KWK-Fördervolumen soll auf 1,5 Mrd Euro angehoben werden

  • Moin

    Zitat

    Alle bisherigen Fälle negativer Strompreise wurden ja eigentlich nicht durch EE (weder Wind noch PV) verursacht, sondern ausnahmslos dadurch, dass die Leistung von KKW und BKKW sich bei EE-Peakleistungen nicht ausreichend zurückfahren ließ.


    :thumbup: genau das ist der Punkt. Es macht keinen Sinn über Abschaltungsmodalitäten von EE zu streiten solange noch Fossile Kraftwerke am Netz sind. Bessere Prognosen nützen da auch wenig den die Fossilen können in den meißten Fällen weder so schnell noch so weit runterfahren wie es nötig wäre um für EE-Strom Platz zu machen.


    Meine PV Anlage(n) hat übrigens ihren Peak immer im Juli/August zwischen 12:00 und 13:00Uhr die Temperaturen spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle, aber ich habe auch ne Altanlage ohne 70% Regelung. Bei meiner Ost-West Anlage hingegen liegen die Peaks um 11:00Uhr und um 15:00Uhr


    Ob die Daten in wikipedia stimmen?? Laut SMA lag die Leistung am 21.04.2015 bei 28,3GW


    Einen perönlichen Angriff von Sailor kann ich auch nicht erkennen also bitte sachlich bleiben.



    Grüße

  • Es macht keinen Sinn über Abschaltungsmodalitäten von EE zu streiten solange noch Fossile Kraftwerke am Netz sind. Bessere Prognosen nützen da auch wenig den die Fossilen können in den meißten Fällen weder so schnell noch so weit runterfahren wie es nötig wäre um für EE-Strom Platz zu machen.


    Das Abregeln von EE-Anlagen aufgrund von Preissignalen (§24 EEG 2015) ist ein Armutszeugnis und gefährdet m.E. die Systemstabilität (künstlich provozierte "Windfinsternis"). Wenn das Netz voll ist, dann muss man allerdings abregeln - das Einspeisemangement ist eine technische Notwendigkeit.


    Die preisinduzierte Abregelung ist eine Vorgabe aus Brüssel, die auch im KWKG implementiert wird. Das ist auch prinzipiell sinnvoll, wenn steuerbare Anlagen, die auf Preissignale reagieren können, bei geringem Preis ausgehen und bei hohem Preis angehen. Dazu sollte man aber den KWK-Zuschlag proportional zur Verstärkung des Marktpreissignales nutzen. Ein sprunghaftes Wegfallen und genauso wieder Zuschalten der Vergütung ist regelungstechnisch nicht in Ordnung. Auch beim Auto nutzt man proportionale Lenkausschläge und dreht nicht immer gleich bis zum Anschlag rechts und Anschlag links.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo,


    per Pressemitteilung vom 2015-09-23 informiert das BMWi über die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs im Kabinett. Der Entwurftext kann hier heruntergeladen werden.


    Zitat von "BMWi

    Mit der Novelle des KWK-Gesetzes soll sichergestellt werden, dass die hoch effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland spielt. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf sieht hierzu eine deutlich verbesserte Förderung von neuen KWK-Anlagen vor. Das Fördervolumen wird auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht.


    Verschwiegen wird der Taschenspielertrick mit der Verwässerung des 25%-Ziels, die Streichung der Förderung selbstgenutzten Stroms ab 100 kW (statt bei gewissen Klassen zwischen Eigenversorgung und Nicht-Eigenversorgung zu differenzieren). Zudem wurde die Anhebung des KWK-Deckels auch notwendig, weil mit dem KWKG nun prinzipielle Strommarktfehler korrigiert werden. Der niedrige Börsenstrompreis reflektiert nicht die Vollkosten, da Grundlastkraftwerke immer häufiger den Preis setzen, wofür sie an sich nicht ausgelegt wurden. Dann gehören sie zu Mittellastfraktion, wenn sie Lastfolgebetrieb übernehmen und das marginale Kraftwerk in der Merit-Order stellen.


    Aus dem Gesetzesentwurf: "Für selbst verbrauchten KWK-Strom wird dagegen zukünftig grundsätzlich keine Förderung gewährt, um der besseren Wirtschaftlichkeit von KWK-Projekten, die überwiegend für die Eigenversorgung bestimmt sind, Rechnung zu tragen. Ausgenommen sind kleinere Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt sowie Anlagen in der energieintensiven Industrie, weil in diesen Bereichen ohne Förderung keine Wirtschaftlichkeit der Projekte gegeben ist." (S. 3)
    "§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
    (4) Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für KWK-Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, besteht nur bei KWK-Anlagen,
    1. die über eine elektrische Leistung von bis zu 100 Kilowatt verfügen," (S. 16)
    "(3) Der Zuschlag für KWK-Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, beträgt
    1. für KWK-Anlagen nach § 6 Absatz 4 Nummer 1
    a) für den Leistungsanteil von bis zu 50 Kilowatt: 4 Cent je Kilowattstunde,
    b) für den Leistungsanteil von mehr als 50 und bis zu 100 Kilowatt: 3 Cent je Kilowattstunde," (S. 17)


    Das wird dazu führen, dass durch den Sprung in der Eigenversorgungsvergütung größere Anlagengrößen über 100 kW, die zum versorgenden Objekt gepasst hätten, nicht umgesetzt werden, sondern eher ein kleiner dimensioniertes BHKW gebaut wird. Das könnte man heilen, indem wie üblich, fließende Übergänge geschaffen werden.


    Also erstmal den Zuschlag nicht ausschließen, sondern die 100 kW Grenze aufweiten, z.B. auf 2 MW. Anlagen darüber werden bevorzugt, da sie sich nach aktuellem Stand für eine Bestandsförderung qualifizieren. Dann müsste man noch als Vergütungshöhe 0 Cent je Kilowattstunde für den Leistungsanteil von mehr als 100 kW und bis zu 2000 kW einführen und man hätte einen gleitenden Übergang. Die (4+3)/2 = 3,5 ct/kWh für eine 100 kW Anlage würde bis 1 MW auf 0,35 ct/kWh und bis 2 MW auf 0,175 ct/kWh in die Nähe der Nachweisgrenze verwässert werden. Viel Geld würde nicht ausgeschüttet werden, aber der Vergütungssprung von einem kW aufs nächste wird verhindert.


    Eine Differenzierung innerhalb der 50 kW-Klasse fehlt nach wie vor. Anlagen bis 2 kW können sich zwar 45.000h x 4 ct/kWh = 1800 €/kW auf einmal ausschütten lassen, was ein Zinsvorteil ist gegenüber einer alljährlichen Ausschüttung des Förderguthaben. Aufgrund der niedrigen Zinssätze ist dieser Vorteil aber überschaubar. Die kumulierte Summe von 1800 €/kW ist angesichts der Modulkosten von ~10.000 € recht überschaubar und steht in keinem Verhältnis zur Förderintensität größerer KWK-Anlagen. Netterweise steht dort in §9 ein Satz, dass in diesem Fall §7(7) (= kein Zuschlag bei negativem Börsenpreis) nicht gilt. Eine Bagatell-Grenze für den §7(7) habe ich nicht gefunden.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Anlagen bis 2 kW können sich zwar 45.000h x 4 ct/kWh = 1800 €/kW auf einmal ausschütten lassen ... Netterweise steht dort in §9 ein Satz, dass in diesem Fall §7(7) (= kein Zuschlag bei negativem Börsenpreis) nicht gilt. Eine Bagatell-Grenze für den §7(7) habe ich nicht gefunden.

    Das bedeutet ja dann wohl, dass für neue Anlagen bis 2 kW zumindest in den nächsten Jahren die Wahl der Einmalausschüttung fast obligatorisch ist: Denn ich sehe für die Betreiber solcher Anlagen nach wie vor keine funktionierende und wirtschaftlich akzeptable Lösung um die Anforderungen des § 7 (7) zu erfüllen.


    Mal abgesehen von der Frage ob die Förderung dann überhaupt ausreicht: Mit der Pauschale machen diejenigen Betreiber das beste Geschäft, die einen möglichst hohen Eigenverbrauch haben. Wer 100% hinkriegt, verliert bei Laufzeiten bis 4500h/Jahr gar nichts. Das heißt, gerade diejenigen BHKW's werden gefördert, die auch schon ohne Förderung die vergleichsweise beste Wirtschaftlichkeit aufweisen. Im Betrieb wird nun erst recht jeder versuchen, möglichst wenig einzuspeisen, und es wird noch mehr volkswirtschaftlich und umweltpolitisch fragwürdige "Heizstab-Lösungen" geben. Der Effekt, den der Gesetzgeber mit den unterschiedlichen Zuschlägen für Eigenverbrauch und Einspeisung anscheinend erreichen wollte, wird also für kleine BHKW's völlig konterkariert - und das bloß wegen der paar Kröten, die man über § 7 (7) noch nicht mal einsparen, sondern dann nur etwas später auszahlen kann ... also ich versteh's einfach nicht. ;-_ |:-(

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)