Mieterstrom Direktvermarktung

  • Hallo zusammen,


    ich interessiere mich für die Umsetzung von Mieterstrom Modellen bei denen der Strom mit Erdgas BHKW erzeugt wird. Kennt da Jmd. ein Objekt wo das schon umgesetzt wird bzw. hat jmd nähere Infos wie so ein Mieterstrom BHKW Projekt umgesetzt werden kann ( rechtlich,...) ?
    Wäre dankbar für eure Hilfe
    :)
    MfG


    Koch 123

  • Hallo


    Das ist immer noch ein heißes Eisen obwohl man den Strom Vermarkten kann. :cursing:


    Ich habe bei mir einen Stromliefervertrag mit meinen Mietern verhandelt (Gewerbeanmeldung Vorraussetzung).


    Dann einen Zwischenzähler (Eigentumszähler geeicht) setzen und fertig. :thumbup:


    Am ende des Jahres eine Rechnung erstellen und deinem Steuerberater geben. ;-_



    Sonnenreiche Daschs und Speichergrüße
    hitschi

    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
    Elektroinstallation, SPS Technik, Eib- Partner, Fachpartner von Varta, Alarmanlagentechnik nach VDS
    Inhaber Christof Kühr, Negertalstr. 2a, 57462 Olpe Unterneger
    Mail: Christof.Kuehr@freenet.de / Hompage:C-Kuehr.de.tl


    NUR WER HANDELT KANN ETWAS VERÄNDERN :thumbup:

  • Hallo Hitschi,

    Hat sich in diesem Thema mittlerweile etwas an der rechtlichen Lage geändert? Es sind ja in der letzten Zeit wesentliche Gesetze geändert worden (KWKG, EEG,...). Ich wäre interessiert zu erfahren, ob es nunmehr klare Regeln für Mieterstrom mit BHKW-Anlagen gibt.

    Beste Grüße

    S.H-C

  • Hallo

    Ich habe meine BHKW stillgelegt und auf Wärmepume umgestellt

    Gleichzeitig habe ich eine 40 KW/P PV Anlage installiert


    Jedoch wenn Du mit den Mietern einen Stromvertrag aushandels gab es eigentlich noch nie ein Problem mit der Vermarktung

    (Natürlich nur auf dem eigenem Grundstück)


    sonnenreiche Grüße

    hitschi

    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
    Elektroinstallation, SPS Technik, Eib- Partner, Fachpartner von Varta, Alarmanlagentechnik nach VDS
    Inhaber Christof Kühr, Negertalstr. 2a, 57462 Olpe Unterneger
    Mail: Christof.Kuehr@freenet.de / Hompage:C-Kuehr.de.tl


    NUR WER HANDELT KANN ETWAS VERÄNDERN :thumbup:

  • (Natürlich nur auf dem eigenem Grundstück)

    Darf eine Leitung zum Nachbarn gelegt werden, wenn die nicht über öffentlichen Grund führt?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Meiner Meinung nach ja. Es ist ja z.B. auch möglich, mehrere Reihenhäuser mit einem BHKW zu versorgen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Vermaschungsverbotes

    :?:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo zusammen und vielen Dank schon mal für die Hinweise.

    Gibt es Dokumente, die ich lesen kann, um mich hinsichtlich der Möglichkeiten aufzuschlauen, und die die verschiedenen Gesetze und Verordnungen zu diesem Thema zusammenfassen? EEG, KWKG, Anschlussverordnung, etc. durchzuarbeiten wäre sehr zeitintensiv und keine Garantie dafür, dass ich danach Bescheid weiß, was zu tun ist.

  • Also mir sind beide Begriffe völlig neu. "Vermischungsverbot" kenne ich nur aus dem Abfallrecht. Wikipedia scheint das auch so zu gehen. Aus welcher Rechtsnorm stammt das denn, und könnt Ihr mal anhand eines konkreten Beispiels (BHKW-Betreiber B liefert Strom über eine direkte Leitung an seinen Nachbarn N, bzw. B und N betreiben das BHKW gemeinsam in einem Doppelhaus) beschreiben, um was es da geht und was da genau gemacht bzw. vermieden werden muss, und warum?


    Dass es bei solchen Konstruktionen bis Mitte 2022 Probleme mit der EEG-Umlage bzw. deren Abgrenzung beim Eigenverbrauch gegeben hat ist mir klar, aber die EEG-Umlage wurde ja abgeschafft. Und von einer zusätzlichen PV-Anlage (mit anderer Vergütung) war ja bislang auch nicht die Rede. Also was genau darf da nicht womit vermischt (oder vermascht?) werden?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Alikante, was heißt "Hausanschluss" genau? Wenn wir in Mietshäusern unterscheiden zwischen Hausanschluss (Kabel, das ins Haus zum Zählerschrank führt) und Wohnungsanschluss (alles nach den Zählern für die einzelnen Wohnungen), wie verhält sich das dann? Kann man in einem Haus eine oder mehrere Wohnungen an das BHKW anschließen, wenn es auf der Kundenseite des Hausanschlusses gemacht wird?

  • Weil ich immer noch nicht sicher bin ob ich's kapiert habe, frage ich mal so: Hat jemand, oder gibt es z.B. in der Infothek eine Prinzipskizze für den zulässigen Anschluss mehrerer Häuser an ein gemeinsames BHKW?


    Bei einem gemeinsamen Hausanschluss mit Unterzählern (wie bei Mieterstrom) ist das einfach. Aber wie funktioniert das wenn jeder Verbraucher einen separaten Hausanschluss hat?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)