Jedenfalls wird bei Buderus in der Broschüre zum BG15 die Modulierung ausführlich beschrieben (Seite 8). Anscheinend kann man über eine App die elektrische Leistung sogar Wochentags- und Tageszeit-abhängig bis 0,5 kW reduzieren. Ob bzw. inwieweit dadurch auch der elektrische Wirkungsgrad zurückgeht, bzw. wie viel Erdgas beispielsweise bei 0,5 kW(el) verbraucht wird, steht leider nicht drin, so dass auf Basis dieser Angaben schwer abschätzbar ist ob sich das lohnt. Dazu müsste doch aber Buderus Angaben machen können.
Übrigens, wenn die 180 € "Kulanzzahlung" pro Monat von Anfang an (also ab September oder spätestens Oktober 2020) gezahlt wird, finde ich den Deal so schlecht nicht:
Eine BG erzeugt pro Monat im Schnitt ca. (30,5*24*1,5=) 1.100 kWh Strom. Davon hättest Du ca. 70% (770 kWh) an Deine Mieter verkauft und ca. 30% (330 kWh) eingespeist. Wenn Du Deinen Mietern einen marktgängigen Strompreis bietest, kann das kaum mehr als 24,5 ct/kWh netto bringen (29,2 ct/kWh brutto). Abzüglich der vollen EEG-Umlage (Mietshaus!) von 6,5 ct/kWh bleibt ein Rohgewinn von 18 ct/kWh. Für die Einspeisung kann man 4 ct/kWh rechnen, gibt zusammen (770*0,18+330*0,04=) 152 EUR/Monat entgangener Rohgewinn aus dem Stromverkauf. Hinzurechnen muss man eine entgangene Wärmegutschrift für 0,6 kWh pro Betriebsstunde in Höhe des Erdgaspreises: Bei 5 ct/kWh wären das (30,5*24*0,6*0,05=) 22 EUR/Monat. Im Gegenzug sparst Du aber den gesamten Erdgaseinsatz (2,5 kWh pro Betriebsstunde bezogen auf Hs), bei der BG also (30,5*24*2,5*0,05=) 91 EUR. Insgesamt entgehen Dir somit durch die Abschaltung monatlich ca. (152+22–91=) 83 EUR Deckungsbeitrag. So lang Buderus 180 €/Monat zahlt, kann man das meiner Meinung nach aussitzen: 83 EUR sind für entgangenen Gewinn, der Rest ist Schmerzensgeld.