BHKW und PV Eigen macht das überhaupt Sinn

  • bin ich stets für einen Reality Check.


    Dein "Reality Check" vergisst, dass man das Gas zwar für 4 bis 6 ct pro kWh kaufen kann aber dass das noch keine Wärme bzw. Strom ist. Der Bernd hat bei seinem BHKW nachgerechnet (Basis die letzten 10 Jahre) und kommt auf 8 ct / kWh aus seinem BHKW. Bei einer Einspeisevergütung von 3,5 ct / kWh macht man schon 4,5 ct / kWh Verlust. Wenn man mit dem Heizstab die Laufzeit des Zusatzbrenners vermindert, erhält man trotzdem die KWK-Zulage und hat da keine Einbusen. Aber wenn man keine KWK-Zulage mehr bekommt sieht es schon sehr mau aus.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

    2 Mal editiert, zuletzt von ecopowerprofi ()

  • Wenn man mit dem Heizstab die Laufzeit des Zusatzbrenners vermindert, erhält man trotzdem die KWK-Zulage und hat da keine Einbusen.


    Bei solch einer Begründung für den Heizstab (da werden KWK-Fördergelder verbrannt) wird es Zeit, dass auch die Mini-KWK auf ein Vbh-Kontingent wie die propagierten 60.000 h umgestellt wird. Dann kann man es sich überlegen, ob man x ct/kWh aus dem Kontingent abruft um damit Gas in Strom in Wärme zu wandeln, oder ob das nicht besser der Spitzenlastbrenner erledigen sollte. Die KWK-Zuschläge sollte lieber da genutzt werden, wo sie gebraucht werden, d.h. bei den Nanos und dann dort den Strom nicht zum Heizen sondern zum Betrieben elektrischer Geräte die Licht und Kraft und IT produzieren.


    Kernaussage: Wenn man nicht weiss wohin mit dem Strom, einfach mal abschalten. Wärme mit KWK nur dann produzieren, wenn man den exergiereichen Strom auch nutzbringend einsetzen kann.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Bei solch einer Begründung für den Heizstab (da werden KWK-Fördergelder verbrannt) wird es Zeit, dass auch die Mini-KWK auf ein Vbh-Kontingent wie die propagierten 60.000 h umgestellt wird.


    Ich hatte ja geschrieben:

    Die Gesetze sind nun mal so wie sie sind. Für den eingespeisten Strom bekomme ich nur 3 ct / kWh. Die Bank fragt am Ende des Monats nicht danach woher das Geld für meine Verpflichtungen kommt. Auch die öffentliche Hand will regelmäßig ihren Tribut haben. Jeder ct kann nur einmal ausgegeben werden.


    Die Gesetze ändern ist nicht einfach, denn die Lobbyisten versuchen immer für ihre Klientel das max. zu erreichen damit diese die Milliardengeschenke bekommen. Da bleibt leider dem kleinen BHKW-Betreiber nur die Möglichkeit die Gesetzeslücken zu nutzen. Wir versuchen aber mit unserem Regler den Strom anderweitig zu nutzen (z.B. Batteriespeicher) bevor der Rest in den Heizstab geht.


    Ich habe nochmal mein Anwendungsbeispiel angehängt.

    Bilder

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  • Da bleibt leider dem kleinen BHKW-Betreiber nur die Möglichkeit die Gesetzeslücken zu nutzen.


    Das ist aus meiner Sicht keine Gesetzeslücke, sondern ein Fehlanreiz, der durch ein schlecht gemachtes Gesetz entsteht. BHKWs sind disponibel, d.h. man kann sie ein- und ausschalten und zum Teil auch modulieren (meistens über eine Drosselung, ganz wenige über die Drehzahl. BTW: Weiss jemand, was aus Powertherm geworden ist, seitdem sich Vaillant rausgezogen hat?).


    Simple Rechnung: Gas kostet 6 ct/kWh, die Wartung 5 ct/kWh_el, mit 25% elektischem Wirkungsgrad und 65% elektrischem Wirkungsgrad. Bei 20 kW Feuerungswärmeleistung kommen da 5 kW_el raus und 13 kW_th. Nach der Carnot-Methode beträgt der effektive Wirkungsgrad der Wärmeerzeugung ca 160% (und ~40 eta_eff,el). Die variablen Kosten bezogen sind das also (20 kWh*6ct/kWh + 5 kWh*5 ct/kWh) = 120 ct + 25 ct = ~1,5 € pro Stunde, d.h. man muss rund ein Fünftel der Gaskosten für die Wartung dazuaddieren, um die variablen Kosten zu erhalten.


    Die Wärme kostet somit pro kWh (6ct+1,2ct)/1,60 = 4,5 ct/kWh_th, die elektrische Arbeit kommt auf 7,2 €/ 0,4 = 18 ct/kWh. Wenn man einen Wärmespeicher hat, dann kann man die billige Wärme von 4,5 ct/kWh zwischenspeichern, solange das BHKW mehr Wärme produziert als man benötigt. Sofern man mit 18 ct/kWh Elektroenergie produziert und damit 28 ct/kWh Tarifstrom substituiert, dann macht man auch 10 ct/kWh plus. Wenn man aber einen größer werdenen Teil einspeist, dann macht man 15 ct/kWh minus. Es ändert nur wenig, wenn man diesen Strom verheizt, und man (bei 10% Verlusten in der Spitzentherme) damit 6,6 ct/kWh Kesselwärme ersetzt. Es bleibt immer noch ein Verlust von rund 10 ct/kWh. Also sollte man sich eine Strategie überlegen, wann man das BHKW einschaltet: Wie hoch sollte der Anteil des Eigenbedarf sein?


    Wenn ich 10 ct plus mache pro kWh Eigenverbrauch und 15 ct minus bei Netzeinspeisung, sollte der Quotient aus Eigenverbrauch zu Netzeinspeisung nie unter 15:10 liegen oder 3:2. Also sollte eine 5 kW-Anlage bei 3 kW Eigenverbrauch anspringen und darunter ausgehen. Mit diesem Zahlenspiel erkennt man, dass eine 5 kW-Anlage aus ökonomischen Gründen eher etwas für das Kleingewerbe und gute Hausgemeinschaften im kleinen MFH und nicht für den EFH-Besitzer ist.


    Gruß,
    Gunnar

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  • BHKWs sind disponibel, d.h. man kann sie ein- und ausschalten


    Wenn man genau hinsieht, wird man feststellen, dass in meinem Anwendungsbeispiel das BHKW von dem Regler freigegeben bzw. gesperrt werden kann. Ist die Batterie voll und auch kein Wärmebedarf mehr besteht, wird das BHKW gesperrt. Da auch eine PV Bestandteil des Konzeptes ist, wird in den Sommermonate der Wärmebedarf überwiegend aus den Überschüsse der PV abgedeckt und damit die Laufzeit des BHKWs und somit auch den Gasbezug verringert. Bevor die PV wg. der Einspeisebegrenzung ab geregelt werden muss, kann man den Überschuss an Strom besser in den Wärmepuffer unterbringen. Bei richtiger Dimensionierung der Komponenten reden wir nur noch über geringe Menge an BHKW-Strom, welcher in den Wärmespeicher untergebracht wird. Im EFH lohnt sich ein BHKW mit mehr als 1 kW Nennleistung in Verbindung mit unserem Gesamtkonzept nicht.

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  • Oscar, mal ne Frage so nebenbei: Erstellst du eigentlich auch eine Herstellererklärung zu deinem Bilanzpunktregler? Ersetzt dieser, wie der EnergyMeter, den Bezugs-/Einspeisezähler? Ist der sogar nach einem Speicherschema von FNN zulässig, oder gibt es hier das gleiche (nicht geklärte) Problem wie beim EnergyMeter?


    Gruß
    Tobl

  • Erstellst du eigentlich auch eine Herstellererklärung zu deinem Bilanzpunktregler?


    Wenn Du damit die Herstellererklärung meint, die für die KfW benötigt wird, ja.


    Ersetzt dieser, wie der EnergyMeter, den Bezugs-/Einspeisezähler?


    Der E-Meter von SMA kann den Bezugs-/Einspeisezähler nicht ersetzen, weil er kein Display zum Ablesen hat und kein MID Zertifikat besitzt. Das ist auch nicht die Aufgabe des E-Meters. Der E-Meter ist nur für die regelungstechnischen Aufgaben konzipiert. Genau so verhält es sich beim Bilanzpunktregler.


    Ist der sogar nach einem Speicherschema von FNN zulässig, oder gibt es hier das gleiche (nicht geklärte) Problem wie beim EnergyMeter?


    Wir haben keine Probleme. Das hat aber immer mit der Integration im Gesamtsystem zu tun. Alles was hinter dem Netzübergabezähler passiert, ist nicht Sache des Netzbetreibers auch wenn dieser meistens erst mal anderer Auffassung ist. Die verwendete Komponenten müssen nur eine CE-Zertifikat besitzen und den einschlägigen Vorschriften (z.B. der EN-AR-N-4105) entsprechen.

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  • Hallo Zusammen,


    mein Dachs verlässt am 31.12.2016 die Förderung nach dem KWK-Gesetz. Somit wird es langsam Zeit sich mit der Zeit nach den Subventionen zu beschäftigen!


    Die Idee von Batteriespeicher und elektrischen Heizstab finden ich ziemlich charmant, auch wenn es mir kalt den Rücken runter läuft wenn ich "sauberen" KWK-Strom verheize. Die Gesetze der Ökonomie sind nun Mal brutal. Nun meine Frage:


    Mein Dachs verrichtet seine Arbeit in einen Mietwohngrundstück. Mit welchem Betrag stelle ich den Mietern den verheizten Strom in Rechnung ?(


    Wenn ich Mieter wäre, würde ich sagen entsprechend der Heizkostenverordnung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit max. den vergleichen Bezugspreis für Erdgas. Wenn dem so ist, bringt mich das auch nicht weiter! Dann kann ich ruhig weiter mit Verlusten einspeisen in der Hoffnung, dass ich die Braunkohlekraftwerke ärgere.........!


    Ich freue mich schon auf Eure Antworten!


    Viele Grüße und vielen Dank


    Bernigo

  • Hi Bernigo,

    mein Dachs verlässt am 31.12.2016 die Förderung nach dem KWK-Gesetz. Somit wird es langsam Zeit sich mit der Zeit nach den Subventionen zu beschäftigen!

    Mit Subventionen meinst Du doch die KWK-Zulage, d.h. (bei Inbetriebnahme vor Mitte 2012) die 5,11 ct/kWh, die der BHKW-Betreiber die ersten zehn Jahre bekommt, richtig? Diese Förderung bekommst Du immer für den gesamten Strom, den Dein BHKW erzeugt, unabhängig davon ob Du ihn dann selbst verbrauchst, speicherst, im Heizstab verbrennst oder ins Netz einspeist. (Analoges gilt übrigens auch für die MÖSt-Erstattung.)


    Will heißen: Für eine Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit von Speichern oder Heizstäben ist es völlig Banane ob Du noch KWK-Zulage bekommst oder nicht. Da geht es nur um die reine Einspeisevergütung (+vNNG) im Vergleich zu der jeweils substituierten Energie (also beim Eigenverbrauch und beim Speicher der Zukaufstrom, beim Heizstab das eingesparte Erdgas).


    Aber zu Deiner Frage:

    Mit welchem Betrag stelle ich den Mietern den verheizten Strom in Rechnung


    Wenn ich Mieter wäre, würde ich sagen entsprechend der Heizkostenverordnung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit max. den vergleichen Bezugspreis für Erdgas.

    Von Vorschriften mal ganz abgesehen: Deine Mieter erwarten doch mit Recht von Dir, dass Du sie nicht abzockst. Sie haben ihre Wohnung mit Gasheizung gemietet und werden es kaum akzeptieren, wenn Du diese jetzt partiell auf eine teurere Energiequelle umstellst, ohne dass der Mieter irgendeinen Vorteil davon hätte.

    Insofern wäre m.E. für die kWh Heizstab-Strom maximal ein Aufschlag auf den Erdgas-Bezugspreis gerechtfertigt, der die wirkungsgrad-bedingten Verluste Deiner Erdgas-Heizgeräte ausgleicht, denn der Heizstab-Strom geht ja mit 100% Wirkungsgrad in den Wärmespeicher. Also vielleicht Erdgaspreis +10% (es sei denn Ihr hättet eine Brennwertheizung, dann wäre es weniger). Das solltest Du auch Deinen Mietern ohne rot zu werden erklären bzw. vorrechnen können, spätestens wenn einer Einsicht in die Heizkosten-Unterlagen verlangt. Außerdem müsstest Du am Heizstab einen Stromzähler einbauen, sonst kannst Du keine ordnungsgemäße Abrechnung machen.


    Gerade weil ich den Grundsatz akzeptiere

    Die Gesetze der Ökonomie sind nun Mal brutal.

    glaube ich nicht, dass die paar Kröten - vor Steuern! - den ganzen Aufwand wert sind. Im Zweifel solltest Du jedenfalls das gute Verhältnis zu Deinen Mietern nicht für einen Heizstab aufs Spiel setzen, selbst wenn u.U. die Heizkostenverordnung das gerade noch zulassen würde.


    Gruß, Sailor





    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Die Idee von Batteriespeicher und elektrischen Heizstab finden ich ziemlich charmant


    Und warum diskutiert man dann nur über den Heizstab ? Erst mal sollte ein Großteil des Überschusses von der Batterie aufgenommen und dann auch wieder als Strom verkauft werden. Wenn zur Batterie noch eine PV in der geeignete Größe installiert (wenn noch Dachfläche frei ist) kann man im in Verbindung mit dem Heizstab an vielen Tagen auf die Erwärmung des WW durch Gas verzichten, da, wenn man die Förderung in Anspruch nimmt, man nur max. 60% der PV-Nennleistung einspeisen darf. Eine PV mit einem Heizstab ist inzwischen für sich betrachtet auch preiswerter als eine Solarthermieanlage zu TW-Erwärmung.


    glaube ich nicht, dass die paar Kröten - vor Steuern! - den ganzen Aufwand wert sind


    Bei richtiger Betrachtung investiert man nur ein paar Kröten zusätzlich für den Heizstab. Der Hauptvorteil liegt bei der Batterie, weil man den Strom nicht mehr an den VNB verschenkt sondern an seinen Mieter zum anständigen Preis verkaufen kann. Damit ärgert man die KKW-Betreiber genauso.

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  • Wenn zur Batterie noch eine PV in der geeignete Größe installiert (wenn noch Dachfläche frei ist) kann man im in Verbindung mit dem Heizstab an vielen Tagen auf die Erwärmung des WW durch Gas verzichten, da, wenn man die Förderung in Anspruch nimmt, man nur max. 60% der PV-Nennleistung einspeisen darf.

    Oscar, wenn ein Heizstab mit Strom betrieben wird, der ansonsten "weggeschmissen" werden müsste, macht das natürlich Sinn - sowohl ökonomisch als auch ökologisch. Voraussetzung für Dein Szenario ist aber a) eine PV-Anlage, die nach dem 1.5.2013 errichtet wurde (sonst gibt es keine Batterie-Förderung), und b) eine Batterie.

    Eine Batterie rechnet sich mit PV und BHKW natürlich "besser" als mit nur einer dieser Anlagen. Korrekter sollte man aber sagen: Eine Batterie ist mit PV und BHKW weniger unwirtschaftlich als mit nur einer dieser Anlagen. Wenn Bernigo seine Mieter mit dem Strom aus einer Batterie versorgen will, kann er dafür wohl kaum mehr verlangen als ein günstiger Anbieter am Markt, sagen wir 18 ct/kWh netto. Bei Opportunitätskosten (Einspeisevergütung) von ca. 4 ct/kWh netto beim BHKW bleiben ihm 14 ct/kWh netto Rohertrag. Bei einer PV liegt die Einspeisevergütung bei ca. 12 ct/kWh, der Rohertrag ist 6 ct/kWh. Speicherverluste sind da noch nicht berücksichtigt. Ob beim Verkauf von BHKW- bzw. Batterie-Strom an Mieter noch Abgaben zu entrichten sind (die würden die Marge weiter reduzieren, weil der Preis durch den Markt gedeckelt ist) weiß ich nicht, aber schon so kann ich mir kaum vorstellen, dass man mit 6-12 ct/kWh Rohertrag (selbst bei 300 Vollzyklen im Jahr) eine Batterie einschl. AfA wirtschaftlich betreiben kann - auch nicht mit Förderung.

    Das ganze Szenario ist also m.E. wirtschaftlich von vornherein nicht attraktiv, jedenfalls nicht für einen Vermieter. Da ist es dann akademisch zu überlegen, ob ein zusätzlicher Heizstab noch etwas bringen würde. Wenn aber mangels abgeregelter PV kein Wegwerfstrom zur Verfügung steht, bleibt als Rohertrag für den Heizstab eben nur der Gaspreis (ggf. plus 10%) minus BHKW-Einspeisevergütung. Das sind so wenig Kröten, dass man sie schon einzeln über die Straße tragen kann... :D

    By the way: Ich habe in diesem Forum schon gefühlte zweihundert Beiträge über Heizstäbe gelesen, aber noch keine genaue Angabe gesehen, was so ein Heizstab einschl. Einbau und Regelungsmimik heutzutage wirklich kostet. Hast Du da mal ein paar harte Zahlen zu? Ihr bietet doch anscheinend solche Lösungen an.

    Gruß, Sailor



    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Wenn Bernigo seine Mieter mit dem Strom aus einer Batterie versorgen will, kann er dafür wohl kaum mehr verlangen als ein günstiger Anbieter am Markt, sagen wir 18 ct/kWh netto.


    Also meine Mieter zahlen den örtlichen Preis der Stadtwerke, dies sind aktuell 0,247 € Brutto je kW/h, Netto somit 0,2076 €. Weitere Kosten fallen bei den Mietern nicht an. Die Gebühr für den Summenzähler werden auf den Allgemeinen Strom für das Treppenhaus umgelegt. Die Anschaffungskosten der einzelnen Wohnungszähler habe ich übernommen.


    Damit beziehen meine Mieter konkurrenzlos günstigen Strom. Dieses Modell fahre ich seit 01.01.2007 störungsfrei!


    Meine sechs Mieter und das Treppenhaus verbrauchen rund 12.000 kW/h Strom. Wenn diese vom BHKW oder Batteriespeicher versorgt werden, fällt dann EEG-Unlage an? Habe ich nicht Bestandsschutz als Altanlage?
    Mein Dachs läuft jährlich je nach Witterung zwischen 3200 und 4000 Stunden. Eine Spitzenlasthereme (Brennwert) ist vorhanden als Reserve, Sie wird aber nur bei zweistelligen Minusgraden benötigt, so dass diese seit 2010 sich im "Schlafmodus" befindet.


    Viele Grüße


    Bernigo

  • Meine sechs Mieter und das Treppenhaus verbrauchen rund 12.000 kW/h Strom. Wenn diese vom BHKW oder Batteriespeicher versorgt werden, fällt dann EEG-Unlage an? Habe ich nicht Bestandsschutz als Altanlage?


    Ja.



    Gruß,
    Gunnar

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