Hallo,
letztens bin ich auf ein interessantes Konzept gestoßen, wie man in Mehrfamilienhäusern den Strom auch intern vermarkten kann. Bisher ist das eine recht mühselige Sache, auch aus rechtlichen Gründen, selbst wenn der örtliche Netzbetreiber mitspielt.
Die Elektroverteilung eines Mehrparteienobjektes ist durchweg als Kundenanlage zu sehen und ist kein Netz der öffentlichen Versorgung. Allerdings wird ein Betreiber eines BHKWs, der die Hausbewohner mit Strom versorgt, zusätzlich Reststrom einkaufen müssen und diese an die Nutzer weitergeben. Damit ist er streng genommen ein Energieversorger (keine Eigenversorgung) mit allen Auflagen des Energiewirtschaftsgesetzes.
Der Trick in dem vorgestellten Vertragskonzept besteht darin, dass der Vermieter / Contractor / Betreiber einer Mieter GbR ein Nutzungsrecht an der Anlage zusteht, welches mit Nutzungsgebühren gemäß der in Anspruch genommenen Wärme- und Stromerzeugungskapazität abgegolten wird. Diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann dann auch über einen Gemeinschaftszähler vom EVU den restlichen Strom zukaufen bzw. Überschüsse einspeisen. Da die GbR eine Eigenversorgung betreibt ist auch der Ergänzungsstrombezug rechtlich gesehen viel unproblematischer.