Mieterstrom Direktvermarktung

  • Weil ich immer noch nicht sicher bin ob ich's kapiert habe ...


    Aber wie funktioniert das wenn jeder Verbraucher einen separaten Hausanschluss hat?

    Wenn wir nun fiktiv sieben Einfamilienhäuser ( EFH ) annehmen, die so umgebaut werden, dass alle über ein BHKW welches in einem der Häuser steht versorgt werden und der Netzanschluss nur in diesem einen Haus aktiv ist, eine Verbindungsleitung zwischen den sieben Häusern besteht ist alles ok.


    Wenn nun aus welchem Grund auch immer, in zwei der "Slave" EFH die Hausanschlüsse in Betrieb sind um z.b. Wallboxen zu versorgen wird es gefährlich. Denn ein Elektriker kann dies nicht klar erkennen und deshalb ist es unzulässig. Es handelt sich um eine unzulässige Vermischung von Einspeisungen in den Gebäuden in denen sowohl ein privater Netzanschluss besteht, als auch der Hausanschlusskasten in Betrieb ist.

  • Weil ich immer noch nicht sicher bin ob ich's kapiert habe,

    Wenn Du zwei Hauptanschlüsse hast, sind die über das Netz verbunden. Dann darfst Du die nicht zusätzlich auf der Verbraucherseite verbinden, (das wäre eine Masche im Netz) weil

    a) dann ein Verbraucher über mehrere parallel geschlossenen Sicherungen laufen würde

    b) plötzlich beim Nachbarn was eingespeist werden könnte, der nicht entsprechend angeschlossen ist


    Der Versorger macht solche Maschen, um eine redundante Versorgung zu erreichen, dazu muss aber auch die Technik ausgelegt sein.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Nach VDE-AR-N 4100:2019-04 ist nicht nur das was Du bluwi beschreibst verboten, sondern auch wenn die Stromnetze nicht Verbraucherseitig verbunden sind.

    Wenn also ein Gebäude von "seinem" Hausanschluss und einem fremden privaten Hausanschluss versorgt wird.( Unfallgefahr )

    Beispiel: der eigene Hausanschluss versorgt das Haus, der fremde private drei Wallboxen ( oder umgekreht )

    Der Elektriker kommt, macht im Hausanschluss die Sicherung raus, denkt der Strom ist ja weg und fasst an .......

  • Beispiel: der eigene Hausanschluss versorgt das Haus, der fremde private drei Wallboxen ( oder umgekreht )

    Der Elektriker kommt, macht im Hausanschluss die Sicherung raus, denkt der Strom ist ja weg und fasst an .......

    :?: Sowas meinte ich. Ist das nicht "Verbraucherseitig verbunden" :?:

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • :?: Sowas meinte ich. Ist das nicht "Verbraucherseitig verbunden" :?:

    Nicht unbedingt!

    Es geht ja um die Zuordnung der elektrischen Leitungen zum Hausanschlußkasten.

    In dem Fall den ich meine sind die Verbraucher die am eigenen Hausanschluss angeschlossen sind jetzt Spannungsfrei. Das Licht geht aus, der Kühlschrank hört auf zu brummen usw.


    Elektriker denkt, ok alles Stromlos geht an die Wärmepumpe im Keller und bekommt einen Stromschlag weil diese nicht über den Hausanschlußleitung mit Strom versorgt wird sondern vom BHKW und Hausanschluß des EFH daneben. Dies ist unzulässig, da eine Zuordnung nicht mehr möglich ist, welche Verbrauchsmittel hängen nun an welchem Hauptanschluss ?


    Theoretisch ist eine Kennzeichnung möglich jedoch kaum im Sinne der VDE und Unfallverhütung möglich.

    Im Falle eines Unfalls, so etwas kommt leider tatsächlich vor, haftet der Eigentümer zusammen mit dem Ersteller der Anlage.

  • Verboten ist ja immer so ein hartes Wort... Die VDE-Normen sind Richtlinien, keine Gesetze.


    Zitat aus der AR-N 4100:

    Werden mehrere Netzanschlüsse in einem Gebäude errichtet, stellen Planer, Errichter sowie Betreiber der
    Kundenanlagen durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen sicher, dass eine eindeutige
    elektrische Trennung der angeschlossenen Anlagen gegeben ist.
    ANMERKUNG Eine eindeutige elektrische Trennung setzt voraus, dass die Anlagenteile den Netzanschlüssen
    eindeutig zugeordnet sind.


    Und noch ein Zitat aus derselben Norm

    Sind mehrere Hauptleitungen in einem Gebäude erforderlich, sind die zugehörigen Überstrom-Schutzeinrichtungen in Hauptleitungsverteilern zusammenzufassen. Die Abgänge sind durch den Errichter so zu
    kennzeichnen, dass deren Zuordnung zu den jeweiligen Anschlussnutzeranlagen eindeutig und dauerhaft
    erkennbar ist. Hauptleitungen sind durch allgemeine, leicht zugängliche Räume zu führen.


    Es ist also schon möglich, mehrere Hauptstromversorungen in einem Gebäude zu haben. Es muss nur eindeutig erkennbar sein. Analog ist das zu sehen für Inselanlagen, eigene Erzeugungsanlagen und auch für Stromversorgung über weitere Einspeisungen.


    Kennzeichnen, dann ist es okay.


    Dazu fällt mir ein, dass ich noch nie eine geballert bekam, wenn ich bewusst an Anlagen unter Spannung gearbeitet habe.


    Aber schon paar Mal (ist allerdings auch schon paar Jahrzehnte her), wenn ich abgeschaltet und die Spannungsfreiheit nicht überprüft habe (hatte versehentlich einen anderen Stromkreis abgeschaltet).


    Wenn ein Elektriker einen Warnhinweis auf der HV ignoriert, dann hat er halt Pech. Ist ähnlich gelagert wie Inselanlage...

  • Also ich verstehe Eure Kommentare so, dass der "Zusammenschluss mit Nachbargebäuden" mit einem gemeinsamen BHKW (eine Möglichkeit, die wir ja im Planungs-Fragebogen jedes Mal abfragen) nur dann normgemäß möglich ist, wenn die Gebäude auch über einen (einzigen) gemeinsamen Netzanschluss verfügen. Die Verbindungsleitungen vom BHKW in die einzelnen Gebäude würden ja sonst über das BHKW die Maschen schließen.


    Und das heißt doch: Wenn mein Nachbar BHKW-Strom von mir kaufen möchte, müssten wir nicht nur eine "Privatleitung" vom BHKW zum Nachbarn legen, sondern auch einer von uns muss seinen Netzanschluss kappen und – wenn der BHKW-Strom nicht reicht – Netzstrom über den Anschluss des anderen Gebäudes beziehen. Und Letzterer muss das aushalten (ggf. auch ohne BHKW-Strom) und im Zweifel ertüchtigt werden.


    Richtig? Oder hab' ich's immer noch nicht kapiert?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Das hast Du richtig verstanden und war schon immer so. Anders spielen die Netzbetreiber auch nicht mit, zumindest die mit denen ich zu tun habe. Das BHKW ist ja immer mit einem Netzanschluss verbunden, so das dieser auch die angeschlossenen anderen Häuser versorgt.

    Offen gesagt glaube ich das einfach nicht und kann das aus dem von ASeitzinger zitierten Text auch nicht entnehmen.


    Kennzeichnen, dann ist es okay.

    Das sollte doch eine "geeignete . . . organisatorische Trennung" sein.


    Elektriker denkt, ok alles Stromlos . .

    Man sollte doch erwarten, dass sich ein Elektriker an die entsprechenden Verordnungen hält. Ich kennen keinen Elektriker, der die Leitungen nicht prüft, bevor er aktiv wird. Das Problem sind wohl eher die "selbst ernannten" möchte gern Elektriker.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Am Besten bei Betriebstechnik Laudelei nachfragen der kennt sich aus mit der gesetzeslage

    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
    Elektroinstallation, SPS Technik, Eib- Partner, Fachpartner von Varta, Alarmanlagentechnik nach VDS
    Inhaber Christof Kühr, Negertalstr. 2a, 57462 Olpe Unterneger
    Mail: Christof.Kuehr@freenet.de / Hompage:C-Kuehr.de.tl


    NUR WER HANDELT KANN ETWAS VERÄNDERN :thumbup:

  • Kennzeichnen, dann ist es okay.

    Das sollte doch eine "geeignete . . . organisatorische Trennung" sein.

    In der Industrie, wo ich eigentlich 'herkomme', ist das gang und gäbe. Mehrere Netzanschlüsse, gebäudeübergreifende USV-Netze, Eigenerzeugungsanlagen usw.


    Da wird auch 'geerdet und kurzgeschlossen'. Weil man eben nicht immer sicher sein kann, ob eine elektrische Einrichtung nicht auch von wo anders gespeist wird und sie nach dem Abschalten der Stromversorgung auch wirklich abgeschaltet oder nur zufällig momentan stromlos ist.


    Für ein Mehrfamilienhaus oder eine kleine Reihenhausanlage mit Eigenerzeugung würde ich aus Gründen der Einfachkeit und Übersichtlichkeit auch versuchen, auf einen einzigen ausreichend leistungsfähigen Netzanschluss für das Gesamtobjekt zu setzen.

  • Da wird auch 'geerdet und kurzgeschlossen'.

    Ich habe noch nie gesehen, gehört oder selbst so eine Reparatur durchgeführt.

    Im Einfamilien - und Mehrfamilienhaus schaltet man Spannungsfrei, sichert vor Wiedereinschalten ab, überprüft die Spannungsfreiheit und beginnt dann mit der Reparatur.


    Wie der VBN die Durchführung einer Zusammenlegung von WOHNgebäuden aufgrund einer Eigenerzeugungsanlage, sowie das weiterbestehenlassen der einzenen Netzanschlüsse, mit zusätzlichen Einspeisungen beurteilt über lasse ich dem Netzbetreiber und im Unfallfall dem entscheidenden Gericht.

    Denn bei einem fiktiven Unfall der zunächst von der zuständigen Berufsgenossenschaft fürden versicherten übernommen wird, wird dann die BG sicherlich den Rechtsweg beschreiten um die Zulässigkeit von mehreren Hauptanschlüssen prüfen zu lassen.


    Ich habe die VDE Vorschrift ( nein sie ist kein Gesetz nur eine Vorschrift ) bereits benannt, die eine absolute Eindeutigkeit fordert. Wenn jemand der Ansicht ist, dies mit Beschriftungen zu realisieren soll es tun, allerdings bringt einen das nicht zwingend aus der Haftung. Man muss immer wissen was man tut und als Verantwortlicher auch mal nein sagen können, um sich nicht in eine Haftung zu bringen, wo sie eigene Haftpflichtversicherung dann schnell den Kopf schüttelt und sagt, sie haben gegen die VDE Vorschrift gehandelt, da sind wir raus.


    Ist schon lustig was so in Foren diskutiert wird, was geht und was nicht. Nicht böse sein wenn ich mich weiter da nicht beteiligen möchte, wir sind ein seriöses Unternehmen und arbeiten stets fachgerecht würden eine solche Mischmaschanlage nicht erstellen.


    Beschriftungen gehen oft verloren, sind weg und Fehler machen wir alle, auch ein Elektriker der im Stress bei einer Repartatur einen Fehler macht. In dem Sinne wünsche ich weiterhin eine angenehme Disskusion, ich bin hier raus.

  • Dachsfan hey Ulrich,

    Ich bitte dich darum, dass Du Doch an der Diskussion weiter beteiligst und mir vielleicht die Fundstelle innerhalb der Norm sagst.


    Die hat ja einen gewissen Umfang und ich habe sie auch nicht Zeile für Zeile gelesen...


    Wir sind auch ein seriöser Fachbetrieb und ich will auch gerne als ein solcher wahrgenommen werden...