Erste Inhalte des Referentenentwurfs zum KWK-Gesetz 2016

  • Hallo zusammen,


    auf dem BHKW-Infozentrum haben wir heute eine erste Übersicht des Referentenentwurfs vom 7. Juli 2015 für das neue KWK-Gesetz 2016 veröffentlicht.
    Unter dem Bericht "Neues KWK-Gesetz nimmt Gestalt an " werden die meisten Neuerungen erläutert.


    Hinsichtlich der Mini-KWK kann man festhalten:
    - Mini-KWK bis 50 kW erhalten 45.000 Vollbenutzungsstunden eine Förderung
    - für den ins das Netz der allgemeinen Versorgung (auch "öffentliches Netz" genannt) eingespeisten Strom (Überschussstrom) erhält der Mini-KWK-Anlagenbetreiber einen KWK-Zuschlag in Höhe von 8 Cent/kWh
    - für den nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom erhält der Mini-KWK-Anlagenbetreiber eine KWK-Zuschlagszahlung in Höhe von 4 Cent/kWh
    - KWK-Anlagen über 50 kW erhalten keinen KWK-Zuschlag für den KWK-Strom, der z. B. selbst genutzt wird.
    - Mini-KWK-Anlagen können zukünftig nicht mehr modernisiert werden
    - Brennstoffzellen verlieren ihre Privilegien
    - ab 100 kW besteht von Anfang an ein Direktvermarktungs-Gebot
    - Inkrafttreten des KWK-Gesetzes ist für den 1.1.2016 geplant


    Ein ggf. noch leicht modifizierter Referentenentwurf wird seitens BMWi zeitnah veröffentlicht, anschließend beginnt die Diskussion samt Verbändeanhörung und dann geht es in den Bundestag...

  • Solange nicht auch die steuerliche und umlagerechtliche Regelungen für Mini-KWK stark vereinfacht werden, wird die gewünschte Wirkung (Ausbau der KWK) in diesem Bereich größtenteils verpuffen.


    Insbesondere wäre das:
    - Befreiung von der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
    - Rückerstattung der MWSt. durch einfachen Antrag und grundsätzlicher Befreiung von Umsatzerlöse incl. Eigenverbrauchs von der Umsatzsteuer wie bei der Kleinunternehmerregelung.
    - Keine Anrechnung von Eigenverbrauch als Privatentnahme.


    Das alles sollte unter dem Aspekt der Entbürokratisierung gesehen werden. Dem Staat würden dadurch kaum oder gar keine Steuereinnahmen entgehen. Man könnte die Regelungen auf selbstgenutzte Mini-KWK und KWK in reine Wohnhäuser beschränken.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
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  • Keine Verknüpfung mit dem EEG ? Unverständlich.


    Man arbeitet parallel auf 3 verschiedenen Baustellen. Dem KWK, dem EEG und den Kaltreservekraftwerken - defakto jeder für sich und ohne die Nutzung von Synergien.

  • Wir installieren derzeit 2x 20 kW in einem großen Dortmunder Hotel.... Die Anlage wird 240.000 kWh pro Jahr produzieren bei 100% EV.


    Vergleicht man 2015 und die ab 2016 geltende Regelung, so verdienen die beiden Maschinen mit der neuen Regelung in 10 Jahren 54.000 Euro WENIGER!


    Wie so die KWK nach vorne gefahren werden soll, erscheint rätselhaft

  • Hallo,


    54.000 Euro weniger sind viel Geld. Aber ich glaube nicht, dass man sich darüber beschweren sollte.
    Allein der KWK Bonus (nach der neuen Regelung) innerhalb des Förderzeitraums liegt durch 100% Eigenverbrauch bei 72.000 €.
    Dazu bekommt man 10 Jahre die Energiesteuer in Höhe von ca. 44.880 €. Das sind allein schon 116.880 €.
    Nun Kostet so eine KWK-Anlage mit 20 kW 30.000 € bis 40.000 € zzgl. Puffer , Steuerung und Einbau.


    Mal abgesehen davon, dass der Staat zusätzlich zu den oben genannten Summen auch noch auf die Stromsteuer aus der Anlage verzichtet (nochmals 49.200 € in 10 Jahren) halte ich die Förderung für in Ordnung.


    Als jmd. der sich beruflich damit beschäftigt, würde ich mich freuen, wenn die Förderung steigt. Aber als Steuerzahler und Stromkunde kann ich mich nicht über die neuen Fördersätze beschweren.


    Viel sinnvoller ist es, wie auch hier im Forum schon beschrieben eine neue Anlagenklasse mit < 10 kW einzuführen. Diese sind nach den neuen KWK G gefährdet.


    Ob sich die Anlage in dem beschriebenen Hotel jetzt nur noch nach 4 Jahren rechnet und nicht mehr nach 3 Jahren, halte ich hingegen nicht für entscheidend um die Kraft-Wärme-Kopplung nach vorne zu bringen.

  • kurz nachgehakt:
    - Mini-KWK schließt dies auch kleinere also z.b. < 20kW ein oder gibt es noch eine kleinere Stufe auf die sich die 8 cent/kWh nicht beziehen?
    - gilt das Ganze auch für Bestandsanlagen?

  • Zitieren klappt mal wieder nicht, deshalb so:


    <<Allein der KWK Bonus (nach der neuen Regelung) innerhalb des Förderzeitraums liegt durch 100% Eigenverbrauch bei 72.000 €.
    Dazu bekommt man 10 Jahre die Energiesteuer in Höhe von ca. 44.880 €. Das sind allein schon 116.880 €.
    Nun Kostet so eine KWK-Anlage mit 20 kW 30.000 € bis 40.000 € zzgl. Puffer , Steuerung und Einbau.


    Es sind zwei Anlagen und der absolute Löwenanteil der Profitabilität ist ja wohl bitte der vermiedene Zukauf von 240.000 kWh p. a..... Solche Anlagen sind, egal ob als Kaskade oder als einzelnes BHKW mit 20 kW elektrisch auch nach der Reform noch immer Gelddruckmaschinen, wenn man sie in geeignete Objekte stellt


    Schlimmer ist die Tatsache, dass das ganze Thema durch die Änderungen noch intransparenter wird und für den Kunden noch schwerer verständlich...


    Das Leben war vor einem Jahr wunderbar, das bekam der Kunde 5,41 Cent....


    Dann kam die EEG-Abgabe auf den EV, hat einige schon verwirrt.....


    Und nu wird ob top noch unterschieden, ob EV oder Einspeisung beim KWKG-Bonus.... bürokratisches Meisterstück


    <<- Mini-KWK schließt dies auch kleinere also z.b. < 20kW ein oder gibt es noch eine kleinere Stufe auf die sich die 8 cent/kWh nicht beziehen?
    - gilt das Ganze auch für Bestandsanlagen?


    Meines Wissens nach bezieht sich diese Regelung auf alle KWK-Anlagen, auf auf den Dachs mit 5,5 kW und den 1.0er von Vaillant, was dann eben bedeutet, dass diese Produkte mausetot sind.... je kleiner das BHKW ist, desto mehr braucht man echt jeden Euro, damit sich die Kiste rechnet...


    Für Bestandsanlagen gilt die Regelung meines Wissens nach nicht.... dies würde eine Klagewelle sondergleichens auslösen....

  • Hallo SteffK,


    das hier


    kann ich so nicht im Raum stehen lassen.
    ...sieht ja extrem nach Überförderung aus


    Fangen wir mal an


    KWK-Zulage
    ....ja, da kam auch für den Eigenbedarf durchaus was rum
    Aber nicht vergessen, auch bei PV und co gab'S das mal....und hat dort (mit deutlich höheren Summen) auch den Durchbruch zur Marktreife geschafft.
    Bei KWK war's nicht so üppig und so ist leider immer noch kein echter Durchbruch in Stückzahlen mit erhoffter Kostendegression erfolgt.


    Energiesteuererstattung
    auch die gibt's....das ist ja auch gut so,
    denn auch andere Stromerzeuger (nehmen wir mal die Kraftwerke) oder energieintensive zahlen keine.
    Warum sollte man DAS als Förderung betrachten?
    ...verhindert nur, dass hier keine Diskriminierung zu anderen entsteht.


    Stromsteuer
    Tja für den Eigenverbrauch zahlt auch niemand anderes Stromsteuer
    ... und meinetwegen die Stadtwerke nutzen auch bewusst Anlagen bis 2MW um den Strom "in räumlicher Nähe" OHNE Stromsteuer an den Mann bringen zu können.
    Ich denke, da ist es nur fair, dass die viel kleineren Anlagen im heimischen Keller auch keine Zahlen müssen.
    ....naja, ganz korrekt ist es nicht,
    denn auf dem eingespeisten wird ja irgendwann doch die Stromsteuer draufgeschlagen,
    da klein-Erzeuger halt nicht wie Stadtwerk die kwh bilanzieren kann um daraus den geldwerten Vorteil zu schlagen



    => Damit relativieren sich die Subventionsunterstellungen doch deutlich


    und ja,
    die Politik ist bei den ganzen Kram einfach nur halbherzig.
    Sie sagen sie wollen mehr KWK und machen tun sie nichts mit Durchschlagskraft.
    ... wirklich wollen, tun sie es eben nicht
    ... haben Angst vor einer Kostenblase wie im EEG (wobei die <50kW mit rund 60mio p.a. nur ein Bruchteil ausmacht)
    ... setzen auf die falschen Pferde (Quintessenz des Verfasser's der Agora-Studie: "nur die Großen Stadtwerke könnens wuppen"....ich lach mich kaputt, wo das Startup wo ich arbeite in 5 Jahren mehr KWK-Anlagen installiert hat, als die GASAG als größter kommunaler Versorger Europas)
    ... missbrauchen nun das KWK als Bestandsschutz-prämie für die Stadtwerke


    So wird das alles nix mit nem Durchbruch
    ...aber die Nischen werden sicherlich weiterhin besetzt, wobei die Kleinen so keine Chance haben

  • Ich finde die Argumentation von SteffK auch ein wenig einseitig....


    Niemand berechnet die von der Allgemeinheit zu tragenden horrenden Kosten des Atomausstiegs, niemand die Folgen des durch die Dreckschleudern verursachten Klimawandels...


    Die Energiewende ist nicht für Nüsse zu haben... wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass....

  • Als jmd. der sich beruflich damit beschäftigt, würde ich mich freuen, wenn die Förderung steigt. Aber als Steuerzahler und Stromkunde kann ich mich nicht über die neuen Fördersätze beschweren.


    Viel sinnvoller ist es, wie auch hier im Forum schon beschrieben eine neue Anlagenklasse mit < 10 kW einzuführen. Diese sind nach den neuen KWK G gefährdet.

    Ich glaube, kleine Anlagen <10 kWel werden nicht durch das neue KWK G gefährdet, sondern durch zu hohe Wartungskosten. Wenn man mit 10-15 ct netto (Voll-)Wartungskosten pro erzeugter kWh(el) rechnen muss, dann ist es doch schon fast egal, ob die KWK-Zulage um einen Cent fällt oder steigt. Davon abgesehen scheint mir, dass gerade kleine Anlagen durch das neue Gesetz sogar (etwas) besser gefördert werden als jetzt:


    1) Die Förderung soll offenbar nicht mehr für zehn Jahre, sondern für 45.000 Laufstunden gelten. Das ist ein Fortschritt, denn die bisherige Regelung bevorzugt Anlagen, die unter besonders günstigen Umständen arbeiten (d.h. lange Jahreslaufzeiten erzielen wie z.B. in dem erwähnten Hotel). Damit werden heute gerade die Anlagen am höchsten gefördert, die das am wenigsten brauchen. Mehr BHKW's werden aber nur gebaut (und das ist ja das Ziel), wenn die Förderung möglichst viele grenzwertige Anlagen über die Wirtschaftlichkeitsschwelle hebt. Sieht man sich die Beiträge im Forum so an, dann sind gerade für kleine Anlagen Laufzeiten unter 4.500h/a (ab da verbessert sich die Förderung) doch eher die Regel als die Ausnahme.


    2) Die Förderung soll für eingespeisten Strom höher werden als für selbst verbrauchten. Das ist ebenfalls ein Fortschritt: Zum Einen werden so volkswirtschaftlich unsinnige Verfahren wie das "Verbrennen" von überschüssigem BHKW-Strom in Heizstäben weniger attraktiv. Die Opportunitätskosten für selbst verbrauchten BHKW-Strom liegen heute - angesichts der niedrigen Marktpreise - maximal bei ca. 5 ct/kWh (brutto). Das entspricht ungefähr dem Gaspreis. Zukünftig sind es ca. 10 ct/kWh brutto, weil die Differenz der KWK-Zulagen von 4 ct netto dazu kommt. Da speist man dann doch lieber ein.


    Zum Anderen soll man also durch die neue Regelung 1,41 ct/kWh netto weniger für den selbst verbrauchten Strom bekommen als jetzt, aber dafür 2,59 ct/kWh mehr für den eingespeisten. Das bedeutet: Unterhalb einer Selbstverbrauchsquote von ca. 65% ist die Förderung zukünftig sogar höher als heute. BHKW's, die unter optimalen Bedingungen (100% Eigenverbrauch wie in dem genannten Hotel) eingesetzt werden, erhalten demnach zukünftig etwas weniger Förderung, während "Grenzanlagen" auch hier eine bessere Förderung bekommen. Ich jedenfalls halte diesen Trend im Hinblick auf das strategische Ziel (mehr BHKW's und dadurch mehr KWK-Strom im Netz) für konstruktiv. Wenn einmal durch steigende Stückzahlen BHKW's billiger geworden sind, sollte man m.E. die KWK-Zulage für selbstverbrauchten Strom ganz abschaffen - so wie das seit 2012 bei PV-Anlagen der Fall ist. (Dass umgekehrt natürlich auch die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch wieder abgeschafft gehört, versteht sich von selbst. Aber das betrifft gerade kleine Anlagen meist nicht.)


    Keine Verknüpfung mit dem EEG ? Unverständlich.


    Man arbeitet parallel auf 3 verschiedenen Baustellen. Dem KWK, dem EEG und den Kaltreservekraftwerken - defakto jeder für sich und ohne die Nutzung von Synergien.

    Das ist leider wahr. Nötig wäre eine Strategie mit klaren, aufeinander abgestimmten Ausbauzielen für KWK und die verschiedenen EE's, und eine Förderung, die ausreicht um diese Ziele zu erreichen.


    Die sogenannten Kaltreservekraftwerke - soweit es sich dabei um Braunkohle handelt - haben allerdings mit der Energiewende, oder der angemahnten Strategie dafür, überhaupt nichts zu tun. Braunkohle ist als Reserve für Dunkelflauten unter allen nicht-nuklearen Kraftwerkstypen am wenigsten geeignet: Bis diese uralten Kisten angeheizt sind, ist die Dunkelflaute in aller Regel wieder vorbei. Da geht es lediglich darum, einige Tausend ansonsten überflüssige Arbeitsplätze - hauptsächlich in NRW - auf Kosten der Stromverbraucher zu erhalten. Dass bei der Gelegenheit auch die Gewinne der RWE & Konsorten in beachtlicher Weise aufgebessert werden, ist natürlich nur ein blöder Zufall, war aber unter den objektiven Umständen einfach nicht zu vermeiden... :whistling:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • KWK-Zulage
    ....ja, da kam auch für den Eigenbedarf durchaus was rum
    Aber nicht vergessen, auch bei PV und co gab'S das mal....und hat dort (mit deutlich höheren Summen) auch den Durchbruch zur Marktreife geschafft.
    Bei KWK war's nicht so üppig und so ist leider immer noch kein echter Durchbruch in Stückzahlen mit erhoffter Kostendegression erfolgt.


    Es gab in der Vergangenheit eine Sprung in der Vergütung bei 50 kW (sofern man nicht Kurzläufer < 3000 h/a, sondern Langläufer mit 5000 h/a und mehr installiert hat) und auch mit dem Vorschlag, die 50 kW Klasse auf 45 kh umzustellen bleibt dieser Vergütungssprung. Der ist sogar noch viel schlimmer, weil eine Anlage > 50 kW nichts für den eigenverbraucten KWK-Strom erhält, die Anlagen bis 50 kW diesen noch bekommen. Wer wird dann freiwillig eine technisch sinnvolle Anlagengröße (Wärme + Stromsenke) von z.B. 80 kW einbauen? Es werden dann eher unterdimensionierte BHKWs installiert, weil man sich aufgrund der Bestimmungen im KWKG ins Bein schiesst. Ich halte daher solch einen Vergütungssprung für nicht sinnvoll. Er sollte abgebaut werden und man sollte neutral auf die absoluten Zahlen schauen:


    8 ct/kWh x 45.000 h = 3600 €/kW, 8 ct/kWh x 30.000 h = 2400 €/kWh. Das ist für ein 50 kW-BHKW recht auskömmlich, wenn ich für das Modul nur rund 1600 €/kW (80T€) zahlen muss.


    Ja, die 5 kW Klasse und auch die Nanos, die brauchen mehr, aber das muss man dann selektiv an der Stelle draufgeben, wo es fehlt, z.B. durch eine Förderklasse 2 kW oder einen Einmalzuschuss.


    Gruß,
    Gunnar

  • Zitat

    Das ist leider wahr. Nötig wäre eine Strategie mit klaren, aufeinander abgestimmten Ausbauzielen für KWK und die verschiedenen EE's, und eine Förderung, die ausreicht um diese Ziele zu erreichen.


    Die sogenannten Kaltreservekraftwerke - soweit es sich dabei um Braunkohle handelt - haben allerdings mit der Energiewende, oder der angemahnten Strategie dafür, überhaupt nichts zu tun. Braunkohle ist als Reserve für Dunkelflauten unter allen nicht-nuklearen Kraftwerkstypen am wenigsten geeignet: Bis diese uralten Kisten angeheizt sind, ist die Dunkelflaute in aller Regel wieder vorbei. Da geht es lediglich darum, einige Tausend ansonsten überflüssige Arbeitsplätze - hauptsächlich in NRW - auf Kosten der Stromverbraucher zu erhalten. Dass bei der Gelegenheit auch die Gewinne der RWE & Konsorten in beachtlicher Weise aufgebessert werden, ist natürlich nur ein blöder Zufall, war aber unter den objektiven Umständen einfach nicht zu vermeiden... :whistling:


    In einer sinnigen Strategie hätte man PSKWs, Akkus und einpaar schnellregende Kraftwerke die die _Änderungen_ in Erzeugung und Verbrauch abfahren. Man hätte BHKWs die entweder nach vorgebenen Zeiten (Morgens und Abends) einspeisen oder frei nach Vorgabe des EVUs/Stromhändlers - und dafür ordentlich entlohnt würden. Trotzdem bräuchte man Kraftwerke die man aus dem Kaltzustand hochfährt um die Löcher bei *längeren* Defiziten ausgleichen. Heute 10% zuwenig, morgen 15% und übermorgen 12%... Alles wo es keinen Sinn mehr macht den Warmwasserspeicher des BHKWs zum Kochen zu bringen.
    BKKW wären dabei immernoch nicht die erste Wahl - da man dort defakto den ganzen Tagebau in Betrieb halten muss. Es bieten sich nur Anlagen an die nebenbei mitversorgt werden können.


    Und nein - es geht nicht um die Gewinne. Es geht schlicht darum das man die konventionellen Kraftwerke mit dem EEG wirtschaftlich an die Wand gedrückt hat. Und man plötzlich vor den Situation steht das man diese Kraftwerke ja doch braucht. Die Alternative ist eine massive Stillegung der konventionellen Kapazitäten und der anschliessende zusätzliche Aufbau der Reserven. Und damit sind nicht nur die 2,7 GW gemeint.


    Mein Standartvorschlag ist immer die EEs zu verpflichten ihren Mittleren Anteil jederzeit abzusichern. 30% zum Beispiel - also ca 21 GW. Im Gegenzug kann man dann die konventionellen kraftwerke wirklich stillegen. 49 GW dort blieben übrig - statt wie heute 70 GW vorzu halten.
    Man muss doch sowieso das System umstellen, da man den Anteil der EEs erhöhen will.


    Also würde ich diese 21 GW dynamische/halbbynamisch Ausschreiben. 10 GW sind schon eh durch Wasserkraft und Biogas gedeckt, Wind und PV bringen zu 50% der Zeit diesen Beitrag sowieso. Ansonsten gibt es zwischen 10 GW und 21 GW eine zeitweilige Lücke. Mal die vollen Rest 10 GW mal nur 0,5 GW. Grob überschlagen also zu 4360h + 5 GW = 21,8 TWh. Abzudecken mit einer Leistung von 10 GW. Kraftwerke also mit 2180 Vlh. Zusätzlich oder schon bisherige.


    Man bezahlt die KWK doch eh schon - also warum nicht einbeziehen.


    Unverständlich.


    Defakto würde eine Verringerung der konventionellen Kraftwerke am Markt den Börsenpreis entlasten - Damit finanziert sich das ganze schon Quasi vor selbst (zumindest aussicht des EEGs). Und man bringt 20 GW konventionelle Kraftwerke raus.

  • Und nein - es geht nicht um die Gewinne. Es geht schlicht darum das man die konventionellen Kraftwerke mit dem EEG wirtschaftlich an die Wand gedrückt hat. Und man plötzlich vor den Situation steht das man diese Kraftwerke ja doch braucht. Die Alternative ist eine massive Stillegung der konventionellen Kapazitäten und der anschliessende zusätzliche Aufbau der Reserven. Und damit sind nicht nur die 2,7 GW gemeint.

    Ja und nein. Dass wir auf absehbare Zeit mehr konventionelle Kraftwerks-Kapazität als Reserve für Zeiten ohne EE-Leistung brauchen, und auch dafür zahlen müssen, steht außer Frage. Und natürlich ist es günstiger und auch ressourcenschonender, nach Möglichkeit existierende Kraftwerke dafür zu nutzen, anstatt diese abzureißen und dafür neue zu bauen. Nur leider sind BKKW's (insbesondere die alten, um die es geht) nun mal für diese Aufgabe ungeeignet.


    Wir Verbraucher zahlen jetzt also zunächst mal der RWE und den Mitgliedern der IGBCh einen Haufen Geld dafür, dass an sich stillzulegende Uralt-BKKW's noch für viele Jahre in (Kalt-)Betrieb bleiben, obwohl jetzt schon klar ist, dass sie mangels Eignung auch im Notfall kaum jemals laufen werden. Weil wir aber die "Kaltreserve" wirklich brauchen, müssen wir dann noch einmal genauso viel Geld in die Hand nehmen, um weitere Kraftwerksreserven zu finanzieren (vermutlich Gas & Steinkohle), die im Bedarfsfall auch einsetzbar sind. Das Geld fehlt dann an anderer Stelle, z.B. um die KWK so auszubauen, dass wenigstens ein Teil der Kaltreserve durch große und kleine Heizkraftwerke (die ja z.B. während Dunkelflauten immer laufen) ersetzt werden kann.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Woran machst du fest das die BKKW nicht geeignet sind ?


    Kaltreserve bedeutet das man sie aus dem Kaltzustand hoch fährt - man die Zeit kennt die es braucht und auch den Wetterbericht, wie lange die Reserve gebraucht wird.


    Kaltreserve bedeute auch das es die letzten Kraftwerke sind, die hochgefahren werden.