BHKW und PV Eigen macht das überhaupt Sinn

  • Zitat von »Bernigo«
    Meine sechs Mieter und das Treppenhaus verbrauchen rund 12.000 kW/h Strom. Wenn diese vom BHKW oder Batteriespeicher versorgt werden, fällt dann EEG-Unlage an? Habe ich nicht Bestandsschutz als Altanlage?



    Ja.

    Vorsicht, Gunnar und Bernigo!


    Der Stromverbrauch für das Treppenhaus oder andere gemeinsame Verbraucher im Haus ist ohne jeden Zweifel Eigenverbrauch und daher für Altanlagen von der EEG-Umlage befreit.


    Aber zum Stromverkauf an die Mieter solltet Ihr Euch besser nochmal § 60 (1) und § 61 (1) EEG sowie den Thread Hintergründe der EEG-Umlage für BHKW-Betreiber ansehen, der jetzt gerade wieder hochgekommen ist. Der Threadstart ist zwar schon vier Jahre her, aber m.E. hat sich die Rechtslage seither nicht geändert, bzw. jedenfalls ganz bestimmt nicht verbessert. Demnach wäre der Weiterverkauf von Strom an Mieter schon seit 2004 EEG-Umlagepflichtig, und zwar auch dann, wenn der Strom nicht über ein öffentliches Netz fließt: Der BHKW-Betreiber liefert Strom an (dritte) Letztverbraucher, und gemäß § 60 (1) EEG ist dieser Verbrauch umlagepflichtig. Eine Ausnahme für nichtöffentliche Netze wird hier nicht erwähnt. Das Ganze wird durch den letzten Satz in § 61 (1) EEG nochmal bekräftigt. Die in den folgenden Absätzen genannten Ausnahmen einschl. des von Gunnar zitierten Absatzes (3) treffen m.E. allesamt auf die Mieter nicht zu, weil diese zwar Letztverbraucher sind, aber die Anlage nicht selbst als Eigenversorger betreiben.


    De facto bedeutet das eine massive Benachteiligung von Mietern gegenüber Eigentümern und ist insofern aus meiner Sicht eine große Schweinerei :cursing: , aber so sind nun mal die Vorschriften.


    Eine denkbare Abhilfe wäre, dass der Vermieter entweder den Strom verschenkt (und dafür die Miete oder den Wärmepreis entsprechend erhöht) oder das BHKW gemeinsam mit den Mietern z.B. als GbR betreibt. In beiden Fällen gilt: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt".

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Zitat

    Meine sechs Mieter und das Treppenhaus verbrauchen rund 12.000 kW/h Strom. Wenn diese vom BHKW oder Batteriespeicher versorgt werden, fällt dann EEG-Unlage an? Habe ich nicht Bestandsschutz als Altanlage?


    Ja.
    Vorsicht, Gunnar und Bernigo! [..}
    Eine denkbare Abhilfe wäre, dass der Vermieter entweder den Strom verschenkt (und dafür die Miete oder den Wärmepreis entsprechend erhöht) oder das BHKW gemeinsam mit den Mietern z.B. als GbR betreibt. In beiden Fällen gilt: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt".


    Wenn das schon vorher eine Anlage zur Eigenversorgung war, dann hat die nach aktueller Rechtslage Bestandsschutz. Es versteht sich von selbst, dass man als Eigenversorgungsanlage nicht den Strom durch den Betreiber an die Letztverbraucher verkaufen kann, sondern dass dann andere juristische Konstruktionen wie Lohnverstromung, GbR-Gemeinschaftsanlage, doppelt Warm-Miete (incl. Pauschale für eletrische Energieversorgung), etc. gewählt haben muss.


    Diese Rechtslage kann sich aber ändern, weil 2017 diese Regelung im EEG auf dem Prüfstand soll. Nach Ansicht der EU Kommission ist eine ungleichbehandlung von Neuanlagen und Bestandsanlagen langfristig nicht hinzunehmen. Das ist für mich ein weiterer Grund dafür den §61 EEG 2014 komplett zu streichen, dann braucht man auch keine Differenzierung zwischen Neuanlagen und Altanlagen mehr vorzunehmen.


    Ich wiederhole noch mal meine Argumentation gegen die Eigenstrompönale:
    1. ist es ein guter Anreiz, die vergessene Tugend der lastnahen Stromerzeugung wiederzubeleben (das ist äussert vorteilhaft bzgl. der intelligenten Nutzung vorhandener Netzkapazitäten)
    2. ist auch die sog "Entsolidarisierung" kelin Problem, weil selbst die theoretische Grenzwertbetrachtung: Jeder produziert seinen Strom selbst, nicht zu einer gewaltig hohen EEG-Umlage führt, weil dann eine Einspeiseung ins Netz der öffentlichen Versorgung dann gar nicht mehr gebraucht wird. Jede kWh, die nicht übers EEG mit >10 ct/kWh gefürdert werden muss, verursacht auch weniger Umlagevorlumen und treibt die Ziele Energiewende trotzdem nach vorn.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

    Einmal editiert, zuletzt von gunnar.kaestle ()

  • Zitat


    2. ist auch die sog "Entsolidarisierung" kelin Problem, weil selbst die theoretische Grenzwertbetrachtung: Jeder produziert seinen Strom selbst, nicht zu einer gewaltig hohen EEG-Umlage führt, weil dann eine Einspeisung ins Netz der öffentlichen Versorgung dann gar nicht mehr gebraucht wird. Jede kWh, die nicht übers EEG mit >10 ct/kWh gefürdert werden muss, verursacht auch weniger Umlagevorlumen und treibt die Ziele Energiewende trotzdem nach vorn.


    Die Entsolidarisierung besteht allerdings in dem Umstand das eine teilweise Reduzierung des Bezuges von Energie nicht zu einer Reduzierung des Aufwandes/Kosten im Öffentlichen Netz führt. Sprich man 1000 kWh weniger bezieht und bezahlt, aber immer noch die gleiche Kraftwerksleistung vorgehalten werden muss. Die Logische Reaktion wäre eine Anhebung der Grundgebühren bei *Minderverbrauch* für eben die Eigenversorger.


    Und solange die Kraftwerksreserve für die EEs nicht übers EEG abgewickelt wird (dort beispielsweise in Form eines Bonuses für die KWK bei Zeitgerechter Erzeugung in den PV/WKA-Lücken) wird zwar die Umlage nicht steigen - allerdings der Strompreis sehr wohl.

  • Die Logische Reaktion wäre eine Anhebung der Grundgebühren bei *Minderverbrauch* für eben die Eigenversorger.

    Sehe ich im Prinzip auch so, aber warum nur bei Minderverbrauch und für die Eigenversorger? Die Grundgebühr sollte generell höher sein und zwar für alle, die das Netz nutzen - und so hoch, dass sie alle fixen Netzkosten abdeckt: Also z.B. für ein Einfamilienhaus grob geschätzt vielleicht 300 EUR im Jahr statt jetzt 100. Im Gegenzug müssten natürlich die Arbeitspreise z.B. für Privatkunden um ca. 25-30% (den derzeitigen Anteil der Netzkosten an den Strompreisen) gesenkt werden. Für Normalverbraucher wäre das kostenneutral, die Eigenversorger müssten dann mehr zahlen als jetzt.


    Sinnvoll und gerecht wäre es m.E. außerdem - wo technisch möglich - die Grundgebühr (die dann zu einer Netzgebühr wird) leistungsabhängig zu machen, also z.B. an der jeweils höchsten im abgelaufenen Jahr gemessenen Viertelstundenleistung auszurichten. Für Prosumer gilt das für Verbrauch wie Einspeisung, denn beides nimmt das Netz in Anspruch: Maßgeblich wäre dann der jeweils höhere Wert. Das belastet Verbraucher und Einspeiser mit hohen Peakleistungen und entlastet solche mit niedrigen gleichbleibenden Leistungen. Bei Verbrauchergemeinschaften, wo sich die Peaks z.T. ausgleichen (z.B. großen Mietshäusern) sollte die Viertelstundenleistung am Übergabepunkt vom öffentlichen Netz ins Gebäude gemessen werden. Die dadurch entstehende Minderbelastung für solche Gemeinschaften wäre nicht nur sachgerecht, sondern dürfte auch überwiegend den sozial Schwächeren zugute kommen.


    Noch ein Schritt weiter (und bei flächendeckender Einführung von "Smart Metern" problemlos möglich) sollte die Einteilung jedes Tages nach Vorbild von http://Netzentlaster.de in "rote", "gelbe" und "grüne" Zeiten sein. Maßgeblich für die Netzgebühr wären dann beim Verbrauch nur die Viertelstundenverbräuche in "roten" Zeiten, bei der Einspeisung nur die Viertelstundenleistung in "grünen" Zeiten. Die Krönung dieses Systems wäre eine zusätzliche zeitabhängige Variation sowohl der Arbeitspreise als auch der Einspeisevergütungen - auch dies mit Smart Metern ohne Weiteres machbar.


    Beim Verbrauch im Privatkundenbereich wäre der Steuerungseffekt zunächst wahrscheinlich gering, ebenso bei PV-Anlagen (bei BHKW's geht das schon besser). Aber sobald es günstige Speichermöglichkeiten gibt, könnten Batteriebetreiber damit selbst dann Geld sparen, wenn sie weder ein BHKW noch eine PV-Anlage haben, und dabei gleichzeitig das Netz entlasten. Gerechter (im Sinne des Verursacherprinzips) wäre die beschriebene Regelung allemal.


    Was § 61 EEG betrifft, der gehört selbstverständlich ersatzlos abgeschafft. Und wenn man schon dabei ist, muss natürlich auch die Umlagepflicht für den Stromverkauf an Dritte abgeschafft werden, solange dafür kein öffentliches Netz benutzt wird. Dadurch entfallen die gegenwärtigen Nachteile für Mieter und Hausgemeinschaften beim Eigenverbrauch im Vergleich zu EFH- und ZFH-Bewohnern, und sofort würde es v.a. in den Städten mehr BHKW's und PV-Anlagen geben. Auch dadurch würden die Netze entlastet.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)


  • Sehe ich im Prinzip auch so, aber warum nur bei Minderverbrauch und für die Eigenversorger? Die Grundgebühr sollte generell höher sein und zwar für alle, die das Netz nutzen - und so hoch, dass sie alle fixen Netzkosten abdeckt: Also z.B. für ein Einfamilienhaus grob geschätzt vielleicht 300 EUR im Jahr statt jetzt 100. Im Gegenzug müssten natürlich die Arbeitspreise z.B. für Privatkunden um ca. 25-30% (den derzeitigen Anteil der Netzkosten an den Strompreisen) gesenkt werden. Für Normalverbraucher wäre das kostenneutral, die Eigenversorger müssten dann mehr zahlen als jetzt.


    Wird man mit dem Argument kontern, das dadurch die Steuerungswirkung der hohen Strompreise verloren geht und Energiesparen bestraft wird. Gerade für hohe Verbräuche. Eine Leistungsabhängige *Bestrafung* hohe Dauerlasten bevorzugen würde - also in Mangelzeiten wieder ein Fehlanreiz setzen würde.


    Habe schon 1-2 mal diese Diskussion geführt.


    Naja und übrigens, sind die Erzeugungskosten für Strom und die Netzgebühren eher im Bereich von 4 ct bzw 5-6 ct zu finden. Fixe Kosten wären der Rest, wenn man davon ausgeht das Steuern fix sind - in dem Sinne das das Geld in den öffentlichen Haushalten schon eingeplant und ausgegeben ist - eine Reduzierung alsó kompensiert werden muss.

  • Moin,


    dem kann man zb. durch gestaffelte Preise entgegenwirken, also die ersten 1.000kWh kosten 10% weniger als die nächsten 2.000 usw.


    Ausserdem ist mehr Stromverbrauch von Anfang an teurer weil "dickere" Netzanschlüsse oder ggf. eigener Trafo ja auch höhere Fix- und laufende Kosten haben (sollten)!




    mfg

  • Wird man mit dem Argument kontern, das dadurch die Steuerungswirkung der hohen Strompreise verloren geht und Energiesparen bestraft wird. Gerade für hohe Verbräuche.

    Kann schon sein, ist aber zukünftig nicht mehr stichhaltig. In ein paar Jahren (vorher funktioniert mein Modell mangels flächendeckender Smart Meter eh nicht) geht es nicht mehr um Strom sparen an sich, sondern darum, Strom möglichst dann zu verbrauchen, wenn er aus erneuerbaren Quellen verfügbar ist, und ihn dann zu sparen, wenn das nicht der Fall ist.

    Eine Leistungsabhängige *Bestrafung* hohe Dauerlasten bevorzugen würde - also in Mangelzeiten wieder ein Fehlanreiz setzen würde.

    Deswegen ja mein zusätzlicher Vorschlag, die gemessene Leistung für Verbrauch nur in Mangelzeiten anzurechnen und für Einspeisung nur in Überfluss-Zeiten. Außerdem sollen auch die Arbeitspreise (für Verbrauch und Einspeisung) lastabhängig werden. Es wird also nur Verbrauch in Mangelzeiten "bestraft" und Einspeisung in Überfluss-Zeiten. Damit wird der richtige Anreiz gesetzt.

    Naja und übrigens, sind die Erzeugungskosten für Strom und die Netzgebühren eher im Bereich von 4 ct bzw 5-6 ct zu finden. Fixe Kosten wären der Rest, wenn man davon ausgeht das Steuern fix sind - in dem Sinne das das Geld in den öffentlichen Haushalten schon eingeplant und ausgegeben ist - eine Reduzierung alsó kompensiert werden muss.

    Die Erzeugungskosten (4 ct) sind variabel, die Netzkosten (5-6 ct) sind zu 95% fix. Ob die Steuern und Abgaben fix oder variabel sind, hängt von deren Gestaltung ab. Die USt ist beides, weil sie auf fixe wie variable Kosten erhoben wird. Die Stromsteuer und die Umlagen sind variabel, weil sie in Cent pro kWh erhoben werden, und das wird bzw. kann auch weiterhin so sein - da ändert sich gar nichts. Nachdem mein Modell insgesamt bezüglich der Netzkosten aufkommensneutral gestaltet werden soll, gibt es auch beim USt-Aufkommen keinerlei Änderung. Also muss auch nichts kompensiert werden.


    Der Kompensationsbedarf bei einer ersatzlosen Streichung des § 61 EEG entspricht etwa 0,2-0,5% des Umlagevolumens und ist daher nicht der Rede wert. Die Industrieprivilegien kosten im Vergleich ca. 30% des Umlagevolumens, und davon sind mindestens zwei Drittel de facto (nicht de jure) ungerechtfertigt (Golfplätze, Rechenzentren, Braunkohlebagger etc.). Das gehört auch zum Thema Entsolidarisierung und ist volkswirtschaftlich weit bedeutender als das bisschen Eigenverbrauch.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)