alikante schrieb:
> Eine Blackbox lässt der VNB nicht ans Netz, er will die Mindestanforderungen für Netzparallelbetrieb nachgewiesen haben
Hihi, der war gut
Nee, bei den Hausnormen der Wirtschaftsverbände oder der VNBs ist die Marktabschottung offensichtlich. Das muss ich schon aus politischen Gründen ablehnen.
Die Gesetzeslage spricht aus sehr gutem Grund nur von einer "Vermutungswirkung" hinsichtlich der Einhaltung des Stands der Technik, wenn z.B. exemplarisch die technischen Regeln des VDE genannt werden.
Für mich ist die gesetzliche Grundlage bindend. Und da möchte ich nichts falsch machen. Deshalb die Frage hier im Forum.
***
Die Sache mit der "Black Box" ist für mich absolut plausibel. Ich konstruiere (bzw. kaufe, falls es /kein/ Selbstbau ist) eine technische Einrichtung zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme.
Die Anlage ist hocheffizient, weil die Enthalpie des Erdgases gleich ein Vielfaches an Entropie (Anergie der Umgebung) nutzbar macht. Also weit mehr als z.B. 70% oder 110% "Nutzungsgrad", auch wenn ich z.B. die erste Zahl nur im Zusammenhang mit der Energiesteuerrückerstattung kenne. Ist aber absolut im Sinne der erklärten politischen Absicht, in jeder Hinsicht, die ich dem öffentlichen Diskurs entnehmen kann (d.h. "Energieeffizienz", "CO2-Vermeidung" und ähnliche Floskeln).
Also wieso soll es einen Unterschied machen, mit welchen technischen Details ich das erreiche, d.h. elektrisch oder mechanisch, und wie der Energiefluss intern aufgeteilt wird.
***
Und zur Frage, warum ich nicht gleich eine Gaswärmepumpe gekauft habe:
1. Weil ich erklärtermaßen eben auch Strom zum Eigenverbrauch nutzen möchte (aber weit weniger als ich Energie zum Heizen nutze)
2. Weil die Anlage eine Eigenkonstruktion ist, die zu meinen vorhandenen Möglichkeiten passt. Eine Gaswärmepumpe ist zwar technisch interessant, aber nicht für den Preis eines gebrauchten Dachs zu haben. (Damit habe ich mich vermutlich des Konsumverzichts strafbar gemacht; ja, ich weiß..)
3. Weil die üblichen gasbetriebenen Absorptions- oder Adsorptionswärmepumpen eine miserable Leistungszahl ("COP") im Vergleich mit einer Kompressorwärmepumpe haben. Letztere schneidet beim Primärenergiebedarf nur dann etwas schlechter als die typsichen Gas-Wärmepumpen ab, wenn der Strom dafür aus einem Energiemix ohne Kraft-Wärmekopplung angesetzt wird.
4. Außerdem ist eine Gebrauchtanlage ja wohl auch noch Recycling und damit hier nicht nur energieeffizient, sondern auch noch allgemein Ressourcenschonend. Finde ich übrigens schade, dass gerade für derartige Eigeninitiative staatliche Anreize wie KWK-Bonus etc. /nicht/ in Frage kommen. Man könnte fast den bösen Menschen glauben, die das nur als Förderung von Wirtschaftszweigen auffassen.
***
Vielleicht kann ich meine ursprüngliche Frage aus diesem Thread anders formulieren:
Ist Kraftwerkseigenverbrauch im Sinne des EEG 2014 nur bei Anlagen anzuwenden, die als /alleinigen/ Zweck die Stromerzeugung haben?
Bzw. kann eine KWK-Anlage keinen Kraftwerkseigenverbrauch geltend machen?
Vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten.