Eigenstromkosten BHKW

  • Hallo zusammen.


    Ich bin Student (FH) und wir haben in einer Projektarbeit die Aufgabe der Gegenüberstellung eines Heizöl-BHKWs mit einem Rapsöl-BHKW.
    Mein Aufgabenbereich ist dabei die Berrechnung der Eigenstromkosten, und zwar speziell die Einnahmen-Seite.


    Da in unserem Fall keinerlei Strom ins Netz zurückgespeist wird, fallen ja alle Einnahmen aus dem EEG und KWK-Gesetz weg. Ist das so richtig?


    Und welche Einnahmen gibt es zudem noch genau (Energiesteuer, vermiedene Netzkosten, usw...) und wie hoch sind die genau?


    Wäre toll wenn ihr mir dazu ein wenig helfen könnt,


    Danke im Voraus, Andi

  • Hallo Andi,
    also ich betreibe ein Rapsöl-BHKW. Mit einem Rapsöl-BHKW ist es normalerweise üblich, den erzeugten Strom des BHKW vollständig ins öffentliche Netz einzuspeisen, da ich pro erzeugten kW 19,33ct erhalte.
    Ich persönlich habe aber, durch den Bezug von Ökostrom, höhere Stromkosten, deshalb wird auch bei mir, wie bei allen Heizöl-BHKW auch, zuerst der Strombedarf des eigenen Objektes gedeckt, der Rest wird an den Energieversorger abgeführt.
    Im Falle des Rapsöl-BHKW gibt es keine weiteren Einnahmen als diese 19,33 ct/kW(die aber jährlich um glaube ich 1,5% sinken, heute erhältst du noch irgendwas mit 18,9ct/kW?).
    Als Einnahme würde ich aber auch die eigenen vermiedenen Stromkosten berechnen.
    Im Falle des Heizöl-BHKW sollen die Heizöl-BHKW-Besitzer Stellung nehmen, da weiß ich nicht so genau Bescheid.