Hi,
noch eine Frage habe ich anlässlich der EEG-Änderung 2014.
Mein Dachs ist ein 5,5 kW Erdgas, gebraucht gekauft, nix KWK-Förderung, nix Energiesteuerrückerstattung, nix Einspeisevergütung.
==> Der Dachs speist eine Wärmepumpe, deren Leistungsaufnahme über Antriebsumrichter eingestellt wird; hierbei wirkt eine Nullleistungsregelung über eine Summen-Wirkleistungsmessung am Hausanschluss (Eigenkonstruktion, natürlich).
Mit dem Regler komme ich auf Null Watt Einspeisung, klappt ganz gut. Die Wärmeleistungszahl passt auch ganz gut, d.h. Wärmepumpe und BHKW passen gut zu der Niedertemperaturheizung.
==> Die Wärmepumpe hat naturgegeben einen astronomischen Energiebedarf, der im Jahr locker die 10.000 kWh übertrifft, so dass die "Bagatellregel" nach EEG 2014 nicht gilt.
Meine Anlage ging zum Glück vor August 2014 in Betrieb, so dass das folgende ein Szenario ist, falls ich die Anlage später erweitern oder ersetzen sollte.
Die Frage ist, kann ich Wärmepumpe und Dachs als Einheit sehen, so dass ich letztlich nur für darüber hinaus erzeugten Strom (bei mir also den Strom, der an die sonstigen Verbraucher im Haus fließt) die EEG-Umlage zahlen müss?
Das ist für mich plausibel, weil es sich in erster Linie um eine Gesamtanlage zur Wärmeerzeugung handelt. Weil diese intern zur Energieübertragung ein Stromkabel (Dachs zur Wämepumpe) verwendet, könnte man auf die aus meiner Sicht absurde Idee kommen, dass auch für diesen intern zur Wärmeerzeugung genutzten Strom die EEG-Umlage fällig wäre.
==> Das ist aus meiner Sicht komplett absurd, denn dann würde es ja einen Unterschied machen, ob ich den Motor des Dachs über einen Keilrimen oder eine Antriebswelle direkt mit dem Kompressor der Wärmepumpe verbinde, oder eben elektrisch.
==> Nur, weil die Energieübertragung nicht mechanisch, sondern elektrisch ist, wäre für die sofort wieder "verbrauchte" (d.h. vielmehr einfach nur umgeformte) Energie die anteilige EEG-Umlage fällig? (Dieser Energieanteil liegt ja, wie gesagt, wegen dem großen Strombedarf der Wärmepumpe weit über 10.000 kWh)
OK, das ist komplett absurd, aber ich kann es mir vorstellen, dass das EEG so zu lesen zu ist.
==> Meine Frage ist demnach, was ist Kraftwerkseigenverbrauch?
==> Muss ich Wärmepumpe und Dachs auf einem gemeinsamen Montagerahmen ("Mechanisch direkt verbunden") befestigen, damit es eine einzige "Kraftwerksanlage" ist?
==> Muss beides in einem geschlossenen Gehäuse montiert sein?
==> Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?
==> Oder kann ich gar das ganze Wohnhaus als Kraftwerksanlage definieren, so dass auch der Verbrauch von TV und Waschmaschine als Kraftwerkseigenverbrauch zählt?
==> Falls das nicht als eine Anlage gilt, wäre es folgerichtig doch auch einwandfrei möglich, meinem Untermieter zeitweise den Stromgenerator des Dachs zu verpachten, und ihm eine Rechnung über mechanische Antriebsenergie auzusstellen, die er dann zum Eigenverbrauch in Strom umwandelt.
Oder gilt nur eine Flanschmontage von Stromgenerator und Motor als eine untrennbare Einheit und alles andere nicht?
Fragen über Fragen, und ich bin noch immer ratlos..
Gruß,
Uli