Achtung Meldefrist für EEG-Umlage beachten!

  • Die Meldepflichten für den Eigenstromverbrauch betreffen nicht die Betreiber von Bestandsanlagen und Betreiber die neue Anlagen bis 10 kW mit Eigenverbrauch bis 10 MWh haben. Das wird bei der aktuellen Melde-Hysterie leider kaum erwähnt - auch bei der BNetzA nicht!



    [...] ausgenommen sind Strom aus Bestandsanlagen, für den nach § 61 Absatz 3 und 4 keine Umlagepflicht besteht, und Strom aus Stromerzeugungsanlagen im Sinne des § 61 Absatz 2 Nummer 4, wenn die installierte Leistung der Eigenerzeugungsanlage 10 Kilowatt und die selbst verbrauchte Strommenge 10 Megawattstunden pro Kalenderjahr nicht überschreitet.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin Lui

    betreffen nicht die Betreiber von Bestandsanlagen und Betreiber die neue Anlagen bis 10 kW mit Eigenverbrauch bis 10 MWh haben

    absolut richtig. Hierzu hat mein Netzbetreiber mir ein Infoblatt zukommen lassen, aus dem geht hervor das für Altanlagen und solche bis 10KW/10MWh die übliche Zählerablesung ( Erzeuger-/Abrenzungs-/Einspeisezähler ) zum Jahreswechsel ausreicht um der Meldepflicht genüge zu tun.
    Als Hosenträger zum Gürtel habe ich aber noch das Blatt an die BNetzA gesendet und den termin der Zählerablesung als Meldetermin deklariert.
    Es geht ja auch nur darum etwas gemeldet zu haben(Datenmüll) nicht etwa das die Meldung richtig sein muß. :thumbdown:

  • Das heisst jetzt, wenn ich Strom an meine Mieter verkaufe und mit KWK und PV über 10kW komme, dann bin ich im Club der EEG Zahler dabei?

  • Hilfe,
    ich hab einen eco 1.0 seit 12/2011 mit fiktiver Rücklief 2015 -4717 kwh u Einspeisung 2123 kwh
    + eine PVAnlage seit 2012 mit Einspeissung 2015 von 24103 kWh u fikt Rücklief 1441 kwh .Ich verkaufe nicht sondern verbrauche BHKW u PV selbst.


    Aus dem Beiträgen hier u Text in der Infoabt ist mir nix klar. Muß ich jetzt eine Meldung machen und über was und wie und wohin.
    Ich war schon froh die Steine (Finanzamt, E-On etc ) beiseite geräumt zu haben. Jetzt das. Ich frage mich, woher z.B. ein PV-Betreiber diese Problematik wissen soll. Ich gehe mal davon aus, daß dies die wenigtsten tun werden. Ich bitte um Hilfe
    Danke

  • Moin

    wenn ich Strom an meine Mieter verkaufe

    bereits das ist ein Totschlagkriterium! Wenn Du an Letztverbraucher lieferst - die nicht Personenidentisch mit Dir sind - wirst Du zahlen müssen.


    Grüße

  • Moin

    ich hab einen eco 1.0 seit 12/2011 mit fiktiver Rücklief 2015 -4717 kwh u Einspeisung 2123 kwh
    + eine PVAnlage seit 2012 mit Einspeissung 2015 von 24103 kWh u fikt Rücklief 1441 kwh .Ich verkaufe nicht sondern verbrauche BHKW u PV selbst.

    dann bist Du vermutlich über den 10KW Erzeugerleistung?? Dein VNB sollte ein Formblatt zum download bereitgestellt haben das Du für 2014 und 2015 je einmal ausfüllen mußt. Dann noch die Datei für die BNetzA mit den "Basisdaten" füllen und der Dinge harren die kommen.


    Die Formulierung " Bestandsanlage"( Singular ) im § 74 lässt hoffen das die Erzeugerleistung nicht addiert wird sondern bei mehreren Erzeugern je unter 10KW der Eigenverbrauch von unter 10MWh das entscheidente Kriterium ist. |__|:-)


    Grüße

  • Hallo Alikante,


    danke für die Info.


    Bei den ganzen Gesetzen blickt doch jetzt kein Otto-Normal Betreiber mehr durch.
    Ich schick jetzt mal dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur meine Daten, mal schauen was zurückkommt.


    :(

  • Alikante,
    besten Dank für die prompte Erklärung. Ich habe auch noch 2 Anfragen beim Bayernwerk laufen. Bei Eingang werde ich dies hier posten. Ein Formblatt auf der Website habe ich nicht gefunden.

  • Hallo,
    hat dann jemand schon ein Formular beim Bayernwerk gefunden? Bzw. gibt´s da ein Blankoformular?
    Nicht dass ich dem Netzbetreiber Daten sende, die ihm nichts angehen.


    VG
    Daniel

  • Wie versprochen die Antwort auf meine Anfrage:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Ihre E-Mail an die Bundesnetzagentur.
    Aufgrund der sehr vielen Anfragen, die uns erreichen,können wir nicht alle E-Mails direkt beantworten.
    Wir hoffen, dass folgende allgemeine Hinweise zunächsthilfreich sein können.
    Die Mitteilungsfrist gegenüber der Bundesnetzagentur fürdie Abrechnungsjahre 2014 und 2015 läuft am 28.02.2016 ab. Falls bis dahin nochkeine Mitteilung erfolgt ist, ist diese schnellstmöglich nachzuholen.
    Die Mitteilungspflichten gegenüber dem Netzbetreiber zum28.02.2016 bleiben unberührt.
    Die Pflicht zur Abgabe des Erhebungsbogens"Eigenversorgung / Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch" an dieBundesnetzagentur besteht für Eigenversorger und sonstige selbsterzeugendeLetztverbraucher nur dann, wenn sie für den selbst erzeugten und verbrauchtenStrom zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sind. Eine Abgabe desErhebungsbogens "Eigenversorgung / Sonstiger selbsterzeugterLetztverbrauch" an die Bundesnetzagentur ist nicht erforderlich, wenn mitdem zuständigen Netzbetreiber bereits geklärt ist, dass keine EEG-Umlagepflichtbesteht. Ist die Frage noch nicht vollständig geklärt, rät dieBundesnetzagentur dringend dazu, die Mitteilung an sie vorzunehmen, um einenVerstoß gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten auszuschließen.
    Ausgenommen von der Mitteilungspflicht für Eigenversorgerund sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher gegenüber der Bundesnetzagentursind auch Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, bei denen sichergestellt ist,dass der in der Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom vollständig in das Netzeingespeist und nicht anteilig selbst vom Betreiber der Stromerzeugungsanlageverbraucht wird.
    Weitere Informationen erhalten sie auf unserenInternetseiten unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung<http://www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung>.
    Hier finden Sie auch den Erhebungsbogen, der für dieErfüllung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur verbindlich zuverwenden ist.
    Informationen zum Leitfaden zur Eigenversorgung derBundesnetzagentur finden Sie unter:
    www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung<http://www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung>
    Freundliche Grüße
    Referat 605
    IT-gestützte Datenverarbeitung, Wahrnehmung der Aufgabennach dem EEG
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn
    www.bundesnetzagentur.de<http://www.bundesnetzagentur.de>