Finanzamt: 10% Nachweis gefordert

  • Moin @alikante,


    meine Einkommensteuerklärungen habe ich sonst immer von einen Lohnsteuerberatungsverein erledigen lassen. Aufgrund aber meiner Eigenschaft als "Unternehmer" dürfen die das nicht mehr. Es war also mein erster Kontakt mit dem Sterberater.


    Grüße
    Ole


    P.S.: Ich vermute, der Steuerberater hat Schwierigkeiten mit dem Verhältnis Strom/Wärme.....

  • (Evtl. eine kleine Korrektur für Mitlesende: Die beiden Codes sind unter Diagnose 'Erzeuger' in der Fachmann-Ebene.)

    OOPS mein Fehler :whistling: ! "Diagnose Erzeuger" stimmt. Bei unserem Gerät sind die Werte allerdings schon in Ebene F1 zugänglich.

    Kann ich Stichtagsdifferenzwerte anzeigen lassen, also "ab Inbetriebnahme"? bzw. kann ich irgendwo im Menü ein "Zählwerk" o.ä. auf Null stellen, um dem FA-Beamten das ganze ab jetzt bzw. ab dem Inbetriebnahmedatum des Stirling (Anfang Mai) darzulegen?

    Im Menü "Stichtagswerte" werden die Wärmezählerwerte am Stichtag angezeigt, bei unserem Gerät für Heizung unter Code 9105 (F1) und 9106 (idiotischerweise nur in F2 zugänglich). Was Du probieren könntest, ist unter Code 9100 (F2) den Stichtag zu ändern, in dem Fall auf den Tag wo der Stirling in Betrieb gegangen ist. Ob das rückwirkend funktioniert weiß ich nicht, aber wenn ja, müsstest Du danach aus der Ablesung der Stichtags-Codes minus der aktuellen Codes den gewünschten Wert errechnen können.


    Davon unabhängig hat Alikante es richtig dargestellt, dem ist nichts hinzuzufügen


    Wenn alle Stricke reißen und das Finanzamt sofort etwas braucht, könntest Du zur Glaubhaftmachung vielleicht auch die Wirtschaftlichkeitsrechnung hernehmen, die Du ja wohl vor Anschaffung des Gerätes gemacht oder bekommen hast (oder jetzt auf Grund der Eckwerte Deines Anwesens machen kannst). Darin müssten sich halbwegs plausible Werte für die Strom- und Wärmeerzeugung finden. Vielleicht akzeptieren sie das ja einstweilen und verlangen höchstens z.B. nach Ablauf einer Heizperiode (der 1.7. wäre da ein guter Stichtag) einen Reality Check.

    Was ist wenn sich Liebhaberei abzeichnet ( dauerhaft Ausgaben > Einnahmen ) aber nicht zur KUR optiert wurde??? Es müsste dann weiterhin Jährlich eine USt-Erklärung abgegeben werden welche vom FA mit USt.-Erstattung beschieden würde, trotzdem blieben diese Einnahmen bei der ESt.-Erklärung ohne Steuer erhöhende Wirkung ?!


    Ich kann mir das nicht recht vorstellen sondern würde vermuten das dem FA eine Möglichkeit gegeben ist in obigem Fall die KUR zu "verordnen" oder ??

    Muss das Finanzamt wohl gar nicht: Wenn die USt-Erstattung für die Anschaffungskosten noch im Inbetriebnahmejahr abgewickelt wird, ist sie ergebnisneutral, ansonsten warten sie halt mit der Feststellung der Liebhaberei noch ein Jahr. In den nachfolgenden Jahren müsste sich m.E. immer ein kleiner USt-Überschuss ergeben: Der Netzbetreiber zahlt dem Betreiber USt auf die gesamte Einspeisung einschl. KWK-Bonus (die ist ans FA abzuführen), und der Betreiber muss USt zumindest auf den Fernwärme-Wert abführen: Der dürfte beim Vitotwin stets über den laufenden Kosten (Erdgas plus Wartung) liegen – jedenfalls solange keine größeren Reparaturkosten anfallen. Unterm Strich wird also immer ein (aus Sicht des FA) positiver Betrag der abzuführenden Umsatzsteuer übrig bleiben.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin Ole,

    Meine Frage an Eiuch wäre ob die Erstellung der ersten Umsatzsteuervoranmeldung zu schwierig ist und ich es selber machen könnte?

    Gegenfrage: Wie schwierig ist Radfahren? Eigentlich nicht schwierig, aber wenn man sich noch nie im Leben damit beschäftigt hat, kann man beim ersten Mal ordentlich auf die Nase fallen. So ist es auch mit der Steuer.


    Ich habe meine USt-Erklärung und die Voranmeldungen für PV und später BHKW von Anfang an selbst gemacht und bin nicht auf die Nase gefallen. Aber ohne dass man sich vorher in das Thema einliest, geht es nicht. Hilfen gibt es auch, z.B. die "Hilfe für Photovoltaik-Anlagen" (habe ich hier beigelegt, vieles davon gilt für BHKW's analog). Fang mal damit an: Wenn Du damit klar kommst, könntest Du Dir als nächstes das USt-Formular und die zugehörige Anleitung runterladen und mal üben. Hilfreich zum Einlesen ist auch unser Unterforum "Finanzamt" (und/oder für PV-spezifische Fragen das entsprechende Unterforum bei https://www.photovoltaikforum.com).


    Fragen beantworten wir hier gerne, aber Deine Steuererklärung oder -Voranmeldung können und dürfen wir nicht für Dich ausfüllen - außer natürlich Rüdiger Quermann, aber der nimmt zu Recht Honorar dafür.


    Gruß, Sailor

  • Hallo Alle,




    @ bhkwaermepumptaik
    Ich habe da etwas Erfahrung ;)



    Die Finanzämter diskutieren derzeit gerne wegen der 10%-Grenze. Die Herrschaften haben wohl einen neuen Eintrag in ihrer Wissensdatenbank. Gerade um Sterlings wird gerne gestritten.


    Das heißt aber nicht, dass das Finanzat das automatisch gewinnt. Viele sind rechtlich überhaupt nicht sattelfest. Gerne werden auch beim Finanzamt die Regeln der Einkommensteuer (mögliche Liebhaberei) und Umsatzsteuer gemischt.
    So ist der Hinweis, dass das BHKW nicht zum Betriebsvermögen gehört, das ja weniger als 10% der thermischen und elektrischen Leistung eingespeist werden und man deshalb auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Bei dieser grottenfalschen Argumentation werden natürlich Äpfel mit Birnen gemischt (übrigens beim Versuch der Herstellung von Traubensaft).


    Aber im Ernst:
    Das Thema Liebhaberei kann gerade bei kleinen Sterlings kritisch werden.
    Bei der Umsatzsteuer kann man ohne weiteres Unternehmer sein. Hier kann man die erforderlichen 10% GESAMTPRODUKTION-STROM (eben nicht Einspeisung) mit der Folge der vollen Vorsteuerabzugsberechtigung erreichen. Dann macht das BHKW noch mehr Spaß, denn man hat den vollen Vorsteuerabzug und versteuert nur seine Wärmenutzung und auch die mit dem günstigen Fernwärmepreis.


    Manche Vertriebler lassen einem allerdings mit den Steuerfragen nach unterschriebenem Vertrag im Regen stehen, obwohl diskret mündlich mit den tollen Steuervorteilen geworben wurde.



    @alikante
    "Was ist wenn sich Liebhaberei abzeichnet ( dauerhaft Ausgaben > Einnahmen ) aber nicht zur KUR optiert wurde??? Es müsste dann weiterhin Jährlich eine USt-Erklärung abgegeben werden welche vom FA mit USt.-Erstattung beschieden würde, trotzdem blieben diese Einnahmen bei der ESt.-Erklärung ohne Steuer erhöhende Wirkung ?!"


    ESt und USt sind weitgehend voneinander unabhängig. Bei der ESt kann trotz Einnahmen Liebhaberei vorliegen, weil die Summe aus anteiligen laufenden Ausgaben und AfA (oder anteiligem Erhaltungsaufwand) die Einnahmen übersteigen, es also rechnerisch Miese gibt (Amtsdeutsch: Kein Totalgewinn).
    Das Finanzamt hat allerdings große Probleme, dies nach der Neuregelung ab 2015 zu berechnen. Die Rechnung wird noch schwieriger, wenn der pauschale KWK-Zuschlag gezahlt wird.
    Eine Umsatzsteuererklärung ist fällig, weil von der KUR weg hin zur Regelbesteuerung optiert wurde.

  • @sailor773 natürlich könnt ihr meine Umsatzsteuererklärung nicht ausfüllen. Ich werde mich da durch Arbeiten müssen. Mir ging es nur darum ob ein Laie wie ich es bin so eine Erklärung schafft... aber danke für Deine Hinweise.


    Wenn Herr Quermann Kapazitäten frei hätte, wäre mir das Honorar es wert.....aber ich habe hier gelesen das er schwer ausgebucht ist.


    Schönen Sonntag noch


    Ole

  • @ bhkwaermepumptaik
    Ich habe da etwas Erfahrung

    An Tiefpunkten meiner Stimmung war ich schon kurz davor, Ihnen hilfeersuchend zu schreiben. Mein Eigenanspruch ist jedoch offenbar immer wieder zu groß, um mich den fiskalen Wirren geschlagen zu geben ;) (Ich hatte voher außer einer 0815 Einkommensteuererklärung noch nie etwas mit dem FA zu tun.)

    Die Rechnung wird noch schwieriger, wenn der pauschale KWK-Zuschlag gezahlt wird.

    BINGO!





    Erst ab dem Zeitpunkt als Strom+Wärme hergestellt wurden darf die Betrachtung beginnen, denn erst hier hat sich der "Sollzustand" eingestellt. Du hast nun gegenüber dem FA die Beweislast, je nachdem wie hartleibig das FA Deiner Argumentation folgt könnte auch ein Protokoll des Heizungsbauers/Werkskundendienstes nützlich sein aus dem zb. Betriebsstunden oder Zählerstände beim eintreten des "Sollzustandes" dokumentiert sind.


    Mann kann ja auch mal Glück haben in dem ganzen Theater: Ich habe in einem Anflug geistiger Helligkeit offenbar einen Post-It mit den Werten wenige Tage nach der Inbetriebnahme bekritzelt. Gestern Abend(!) fand ich diese verdreckten Dinger beim Aufräumen im Heizraum. Kanns immer noch kaum fassen.


    Achtung: Ich komme seitdem auf 15% :thumbup:


    Was mir zu denken gibt: Das alles lief bisher komplett ohne Heizungsanforderung..

    RMB Neotower 2.0 an 340-M (950l)

    10 kWh (48V) BYD an SMA SI 3.0

    Ersatzstromsystem (Enwitec-Box)

    5 kWp auf Satteldach
    1,8 kWp auf Flachdach

    2,5 kWp (halbtransparent) Carport

    Citroen C-Zero ("i-MiEV)"

    Ariston Nuos Primo 100 (TW-WP)

    Einmal editiert, zuletzt von bhkwaermepumptaik ()

  • Was mir zu denken gibt: Das alles lief bisher komplett ohne Heizungsanforderung..

    Die Heizungsanforderung an sich ist nicht das Problem, sondern was passiert im November bis März, wo der Stirling annähernd 24h pro Tag durchläuft und der zusätzliche Wärmebedarf vom Zusatzbrenner gedeckt werden muss.


    Wenn die oben erwähnten 50-60 MWh Wärmebedarf bei Euch tatsächlich stimmen, könnte es über die gesamte Heizperiode gerechnet eng werden: Ich schätze mal, der Stirling kommt bei Euch auf maximal ca. 5-6.000h Laufzeit. Mehr ist beim besten Willen nicht drin. Dann wären das 5-6000 kWh Strom (de facto ca. 6% weniger, weil der Eigenverbrauch des Gerätes nicht mitgezählt wird). Insgesamt kommst Du damit auf 55-66 MWh abgegebene Energie, davon Strom knapp 5-6 MWh oder 9%.


    Fazit: Falls der Winter kalt wird und das Finanzamt eine Rechnung über die erste Heizperiode fordert, solltet Ihr zwischen 11/17 und 03/18 dicke Pullover anziehen, nur kurz duschen und ordentlich mit dem Kaminofen zuheizen. Oder doch noch das Haus dort, wo es sich lohnt, besser isolieren...

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  • Die Heizungsanforderung an sich ist nicht das Problem, sondern was passiert im November bis März, wo der Stirling annähernd 24h pro Tag durchläuft und der zusätzliche Wärmebedarf vom Zusatzbrenner gedeckt werden mus

    ...jaja, das meinte ich ja ;)


    Dann sind die Dinge am Ende eben so wie sie sind.


    Also im wurstkäs wäre das Ganze dann Priatvergnügen. Nungut. Bzw. ungut.
    (Das würde dann ja aber nichts am erhaltenen Betrag vom NB für die Stromeinspeisung ändern, da ich dann schlicht keine 19% mehr bekomme die ich dann am Ende wieder ans FA weiterreiche...)


    Ob sich dann in diesem Fall durch die gesparte (Wärme)Umsatzsteuer die geblechte Vorsteuer/Mwst irgendwann reinholt? Ohne spitzen Bleistift denke ich aus dem Bauch raus jetzt mal nicht. So lange wird das System wohl nicht laufen...


    Schade.


    Schon komisch. Dann wäre die PV unternehmerisch und das BHKW privat. Total banane @:pille

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  • Kleines Update:


    Meine Sachbearbeiterin heute am Telefon war sehr freundlich (wirklich). Sie hatten so einen Fall in 30 Jahren noch nicht. Ich bzw. mein Fall war offenbar schon Gegenstand der Abteilungsbesprechung.


    Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich am Ende des Jahres alles so angebe, wie ich es sehe. Man würde das dann im Einzelfall bewerten.


    @Ole: Der Hinweis, dass eine Einbeziehung eines kundigen Steuerberaters das Ganze 'geräuschmindern' könnte, kam auch deutlich während des Telefonates an.. ;)

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  • " Man würde das dann im Einzelfall bewerten...." Das war auch die Aussage von meinem Finanzamt. Verlass dich da ja nicht zu sehr auf das Finanzamt. Beim meinen ersten zwei BHKW bekam ich die Vorsteuer komplett. Bei meinem dritten nur für den elektrischen Anteil (10 Jahre später) Im August bekomme ich ein gebrauchtes. Es wird teilweise gewerblich und teilweise privat genutzt. Das Finanzamt macht gar keine Aussage zu meiner Ersatzanschaffung. Auch ein Telefonat mit dem Steuerberater brachte keine Klarheiten. ?(

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Es wird teilweise gewerblich und teilweise privat genutzt.

    Meinst Du "gewerblich" in dem Sinn, dass Du Strom und/oder Wärme aus dem BHKW in Deinem Gewerbebetrieb nutzt? Wenn dieser Anteil (egal ob Strom oder Wärme) mindestens 10% beträgt, ordnest Du einfach das BHKW Deinem Gewerbebetrieb (Betriebsvermögen) zu und fertig. Das Wahlrecht hast Du ab 10% immer (ab 50% wäre die Zuordnung zum Gewerbebetrieb sogar Pflicht). Das FA kann sich bei 10-50% gewerblichem Anteil nur dann querstellen, wenn von vornherein klar wäre, dass das BHKW dem Gewerbebetrieb Verluste bringt. Letzteres kann (nur dann) passieren, wenn die Betriebskosten des BHKW einschl. AfA voraussichtlich über den Marktpreisen für Strom und Wärme liegen.


    Ein Vorsteuer-Abzug aus dem Erwerb des BHKW ist natürlich nur möglich, wenn der Verkäufer als Unternehmer die USt auf der Rechnung ausweisen kann.


    Du musst halt anschließend den privat genutzten Energieanteil als Entnahme (ESt) bzw. unentgeltliche Wertabgabe (USt) im Rahmen Deines Gewerbebetriebes versteuern. Das kann einen Unterschied bei der GewSt machen, aber wegen der Anrechnung der GewSt bei der ESt sollte auch das kein größeres Problem sein.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Ja, es wird im Gewerbebetrieb benutzt. Der Anteil der gewerblichen Nutzung liegt bei 30% bei Wärme und Strom. Gewinn wird wohl nicht erzielt. Ich brauch die Anlage zum Heizen. Daher wird es auch nur eine gebrauchte Anlage... mir fehlt die Laufzeit. Gleichzeitig kommt noch ein Akku dazu an der noch eine PV-Anlage aus 2011 angeschlossen wird.


    Das mit der Aufsplittung vom Eigenverbrauch und Einspeisung hatte ich schon bei der alten Anlage (ESt und USt). Nur dieses Mal sind es PV, Akku und HKA. Für den gewerblichen Teil gibt es leider keinen Zähler. Ich hoffe, das geht dann auch nach qm. Aber für die Feinheiten gibt es am Schluss den Steuerberater.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Willkommen in 2018! Möge es bei uns allen ordentlich brummen - zumindest im Keller :)


    Nach erstem Überschlag komme ich auf 14% Energieverstromung. Hurra, die Vorsteuerrückerstattung rückt in greifbare Nähe. Wir werden sehen. Mal nicht zu früh freuen.


    Ich denke schon weiter: Wenn die Wärme dann mit 19% umsatzversteuert werden muss: a) Direkt den Fernwärmepreis ansetzen oder b) "Selbstkostenrechnung" (sagt man das so?) machen?


    Habt ihr Erfahrungen, ob man sich die Mühe von b) machen sollte?


    Wieviel Du von dem Strom selbst verbraucht hast ist irrelevant, da umsatzsteuerlich für den gesamten erzeugten Strom die fiktive Volleinspeisung gilt: Und damit gilt der gesamte erzeugte Strom automatisch als unternehmerisch genutzt.


    Das Ganze ist in einem BMF-Schreiben vom 19.09.14 so festgelegt (KWK-Regelungen ab Seite 7), das ich einmal mehr in diesem Forum (gefühlt zum zehnten Mal) hier als Datei anhänge. Nur für den Fall, dass Dein Finanzbeamter das Schreiben nicht kennt...

    ...ist das (noch) der aktuelle Stand bzgl. der Stromanteilbetrachtung? Ich habe derzeit wenig Ruhe mich online einzulesen bzw. zu aktualisieren, daher meine plumpe Frage an Euch Experten hier. Ich bitte um Verständnis...


    Ole50: Liest du noch mit? Wie ist die Lage bei Dir, mit den 10% usw?

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