:-(/ Verarsche auf oberstem Niveau!oder Die Kindergartenspiele der Teag Thüringen!
Zum Problem: Habe mir von dem EVU wegen dem Dachsbetrieb einen mechanischen 2-Energierichtungszähler(Bild ist auf der Webseite des BHKW -infozentrum zu sehen) einbauen lassen.Kein Hinweis auf andere Möglichkeiten seinerzeit.Habe im Anschluß dessen einen Wechsel des EVU von
Greenpeace Energy zu Yello durchführen wollen.Yello teilte mir jedoch ebenso wie GE mitleidsvoll mit das diese Zählerart leider nicht abgerechnet werden kann.Die selben Aussagen kamen telefonisch auch von anderen Stromverkäu-
fern. Grund -Zähler sei Eigentum der Teag und somit rein rechtlich der Ablesevorgang nicht machbar.
Nach Rücksprache mit der Teag gibt man sich dort unwissend und "droht" mit dem Vorschlag ,ich solle doch 2 einzelne Zähler einbauen lassen.Das hieße jedoch Verdopplung des Meß und Verrechnungspreises.
Frage Nr1:Gibt es rechtliche Möglichkeiten gegen Teag da dies nach meinem Empfinden eine Verletzung der Wahlfreiheit und Falschberatung darstellt ,da ich somit an die "Roten" gebunden bin.Es sei denn ich würde umrüsten.
Frage2: Die Umrüstung solle ich natürlich selbst bezahlen!Habe ja "gerne "173,79Euro für die Inbetriebnahme gezahlt!! X(Trotz Hinweises wegen fehlender Aufklärung seinerzeit
Wer hat ähnliche Erfahrungen und wie sehen Eure Vorgehensweisen aus?
Stromzähler
-
-
-
Hallo Olrik !
Seit wann muß den beim Anbieterwechsel der Zähler gewechselt werden
Soweit ich weiß ist der Zähler in der regel Eigentum des Verbindungsnetzbetreibers, (mit dem mußt Du auch unabhängig vom Anbieter des Bezugsstromes den Eingespeisten Strom Abrechnen) und der neue Anbieter verlangt in der Regel nur den Zählerstand bei Lieferbeginn.
Aber bei mir ist das auch mal Schiefgegangen, als der Zähler aufgrund der ausgelaufenen Eichung getauscht wurde, und der Zählerstand irgentwie beim Stromanbieter nicht angekommen ist....
Also immer schön die Zählerstände aufschreiben!Ansonsten kann man sich glaube ich auch mitlerweile den Zähler von einem unabhängigen Messstellenbetreiber einbauen lassen, aber dazu soll Dachsfan berichten!
Gruß Dachsgärtner
P.S. Ich habe nach einem halben jahr immer noch keinen Einspeisevertrag!
-
Ich kann Dachsgärtner nur zustimmen.
Der Zähler gehört immer dem Messstellenbetreiber.
Ist nichts anderes vereinbart ist dies der Netzbetreiber der als Messstellenbetreiber tätig wird. Egal von wem der KWK Anlagen Betreiber den Strom kauft, der Zähler bleibt drin.
Von so einem Fall habe ich noch nie gehört.
Zuständig für diesen Missbrauch ist auf jeden Fall die Kammer 6 der Bundesnetzagentur.
Kontakt hier :
http://kwk-infozentrum.info/html/bundesnetzagentur.html -
Danke Ihr 2 Dachsianer für die schnelle Info
Zur genaueren Erläuterung:D Der alte Zähler wurde gegen den Zweirichtungszähler getauscht,da mit dem Alten nur der Verbrauch des selbst zugekauften Stromes ablesbar war.Für die Inbetriebnahme des "Haustieres"mußte ich wie schon erwähnt blechen.Zu diesem Zeitpunkt war ich noch bei Greenpeace Energy.Durch dann später durchgeführte Strompreiserhöhung wollte ich zu Yello wechseln.Die haben mir dann schriftlich mitgeteilt ,das diese Zählerart nicht abgerechnet werden kann.Und GE hat mich dann vor die Tür gesetzt als ich denen mitteilte das ich ein neues Haustier habe .Mit der gleichen Begründung.Also notgedrungen Antrag bei Teag unterschrieben. :-(/ Nach 3!! Monaten kam vor 2 Tagen die Bestätigung des Liefervertrages und ne Info ,das zwischenzeitlich die nächste Strompreiserhöhung durchgeführt wurde :-(/ Habe zwischenzeitlich natürlich "liebevolle" Gespräche mit den Roten geführt.Aussage kennt Ihr.
Es interessiert die nicht die Bohne das ich jetzt bei denen im Topf sitze und nicht mehr entfleuchen kann Die alternativen Stromverkäufer (siehe http://www.stromseite.de)kommen mir immer mit der gleichen Aussage,das diese Zählerart nicht abrechenbar sei.
In meinen Augen ist dies ein Verstoß gegen die EU Vorschriften und seitens der Teag Verletzung der Beratungspflicht beim Einbau des Zählers.
Aber nach deren Aussage ist dieses Problem ja sooooo neu -
Wie bereits berichtet, ist mir im letzten Jahr auch der Kragen geplatzt und ich habe die Weichen gestellt und bin Messstellenbetreiber geworden.
Leider muss ich mit jedem Netzbetreiber in dessen Netz ich tätig sein möchte, einen extra Rahmenvertrag abschließen. Dies ersten sind schon abgeschlossen, meine Verwaltung ist dabei alle im Umkreis von 100 km jetzt abzuschließen.
Dann sind solche und viele andere Probleme Vergangenheit.
Wir betrachten diesen einen Zweirichtungszähler ganz einfach als zwei Zähler und vergeben für diesen "Messpunkt" einfach zwei Nummern.
Er wird also so betrachtet als sei der eine Zweirichtungszähler zwei einzelne Zähler.Die Zweirichtungszähler die wir einsetzen zählen natürlich korrekt, denn wir dürfen sie selbst programmieren. Und wie wir unsere Messpunkte gestalten das entscheiden auch wir, oder wir müssten uns leider bei der Bundesnetzagentur über unerlaubte Einflussnahme und Behinderung eines Messstellenbetreibers beschweren.
-
-
Dachsfan ^^Wie kriegen wir sowas in Thüringen hin?Möchte ja gerne der Dachs Hood aus dem Thüringer Forrest sein,aber wie?? Als Einzelperson schwer hinzukriegen(siehe Anhang)Brauche Unterstützung
-
Nun wie bereits berichtet, hatte ich diesen Sachverhalt deshalb ins Forum geschrieben, das sich auch andere Pfleger bzw. Dachsdoktoren mit dieser Möglichkeit befassen.
Wir werden, wie berichtet nur in unserem Umkreis von etwa 100 km um Bochum herum tätig werden.
Ich bedauere sagen zu müssen, das ich nicht zaubern kann und deshalb auch nicht helfen kann und will. Ich kann nur anderen Betrieben gerne Hilfen geben, wenn dieses erwünscht ist. In diesem Fall bitte ich aber diese Betriebe sich beim KWK-Infozentrum mit Briefkopf zu melden
( [email='info@KWK-Infozentrum.Info'][/email] )
Gern helfe ich ehrenamlich über das Forum kostenfrei im Rahmen meiner Möglichkeiten, wenn diese Betriebe die Voraussetzungen erfüllen. ( Elektrokozession bei einem Stromversorger + Meisterbetrieb + isoliertes Werkzeug)