• Hallo zusammen,


    bei uns kann möglicherweise im Rahmen eines Feldtests ein Vitovalor 300-P installiert werden. Ein bisschen habe ich mich in das BHKW-Thema schon eingelesen, ein paar konkrete Fragen habe ich jetzt:


    - Es gibt zwei Gasherde im Haus. Brauche ich für die Abrechnung mit dem HZA einen extra Unterzähler für's Gas, oder hat das Vitovalor diesen integriert?
    - Gibt es die Energiekostenerstattung eigentlich nur für das in der Brennstoffzelle umgesetzte Gas oder bei solchen Kombi-Geräten für den ganzen Gas-Verbrauch? Ist dafür ein Zähler im Gerät, oder muss/kann das irgendwie anhand der Stromerzeugung hochgerechnet werden?
    -Bei uns gibt es einen relativ großen Strom-Speicher (ca. 45kWh nutzbar) für die vorhandenen PV mit Eigenverbrauchsnutzung. Daher erwarte ich, dass nahezu der gesamte vom BHKW erzeugte Strom selber verbraucht werden kann. Kann man, um den ganzen Steuerkram zu vermeiden, das BHKW irgendwie autark betreiben und trotzdem KWK Bonus und Energiekostenerstattung erhalten?


    Alex.

  • - Es gibt zwei Gasherde im Haus. Brauche ich für die Abrechnung mit dem HZA einen extra Unterzähler für's Gas, oder hat das Vitovalor diesen integriert?


    Du brauchst einen geeichten Gaszähler für die Energiesteuererstattung. Lohnt sich wahrscheinlich nicht. Gibt im Jahr höchstens 70 € vielleicht aber weniger, dass hängt von der Laufzeit ab. Der Gaszähler mit allem kostet ca. 500 bis 600 €.


    - Gibt es die Energiekostenerstattung eigentlich nur für das in der Brennstoffzelle umgesetzte Gas oder bei solchen Kombi-Geräten für den ganzen Gas-Verbrauch? Ist dafür ein Zähler im Gerät, oder muss/kann das irgendwie anhand der Stromerzeugung hochgerechnet werden?


    Die Energiesteuer gibt es nur für das Gas, was die Brennstoffzelle benötigt. Rest s. wie vor.


    -Bei uns gibt es einen relativ großen Strom-Speicher (ca. 45kWh nutzbar) für die vorhandenen PV mit Eigenverbrauchsnutzung. Daher erwarte ich, dass nahezu der gesamte vom BHKW erzeugte Strom selber verbraucht werden kann. Kann man, um den ganzen Steuerkram zu vermeiden, das BHKW irgendwie autark betreiben und trotzdem KWK Bonus und Energiekostenerstattung erhalten?


    Wenn Du weniger als 10% des erzeugten Stromes an den Netzbetreiber verkaufst, kannst Du für die Anlage keine Vorsteuer geltend machen und die Anlage ist daher privat vergnügen. Damit musst Du die Einnahmen aus dem KWK-Zuschlag nur bei der Einkommensteuer als Einnahme angeben. Die Erstattung der Energiesteuer und des KWK-Zuschlags haben nicht mit den übrigen Steuern zu tun.


    PS: Hier gibt es auch noch was zum Nachlesen http://www.vitovalor.de/de/Foerderung.html

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Moin,


    Ergänzung zum Gaszähler, soweit mir bekannt haben die letzten Generationen des Vitotwin von Viessmann nen geeichten Gaszähler eingebaut bekommen! Deshalb nehme ich stark an das auch im Vitovalor ein solcher eingebaut ist, das sollte in den Prospekten/Datenblättern bzw. vom Hersteller selbst zu erfahren sein.


    Grüße

  • Moin AlexDD,


    für das Vitovalor 300-P benötigt man keinen extra Gaszähler. Der Energieverbrauch für Mikro-KWK-Anlagen bis zu einer Nennleistungsgrenze von bis15 kW wird, wenn Stirling oder Brennstoffzellen in Mikro-KWK-Anlagen mit einem integrierten Spitzenlastkessel verbaut sind, mathematisch ermittelt. Es gelten nach dem Energiesteuergesetz Sonderregelungen die in der Dienstverordnung Energieerzeugung in den Absätzen 84 - 93 behandelt werden. Für nichtmodellierende Mikro-KWK-Anlagen gilt: Betriebsstunden der KWK-Anlage x elektrische Leistung der KWK-Anlage / elektrischer Wirkungsgrad der KWK-Anlage auf Basis des Heizwertes Hi x 1,11 = Brennstoffeinsatz in der KWK-Anlage.
    Modulierende Mikro-KWK-Anlagen haben eine andere Berechnung weil diese anhand des mittleren Stromwirkungsgrades zu ermitteln ist. Die mittleren Stromwirkungsgrade werden anhand von anlagenindividuellen Kennlinien oder Tabellen bestimmt. Ist der mittlere Stromwirkungsgrad ermittelt, erfolgt die Berechnung: Nettostromerzeugung der KWK-Anlage (Erzeugungszähler) / elektrischer Wirkungsgrad der KWK-Anlage im Jahresmittel x 1,11 = Brennstoffeinsatz der KWK-Anlage. Steuerfragen bitte mit dem Steuerberater klären oder in der BHKW-Infothek nachlesen.
    http://www.bhkw-infothek.de/?s=steuerberater+Quermann


    Grüße aus Neuendorf

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Wenn Du weniger als 10% des erzeugten Stromes an den Netzbetreiber verkaufst, kannst Du für die Anlage keine Vorsteuer geltend machen und die Anlage ist daher privat vergnügen. Damit musst Du die Einnahmen aus dem KWK-Zuschlag nur bei der Einkommensteuer als Einnahme angeben.

    Oscar, das stimmt so nicht. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von KWK-Anlagen wurde vom BMFin mit Schreiben vom 19.09.14 in Abschnitt IV geregelt. Dort heißt es:

    Zitat

    Der dezentral verbrauchte Strom wird bei KWK-Anlagen unverändert nach § 4 Abs. 3a KWKG gefördert, sodass weiterhin von einer fiktiven Hin- und Rücklieferung des dezentral verbrauchten Stroms auszugehen ist. Umsatzsteuerrechtlich wird - wie bisher - die gesamte vom Anlagenbetreiber erzeugte Strommenge zunächst an den Netzbetreiber geliefert. Soweit der Anlagenbetreiber Strom unter Inanspruchnahme der Vergütung nach § 4 Abs. 3a KWKG dezentral verbraucht, liegt umsatzsteuerrechtlich eine (Rück-) Lieferung des Netzbetreibers an ihn vor.

    Das bedeutet: Es ist umsatzsteuerlich völlig egal, wie viel Strom am Ende des Tages selbst verbraucht wird. Der gesamte Strom gilt als an den Netzbetreiber geliefert und wird somit "unternehmerisch" genutzt.


    Natürlich kann aber ein Nano-BHKW-Betreiber, wenn er den Umsatzsteuer-Kram vermeiden will, von vornherein ganz einfach (und völlig unabhängig davon, wieviel vom Strom er selbst verbrauchen will) die Kleinunternehmer-Regelung wählen. Dann läuft das bei der USt wie von Dir beschrieben.


    Mit der Einkommensteuer hat das alles aber nichts zu tun, hier lässt sich der "Steuerkram" so oder so leider nicht vermeiden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • für das Vitovalor 300-P benötigt man keinen extra Gaszähler. Der Energieverbrauch für Mikro-KWK-Anlagen bis zu einer Nennleistungsgrenze von bis15 kW wird, wenn Stirling oder Brennstoffzellen in Mikro-KWK-Anlagen mit einem integrierten Spitzenlastkessel verbaut sind, mathematisch ermittelt.


    Ok, das klingt ja schon mal gut. Müssen die eingebauten Strom- und Betriebsstundenzähler eigentlich irgendwann mal nachgeeicht werden?



    Das bedeutet: Es ist umsatzsteuerlich völlig egal, wie viel Strom am Ende des Tages selbst verbraucht wird. Der gesamte Strom gilt als an den Netzbetreiber geliefert und wird somit "unternehmerisch" genutzt.


    Das ist natürlich auch eine interessante Interpretation dieses Vorgangs. Hatte ich noch gar nicht so gesehen. Damit entfällt dann natürlich auch das Wahlrecht hinsichtlich umsatzsteuerlicher Zuordnung, so dass wirklich nur KUR bliebe (was bei mir allerdings nicht ohne Weiteres möglich ist).
    Strom ist damit klar.


    Wie bewertet ihr denn eigentlich in der Praxis die ertragsteuerliche Sachentnahme und die umsatzsteuerliche "unentgeltliche Wertabgabe" für die privat genutzte Wärme? Ich habe schon einiges dazu gefunden. aber was hat sich dabei bisher bewährt?


    Alex

  • Wie bewertet ihr denn eigentlich in der Praxis die ertragsteuerliche Sachentnahme und die umsatzsteuerliche "unentgeltliche Wertabgabe" für die privat genutzte Wärme?

    Ich setze für ESt und USt einheitlich die Herstellkosten an. Bisher hat keiner gemeckert.


    Bei der Umsatzsteuer ist - wie ebenfalls in dem o.g. Schreiben des BMFin festgelegt - "nicht zu beanstanden", wenn man stattdessen den Durchschnittspreis für Fernwärme des jeweiligen Vorjahres lt. Energiedaten des BMWi ansetzt. Für 2014 sind dort umgerechnet 9,16 ct/kWh (brutto) ausgewiesen. Die "unentgeltliche Wertabgabe" 2015 wäre also 7,7 ct/kWh netto. Leider gilt das aber wirklich nur für die USt, nicht für die ESt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich setze für ESt und USt einheitlich die Herstellkosten an. Bisher hat keiner gemeckert.


    Auf welchen Wert kommst Du da? Abschreibung (ohne SonderAfA) über 10 Jahre, vermute ich mal. Könntest Du mir evt. ein Excel mit den konkreten Werten schicken (per PN). Danke!

  • Elektronische Stromzähler 8 Jahre


    Das gehört dann mit zur Wartung der BZ/Therme, vermute ich mal.
    Was ist mit dem Betriebsstundenzähler? Hat der das "ewige Leben" oder muss der auch irgendwann getauscht werden? (wenn er für die Abrechnung mit dem HZA verwendet wird)


    Alex.

  • Elektronische Stromzähler 8 Jahre
    Wärmemengenzähler 5 Jahre

    Ergänzend dazu: Nichtelektronische Zähler (wie z.B. unser BHKW-Einspeisezähler in der Zählerkaskade) 14 Jahre.

    Das gehört dann mit zur Wartung der BZ/Therme, vermute ich mal.

    Ich fürchte nein: Die Wartung macht i.d.R. der Heizungsbauer, und der kann bestimmt keinen Zähler eichen.
    Deshalb meine Frage ans Forum: Hat das schon mal jemand bei einem kundeneigenen Zähler für ein Klein-BHKW machen lassen, wer macht sowas und was kostet das?

    Was ist mit dem Betriebsstundenzähler? Hat der das "ewige Leben" oder muss der auch irgendwann getauscht werden?

    Nur wenn er kaputt ist.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich fürchte nein: Die Wartung macht i.d.R. der Heizungsbauer, und der kann bestimmt keinen Zähler eichen.


    Ich habe doch aber richtig verstanden, dass der Stromzähler im Vitovalor eingebaut ist, oder nicht? Dann habe ich schon die Erwartung, dass das der Handwerker, der das Gerät geliefert hat, den Zähler auch mit tauscht, wenn nötig...


    Alex.

  • Ich habe doch aber richtig verstanden, dass der Stromzähler im Vitovalor eingebaut ist, oder nicht?

    Ja. Steht jedenfalls so im Prospekt.

    Dann habe ich schon die Erwartung, dass das der Handwerker, der das Gerät geliefert hat, den Zähler auch mit tauscht, wenn nötig...

    Der Heizungsbauer bestimmt nicht. Vielleicht der Elektriker, der das Gerät einschl. Fühler etc. anschließt? Frag' den doch einfach wenn er kommt. Oder den Viessmann-Kundendienstmann, der das Gerät in Betrieb nimmt. (Hätte ich natürlich auch machen können :whistling: , aber da habe ich offen gestanden nicht dran gedacht.)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin,


    der Heizungsbauer ist eine eingewiesene Person ( manche gehören auch Eingewiesen aber das ist ne andere Geschichte ) im Sinne der VDE. Daher können Sie Ihre Geräte selbst anschließen und wenn vorgesehen auch den internen Zähler wechseln. Es kann aber auch sein das der Hersteller die MID verlängern lässt ohne das Hand an die einzelnen Zähler gelegt werden muß. Übrigens Eichen darf nur das Eichamt!


    Grüße