Probleme mit EVU

  • Hallo zusammen,
    ich bin seit dem Frühjahr begeisterter Dachsbetreiber. Seit Jahresanfang sind unsere lokalen Stadtwerke auch gleichzeitig begeisterter EVU , davor RWE.
    Wir haben noch mehr Gemeinsamkeiten. Ich betreibe einen Dachs zum aller- ersten mal, und für unser EVU bin ich anscheinend auch der erste, der über so eine Anlage Strom einspeist. Nun war Zählerablesung, und die Stände habe ich online übermittelt. Dazu muss ich sagen,das ich nicht nur einen Einspeisezähler habe, sondern noch einen zweiten normalen. Ich bewohne nämlich ein 1 1/2 Familienhaus, das vor dem Einbau der Anlage zwei Zähler hatte. Pünklich vor dem Einbau wurde der Einspeisezähler beantragt. Er stand aber erst zur Verfügung, nachdem die Anlage 3 oder 4 Wochen schon lief. In dieser Zeit hat der Dachs meinen Zähler um ca 4000 kwh zurückgedreht. Nun wissen unsere Stadtwerke nicht damit umzugehen, ich auch nicht. Sie wollen nur das vergüten, was der Einspeisezähler zeigt.( Abgesehen davon will ich den alten Zähler auch ausbauen lassen, um mehr meinen eigenen Strom zu nutzen ).
    Wer hat vielleicht schon mal von so einem Fall gehört, und wie ist er ausgegangen. Was kann ich tun, wie muss mein EVU handeln im Hinblick auf die Einspeisevergütung .
    Ich bin gespannt auf die Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüssen-Andreas

  • Hallo,
    so richtig verstehe ich deine Besorgnis nicht. Wenn der Bezugs-Zähler negativ gezählt hat, wird dir auch spätestens bei der nächsten Abrechnung entsprechend weniger berechnet.
    Damit hast du ohne Einspeisevergütung sogar einen größeren geldwerten Vorteil.


    Gruß Andy

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • Genau!
    Du zahlst doch mehr für bezogenen Strom als du vergütet bekommst.
    Da heist es Klappe halten und glücklich sein.
    Ich wäre froh wenn ich nur einen Zähler hätte!!


    Frohes Fest und kauf deiner Frau vom geschenkten Geld was schönes.


    bernd


    Ps. Herzlich willkommen im Dachsclub

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Moin Andreas,


    Andy G und Bernd haben schon das richtige gesagt, aber für die Beantragung der Mineralölsteuervergütung mußt Du beachten, dass nur der EINGESPEISTE Strom berücksichtigt wird, also das, was auf dem Zähler steht und vom EVU vergütet wurde.
    Die ca. 4000 kWh vor Einsatz des Zählers darfst Du nicht eintragen in das Zollformular (bekommst für den beteiligten Brennstoffanteil auch keine Mineralölsteuervergütung). Trotzdem verlierst Du ja kein Geld, weil die 4000 kWh mehr Ertrag bringen als die Steuervergütung.


    Gruß Dietrich

  • Hallo zusammen
    erst mal danke für die schnellen Antworten.
    Also seinerzeit hat der Aufsteller mich auch beruhigt als der Dachs in Betrieb genommen wurde, und auch mit den gleichen Argumenten.Der zuständige Mitarbeiter meines EVU sagte neulich auf meine Anfrage hin, wie in diesem Fall zu verfahren sei, das der Dachs gar nicht in Betrieb hätte genommen werden dürfen. Ich hätte warten müssen, bis sie den Einspeisezähler geliefert hätten.So ein Ding zu beschaffen würde schließlich auch Zeit in Anspruch nehmen.Ich dachte mir, wenn die den erst zum Herbstende geliefert hätten, was denn dann.Vielleicht wollten sie nicht so viel Strom eingespeist bekommen, um ihn dann zu vergüten. Nach unserer Argumentation haben sie sich selbst damit ins Knie geschossen.
    Sie sind wie gesagt mal gerade ein Jahr EVU und haben in diesen Dingen noch keine Erfahrung sammeln können.
    Aus dieser Tatsache heraus entspringt meine Besorgnis.
    Wie dem auch sei, ich werde weiterhin fleissig Bericht erstatten, wenn ich hier geduldet werde.
    Im übrigen, so denke ich , bin ich auf eine gute Seite bei euch gestossen.Danke und bis bald-Andreas

  • Hallo zusammen,


    es wurde ja eigentlich schon alles gesagt ......a b e r ....


    @dbmodul
    bist du dir sicher das die zu erstattende Mineralölsteuer von der Eingespeisten elektr. Energie abhängig ist?? Ich kenne es nur über die Betriebsstunden 8-|
    Betriebsstunden * 1,79 * 0,0613 = zu erstattende Mineralölsteuer


    Gast
    du brauchst nicht auf den Zähler des EVU warten. Du kannst deinen eigenen Zähler (beglaubigt) kaufen und installieren denn du bist der Stromverkäufer. So ein Drehstromzähler kostet ca. 40-50€.
    Achja und geduldet bist du natürlich auch :D aber ich schließ mich Bernd an ;)


    Gruß
    Thomas

  • Hallo,
    hier mußt Du wirklich die Klappe halten und Dich freuen!!!
    0,16 Euro/Kw werden gezahlt und 0,05 Euro/Kw bekommst Du!!!
    Bei mir hat das RWE etwa 10 Tage gebraucht bis endlich der alte gegen einen neuen Zähler ausgetauscht wurde. Fasziniert stand ich vor dem Zähler und sah zu wie dieser rückwärts lief!!!


    Grüße
    Aloisius

  • Hallo an die Runde,
    ich habe vesprochen mich noch mal zu melden, wenn es Neuigkeiten gibt.Jetzt halte ich die Stromrechnung in den Händen.
    Mein alter Zählerstand war 15441 kwh( Ende 2004) Am 7.3.05
    ging der Dachs in Betrieb, am 3.5.05 wurde der Einspeisezähler
    eingebaut. Bis dahin ist der alte Zähler um ca.4000 kwh zurück
    gedreht worden. Es gibt wie gesagt diesen alten und den Einspeisezähler.Der alte hatte jetzt bei der letzten Ablesung einen
    Stand von 14225 kwh, also ein Minus von 1216 kwh zum Vorjahr.
    Diese Differenz wird mir nun in Rechnung gestellt. Das ist der Stromverbrauch meiner Mutter,der in den Vorjahren bei ca. 3500 kwh lag, und das ist ja auch wieder draufgezählt worden. Da mir statt der 3500 nur 1216 in Rechnung gestellt worden sind, so denke ich, habe ich doch nicht schlecht abgeschnitten,
    oder?Mfg-Andreas

  • Hallo Gast,


    also wenn ich Dich richtig verstanden habe, wird Dir das was als minusdifferenz auf dem Zähler ist, weil Du den Strom eingespeist hast als Verbrauch berechnet??? Das kann ja nie und nimmer sein. Diese Differenz ist ja lediglich die Mehreinspeisung zum Verbrauch. Die richtige Berechnung wäre wohl eine Verbrauchsschätzung. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hat der alte Liefer-Zähler zum Zeitpunkt des Einbaus des Rückspeisezählers etwa 11441KWh. In 8 Monaten wurden dann 2784KWh vom EVU bezogen. Geschätzt für 2 Monate rückwärtslauf sind das ein Verbrauch von 696KWh. Diese können m. E. vom EVU als Verbrauch zusätzlich zu den 2784kwh= 3480Kwh vom EVU insgesamt berechnet werden (entspricht ja ca. dem Wert den Du auch meinst was verbraucht wurde). Berechnet nun das EVU nur 1216kwh so sind 2264kwh wenger berechnet worden also im ersten Moment ein gutes Geschäft. Aber: Dir wurde wohl für die Einspeisung genau das bezahlt, was am 31.12. auf dem Einspeisezähler stand also ist von 4000KWh keine Vergütung bezahlt worden, oder?


    Rechnung: 2264Kwh x 14ct + mwst = 367,67€ gespart
    Einspeisung 4000kwh x 10ct + Mwst = 464,00€ nicht vergütet bekommen
    (10ct= ca 5,11ct + Durchnitt EEX für Q2-Q4 ca. 4,4ct + ca. 0,5ct vermiedene Netzkosten)


    Da das BHKW nicht ganzjährig die gleiche Laufzeit hat, sind das natürlich durchschnittswerte, die ohne weitere Angaben nicht genauer gemacht werden können.


    Schnell mal runtergeschrieben und nur kurz drüber nachgedacht, sollte aber trotzdem stimmen, oder lieg ich da komplett schief?


    Grüße


    Bruno

  • Hallo Bruno44
    du hast mich richtig verstanden. Die ca. 4000kwh sind tatsächlich nicht vergütet worden, sondern nur das, was auf dem Einspeise-
    zähler stand. Meine Frage ist, ob das EVU dazu verpflichtet ist etwas zu vergüten, was eben nicht auf diesem Zähler auftaucht.
    Gibt es dazu irgendwo ein Gesetz, oder ist das nur allgemeine
    Handhabung der anderen EVU`s ?
    Danke für die Mühe und Antworten-Andreas

  • Hallo Andreas,


    ob und wie da die Handhabung von EVUs anders ist kann ich Dir leider nicht sagen, da bei mir der Einspeisezähler von der ersten Betriebsstunde installiert war.


    Ohne eine Zwischenablesung kann man ja überhaupt nicht feststellen ob die 4000h tatsächlich stimmen. Aber man kann genauso wenig oder noch weniger feststellen was tatsächlich an Strom verbraucht wurde. In jedem Fall ist es unsinnig, den nicht verbrauchten Strom der Rückwärtseinspeisung als Verbrauch zu berechnen. Was allerdings im schlimmsten Fall passieren kann, ist wenn Du meckerst, dass eine Verbrauchsschätzung für den tatsächlichen Verbrauch in dieser Zeit gemacht wird und es im Gegenzug trotzdem zu keiner Vergütung der Rüchwärtseinspeisung kommt. Wie da die Rechtslage ist kann ich Dir nicht sagen. Ich selbst würde es bei meinem EVU riskieren, da ich hier bisher ganz gute Erfahrungen gemacht habe.


    Grüße


    Bruno

  • Hallo Bruno44
    also man kann wohl mit Sicherheit sagen, das es keine sicheren Antworten gibt. Ich will mich mal mit meiner Lage zufrieden geben
    und in keinen riesigen Rechtsstreit mit meinem EVU begeben.Ich muß mit den Jungs noch ein paar Jahre gut aus kommen.
    Gestern habe ich den zurück gedrehten Zähler ausbauen lassen,
    brauche ja doch nur noch den Espz. Mal sehen,wie die Endabrechnung dann ausfällt. Im Vergleich zum Dezember 2004
    hat der immer noch Minus. Und auf meine erste Vergütung bin ich auch gespannt. Anfang nächster Woche werde ich benachrichtigt.
    Freundliche Grüße und vielen Dank an die Runde sagt Andreas.

  • Hallo Andreas,


    jetzt versteh ich überhaupt nichts mehr. Wieso baust Du um himmels willen den Bezugszähler aus? Fährst Du die Anlage im Inselbetrieb mit gelegentlichem Überschuss der dann ins Netz verkauft wird? Das würde bedeuten, dass Du keine einzige Kwh vom EVU benötigst, bist Du Dir da sicher?


    Oder hab ich Dich jetzt gänzlich missverstanden?


    Grüße


    Bruno


    PS: Es muss nicht gleich in einen Rechtsstreit ausarten, wenn man mit dem EVU nicht einer Meinung ist. Komunikation ist alles, und es gibt sicher den einen oder anderen Mitarbeiter, bei dem man ein offenes Ohr findet.