Neues BHKW von ATN Hölzel GmbH

  • Moin,



    Zitat von vloth

    Das mag sein, keine Ahnung, aber den Betrag interessiert eigentlich meinen Kontostand nur indirekt, da er nicht in die Berechnung eingeht und seit wann muss irgend jemand Mehrwertsteuer an das FA zahlen für Kosten die er einspart? Zahlst Du was an das FA, wenn du benzinsparend Auto fährst?

    ..hmmm, interessante Theorie. Du möchtest also vom Finanzamt das die sich an allen deinen Ausgaben für das BHKW beteiligen, im Gegenzug unterschlägst du dann Einnahmen?
    Da wird sich die Steuerprüfung freuen wenn Sie dich dann mal besuchen.


    Der selbst genutzte Strom ist eine Einnahme, die muß angegeben werden.


    Nachtrag, hatte ich gerade vergessen: Das gilt nicht nur für den Strom, sondern auch für die Wärme.



    Grüße
    Tom

  • @Tom3244:


    guggst Du Zelle I 122 bis 124 : MwSt, die an das FA abfließt. So, wie es auch meine Steuerberaterin auch will ^^ . Oder hast Du was gänzlich anderes gemeint?


    VG VNLoth

    Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, bei vielen ist es andersrum. ;)

  • Tabelle habe ich mir nicht angesehen, die Antwort bezog sich rein auf deine Aussage oben (habe ich ja extra zitiert) , das kann man so nicht stehen lassen, nicht das noch mehr auf diese Idee kommen. Ist ja ne regelrechte Einladung für den ein oder anderen Steuerprüfer ;)



    Grüße
    Tom

  • Du möchtest also vom Finanzamt das die sich an allen deinen Ausgaben für das BHKW beteiligen, im Gegenzug unterschlägst du dann Einnahmen?

    Die MWSt-Rechnung ist effektiv eine Stundung. Ich würde niemanden empfehlen, der ein Mini-BHKW für den eigenen Bedarf betreibt, diesen Aufwand in Angriff zu nehmen, sondern die Abrechnungen mit dem Finanzamt aufgrund einer Kleinunternehmer-Reglung zu sparen. Dann hat man weniger Huddel mit dem Bürokratieaufwand, auch wenn man die MWSt anfangs voll zahlen muss. Man darf aber nicht vergessen, dass das FA von einer Gewinnerziehlungsabsicht ausgeht, d.h. über die Laufzeit des Gerätes wird die Wertschöpfung auch mit einer MWSt berechnet.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin Tom

    Tabelle habe ich mir nicht angesehen

    da hast Du nix verpasst.


    Als ich die Ur-Version gebaut habe gab es eine klare Gliederung in betriebliche netto Ausgaben/Einnahmen nebst zugehöriger Vor-/und Umsatzsteuer. In einer extra Spalte noch die tatsächlichen Mittel Zu-/ und Abflüsse aus dem "privaten" Vermögen - wie das bei Nebenverdienst halt so ist.


    Der von Fuchs gemeinte Posten " Einsparung... "( Zeile 121,130,140 ) ist nicht nur überflüssig wie ein Kropf sondern auch falsch da er aussagt es würden für eingesparten Stromeinkauf Finanzmittel aufs private Konto fließen. Wenn ich kein Geld ausgebe bleibt mein Kontostand gleich, bei wenigen Ausnahmen wächst der Kontostand um den nicht ausgegebenen Betrag!
    Aber wenigstens trägt der Posten zur Unübersichtlichkeit der Tabelle bei.


    Leider enthält die Tabelle ab dem Block beginnend mit Zeile46 noch viel mehr Impressionen aus dem Nimmerland. Beispiele?? ok.


    - G51 -> wenn für Schornsteinsanierung bei Brennwertölkessel 1500€ fällig sind so sind sie es auch bei BHKW - > Installationskosten BHKW FALSCH
    - C52 -> Zuschüsse gibts hier nicht auf Bruttosumme
    - G53 -> ist der Energieberater wirklich Kleinunternehmer?
    - I55 -> wenn Vollfinanziert gibt es keinen Mittelabfluss
    - B55 -> falsch Addiert siehe G53
    - Zeile 60+61 -> 36Monate ?? tatsächlich abfließende Mittel 313€ Mon/ 3756€ p.a. 3Jahre
    - G67 -> 1981,07€
    - H67 -> 376,40€
    - I67 -> 1981,07€+376,40€+3756€ = 6113,47€ abfließend Jahr1-3
    - G68 -> 5737,07€ Jahr1-3 / 1981,07€ Jahr 4......
    - B76 -> FALSCH keine UMSt. auf EnergieStRückv.
    - Zeile 77-79 -> AfA falsch berechnet , AfA ist nicht zufließend, AfA wirkt gewinnmindernd bei Gewerbebetrieb -> erst Gewerbeüberschuß/Verlußt wirken auf ESt.



    @gunnar.kaestle geht nicht, das fleisige Schreiberlein hat schon Gewerbe mit Umsatzsteuer.

  • Zitat von alikante

    [Kleinunternehmerregelung] geht nicht, das fleisige Schreiberlein hat schon Gewerbe mit Umsatzsteuer.

    Aber ansonsten würde ich jedem Privatmann empfehlen, der ein Mini-BHKW oder eine PV-Anlage für den eigenen Bedarf betreibt, auf das Einfordern der MWSt und später die Ausweisung der MWSt zu verzichten, weil man sich die monatlichen MWSt-Anmeldungen spart und der finanzille Mehrwert sich in Grenzen hält.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Kann man so pauschal eigentlich auch nicht sagen, kommt immer auf die persönliche Einkommenssituation an. Das kann aber nur ein Steuerberater der alle Zahlen hat entscheiden.
    Aus der Ferne wird das nichts ;)

  • Zitat von alikante

    Als ich die Ur-Version gebaut habe gab es eine klare Gliederung in betriebliche netto Ausgaben/Einnahmen nebst zugehöriger Vor-/und Umsatzsteuer. In einer extra Spalte noch die tatsächlichen Mittel Zu-/ und Abflüsse aus dem "privaten" Vermögen - wie das bei Nebenverdienst halt so ist.

    Haste fein gemacht und nun deine Version einfach gelöscht, damit das keiner mehr nachvollziehen kann und jetzt ist Papier geduldig - ha ha ha. Den Rest schau ich mir mal morgen an - so kenn´ ich Dich :saint:

    Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, bei vielen ist es andersrum. ;)

  • Hallo vnloth,


    schön das in der letzten Tabelle die Mehrwertsteuer richtig ermittelt wird. In der alten Ausführung war das noch anders.


    Aber auch diesmal gäbe es mehr als eine Frage.


    z.B. Kostenermittlung BHKW da wird von Inhalt Feld I67 bezeichnet als Nettokosten I68 abgezogen. Was kann von netto noch abgezogen werden?


    Wo sind die Anschaffungungskosten des BHKW? Ist es es logisch, das trotz höheren Invest die Kosten im ersten Jahr unter dem Brennwertkessel liegen?


    Mit freundlichen Grüßen

  • @Fuchs: Habe ich mir schon gedacht, das mit der MwSt.


    im Feld I67 sind alle Nettokosten, die p.a. für das BHKW anfallen. Darin auch enthalten die Anschaffungskosten, da diese mittels Kredit gedeckt werden. I68 ist die MwSt. auf I67, die ja das FA als Vorsteuer zurückerstattet.


    Mit I151 hast Du natürlich recht, hab hier die Anschaffungskosten vergessen, in der Grafik waren sie aber enthalten.


    Bitte ruhig weiter fragen.


    VG VNLoth

  • @alikante
    Na dann fangen wir mal an aus dem "Nimmerland" zu berichten....


    Zitat von alikante

    Leider enthält die Tabelle ab dem Block beginnend mit Zeile46 noch viel mehr Impressionen aus dem Nimmerland. Beispiele?? ok.


    - G51 -> wenn für Schornsteinsanierung bei Brennwertölkessel 1500€ fällig sind so sind sie es auch bei BHKW - > Installationskosten BHKW FALSCH

    Jetzt bin ich mal am Zug - grins. Ich habe Dir schon gefühlte 1000 mal gesagt, dass die "Schornsteinsanierung", die ja eigentlich keine ist, da maximal ein Kunstoffrohr DN60 eingezogen werden muss einen Materialwert von max. 200€ hat und in den Inst.-Kosten enthalten ist! Aber Du kannst einfach nicht von 12 Uhr bis Mittag merken :D ( den Link zum Angebot über 8 m Schornsteinsanierung von ATEC sende ich Dir gern zu)
    Damit wird aus dem ersten FALSCH ein RICHTIG !!!


    Zu mehr hab ich heute einfach keine Lust mehr.


    VG VNLoth

    Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, bei vielen ist es andersrum. ;)

  • Ach , ich mach doch weiter, weil es sooooo einfach ist und werde es gleich im Block abarbeiten:




    Und was bleibt übrig? Nur heiße Luft und ein paar nicht nachvollziehbare Zahlen von Dir. Aber trotzdem klasse, dass Du Dich bemüht hast, die Tabelle zu verstehen, auch wenn sie auch nach Deiner Ansicht nicht mehr so klar strukturiert aufgebaut ist. 8)


    Für mich ist jedenfalls klar, das BHKW ist die richtige Alternative als Ersatzinvest für meinen alten Blaubrenner.


    Schönen Abend noch allerseits


    VNLoth

    Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, bei vielen ist es andersrum. ;)

  • Dein Energieberater ist ein Vollpfosten genau wie Du. Aber mach ruhig weiter so ich kringel mich grad vor lachen.


    https://www.kfw.de/KfW-Konzern…a%C3%9Fnahmen-ab-08-2015/







    Zitat

    Es können grundsätzlich Bruttokosten (inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden. Sofern (für Teile des Investitionsvorhabens) eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht (z. B. bei Installation eines Blockheizkraftwerkes) können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden.