frage:
    Bekommt man die Mehrwertsteuer vom Gasbezug wieder erstattet, im Gegensatz zum Normalmensch?
    Wenn ja, dann kann man doch meines Erachtens für das das ganze BHKW finanziell unschädlich die Umsatzsteuer zurück erstatten lassen.
    Ich habe bzgl. Gewinnermittlung deshalb gefragt, weil ja die vermiedenen Strombezugskosten der größte Posten ist und sieser, so hab ich das in den Foren zumindest verstanden geht in eine Gewinn-Verlustrechnung gegenüber dem Finanzamt gar nicht ein. Das habe ich noch nie so recht verstanden.

  • der vom EVU vermiedene Bezug wird doch vom BHKW geliefert, jede Lieferung muss in Rechnung gestellt werden.


    Grüße


    Bruno

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  • Zitat

    [i]Original von Lff[
    Noch eine präzise Frage:
    Bekommt man die Mehrwertsteuer vom Gasbezug wieder erstattet, im Gegensatz zum Normalmensch?


    Wenn ich ein BHKW im Gewerbebetrieb betreibe, bekomme ich die MwSt. für den Kraftstoff erstattet.


    Fakt ist doch, wie Bruno auch schon sagt, dass du irgendwann einen Gewinn aus deiner gewerblichen Tätigkeit erzielen musst. Das könnte ja bei Strom –und Wärmeverkauf klappen.
    Bedenke aber auch, dass du regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung und eine jährliche Steuererklärung abgeben musst, was ja auch nicht in 5 Minuten zum Nulltarif geht.
    Wenn es dann aus irgendwelchen Gründen mit der Gewinnerzielung nicht klappt, könnte ja eine Rückforderung des FA ins Haus stehen und dann geht der Ärger erst richtig los!
    Ich würde mal beim FA vorsprechen und alle Eventualitäten durchgehen! @:-


    AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

    Einmal editiert, zuletzt von AxelF ()

  • Zitat

    Wenn es dann aus irgendwelchen Gründen mit der Gewinnerzielung nicht klappt, könnte ja eine Rückforderung des FA ins Haus stehen und dann geht der Ärger erst richtig los!


    Welche Rückforderungen ??? @:pille


    Meinst Du die Anlaufverluste und dann Stellung als Hobby ( Nichtanerkennung des Gewerbebetriebes ) ??

  • Zitat

    Meinst Du die Anlaufverluste und dann Stellung als Hobby ( Nichtanerkennung des Gewerbebetriebes ) ??


    Ja genau, das FA sagt, daß es sich um kein echtes Gewerbe handelt und fordert die schon erstattete MwSt aus Anschaffung und Betriebskosten zurück (natürlich mit der schon aus den Erlösen des Strom/Wärmeverkauf gezahlten Umsatzsteuer gegengerechnet)
    Deswegen mein Tipp beim FA vorzusprechen um den Sachbearbeiter auf die Besonderheiten im Vorfeld hinzuweisen! Ich wette die meisten FA-Beamten kennen kein BHKW


    AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Die steuerliche Seite ist wohl die schwärzeste Seite des BHKW .
    Jemand, der sein BHKW aus ökologischen Gründen betreibt, wird in den Liebhabereibetrieb eingestuft, d.h. er erzielt kein Gewinn und kann deshalb keine Verluste geltend machen.
    Ich habe mein BHKW trotzdem beim FA angemeldet, weil ich ja nicht weiß, was in Zukunft kommt. Brauche ich irgendwann mehr Wärme, ist es möglich, daß ich in die Gewinnzone komme; so lange das nicht ist, heißt es daß ich so viel erzeugten Strom wie möglich selbst nutze, damit die Einnahmen nicht so hoch werden.
    Und dann ist auch die steuerliche Seite nicht mehr so arg belastend.