Hallo Bruno,
hier die Antworten auf Deinen vorstehenden Beitrag.
Das KWK-Gesetz fördert den KWK-STROM, der in das öffentliche Netz abgegeben wird. Nicht die Wärme, warum auch - 90% Energieausbeute schafft für die Wärme auch ein Kessel oder eine Therme.
Als zusätzliches Förderinstrument gibt es jedoch die Ökosteuer. Damit werden bestimmte Anlagen zur STROMERZEUGUNG gefördert - (weil KWK-Anlagen bei der Stromerzeugung auch
90% erreichen gegenüber herkömmlichen Kraftwerken mit 35%).
Die Ökosteuer ist also abhängig von der Stromerzeugung, nicht der Wärmeerzeugung. Solange der verrechnete Wärmepreis marktübliche Werte nicht überschreitet, wer
will da querschiessen.
Theoretisch braucht mein Wärmeerzeuger nur so effektiv zu sein, dass die Grenzwerte des Verlustes gerade erreicht werden. Und der Dachs ist da ja wohl bereits optimiert, was den Mietern zu gute kommt.
Zum Gasverbrauch HKA G 5.5 folgendes:
Der Verbrauch lt. Zulassungsprotokoll des TÜV beträgt pro
Betriebsstunde 20,5 kWh (Hu) bzw. 22,8 kWh (Ho).
1 m3 Gas x 0,9674 (Zustandsfaktor) x 11,414 kWh/m3
(Wärmeinhalt Ho) = 11,0419 kWh.
Verbrauch / Stunde = 22,8 kWh : 11,0419 kWh/m3 =
2,065 m3.
Der Wärmeinhalt ist je nach Gasversorger etwas unterschiedlich.
Du kannst also mit der Formel 2,07 m3 Gas x Betriebs-
stunden (100-37) rechnen.
Bis dann, schönen Sonntag noch.
Dietrich:-)