Einspeisevergütung - gesetzliche Regelung

  • :D Bahnhoif ??? - Da fahren Züge :D


    Was willste denn wissen, was verstehste nicht ??


    "Rechtsjogging" ?? Der Bernd z.B. läßt sich ungern "verarschen" und ist einer der für uns alle kämpft und dem Stromversorger einen Brief mit Fristsetzung zur Rückazhlung der StromSteuer gesetzt hat. So wie man mit seinem Körper Jogging zum Fit sein macht, macht Bernd Jogging um seinen Geist fit zu halten )))) und um unsere Rechtsansichten zu überprüfen und durchzusetzen. Ich habe mit Bernd besprochen, das wir z.B. uns zu einer Klagegemeinschaft zusammen tun können, wenn`s hart auf hart kommt.


    Denn das was uns zusteht, das wollen wir auch. Auch andere Sachen laufen noch, mehr dazu später. ( Wir sind bei der Arbeit nicht auf der Flucht :D)


    Dagegen sind die (inoffiziellen) Rückmeldung von der Bundesnetzagentur nicht so toll, das ich jetzt wegen der Summe, einen Streit lostreten würde, das ist aber nur meine persönliche Meinung !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Danke für die Blumen.
    Aber noch bin ich erstmal höflich... zu meinem Ansprechpartner, man hat ja doch etwas Erziehung genossen :D


    Ich habe für alle 5 Dachse seit Insatllation die Daten in eine Tabelle zur Besseren Übersicht gefasst.
    Die geht jetzt per Post an meinen zuständigen Ansprechpartner mit der Bitte um Ausgleich.


    Ich werde ihm auchh etwas mehr Zeit geben sich an den Gedanken zu gewöhnen, ich versuche ja durch "liebsein" alle Jahre zu bekommen nicht nur die einklagbaren 2 Jahre seit Verjährung.


    Allerdings werde ich ab jetzt auf meinen Quartalsrechnungen die 2,05 Ct. direkt mit einfordern, und da steht immer ein Zahlungsziel von 14 Tagen drauf.
    Inzwischen wird diese auch meistens recht genau eingehalten.
    Sollte bei der nächsten Rechnung eine Differenz auf meinem Konto enstehen mach ich es halt so wie der große Vorsitzende und werde dem GF einen Mahnbescheid zu kommen lassen.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Ich sehe ja ein, dass es mehr bringt die Stromsteuer zurück zu verlangen. Aber wenn ich jetzt eine Falsche Abrechnung akzepriere oder den Messpreiss bezahlte habe ich des später sehr schwer das zu korregieren.



    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Zitat

    Aber wenn ich jetzt eine Falsche Abrechnung akzepriere oder den Messpreiss bezahlte habe ich des später sehr schwer das zu korregieren.


    Davon hat niemand gesprochen, es ging mir nur darum j e t z t die vermiedenen Netzkosten einzuklagen.


    Hinsichtlich einer "Zählergebühr" fehlen hier jede Informationen.
    Vieleicht findest Du hier:
    http://www.kwk-infozentrum.inf…speisezahler__gebuhr.html
    Infos.


    Aber wir würden uns freuen, wenn Du uns über Deine Zählergebühr berichtest.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo Dachsfan,


    ich denke ich habe mindes in diesem Thread davon berichtet zu haben, dass die Avacon 5€/Monat verlangt. Ich meine auch in einem Thread berichtet zu haben, daas ich auch dagegen wieder Spruch eingelegt haben.
    Ich gebe ja zu, dass das ganze Thema inzwischen auch zu viele Threads verteilt ist.


    Und Klagen würde ich so schnell sowieso nicht. Aber ich werde nicht so schnell aufhöhren, mein Recht einzufordern. Und ich habe auch das dumpfe Gefühl, dass die Avacon das Problem mit "Zermürbung" zu lösen. Ist natürlich nur ein subjektives Gefühl. :D


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Zitat

    Und ich habe auch das dumpfe Gefühl, dass die Avacon das Problem mit "Zermürbung" zu lösen. Ist natürlich nur ein subjektives Gefühl. :D


    Ich denke eher ein objektives :tongue:


    Also 5 € / Monat nur für die Einspeiserichtung !!!! Das wäre mehr als unverschämt, die müssten sich ja in Grund und Boden schämen.


    Oder meinst Du für den kompletten Zähler, also mit Bezugsstromrichtung ??? @:pille Gibst Du mir mehr Info, geb ich Dir einen guten Rat :D


    Du kannst grundsätzlich auch einen Fachbetrieb mit der Messung beauftragen.... usw.

  • Die 5€ / Monat sind nur die den Einspeise Zähler, (ist natürlich nur ein Gerät) aber an der Grundgebür für den Bezugsstrom hat sich nichts geändert. Also ist die "Messgebür nur für die Einspeisung. Als Begründung wurde mir genannt, wenn ein Defekt an dem Zähler auftreten würde, würde diese ohne weitere Kosten wieder Instand gesetzt.


    Ach ja ich weis von anderen hier aus dem Forum und auch darüber hinaus, dass auch von anderen gefordert und teilweise bezahlt wird.
    Aber z. B. Eon Byern nur 24€ / Jahr nimmt. So viel zu eon und der Preis wird von allen gezahlt(habe ich zu meinen Wiederspruch ls Antwort bekommen). Da kocht jeder regional Bearbeiter sein eigenes Süppchen. Und bei EON Avacon heist das Süppchen anscheinend 5€ / Monat.


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Wenn es ein Einzelzähler als Einspeisezähler ist, rate ich Dir, einen privaten einzusetzen. Den Preis finde ich unverschämt.


    Meines Wissens zahlt z.B. der Dachsausbeuter 11 € pro Jahr, ich selbst habe einen Privaten Zähler.

  • Eigentlich zahle ich den Betrag...


    Aber bis jetzt haben Sie immer vergessen den zu berechnen ;)
    Da ich ja die Rechnung für den gelieferten Strom stelle.
    Und was kann ich dafür wenn deren Rechnungstelle nix von den Zählergebühren weiß :rolleyes:
    Und selbst stelle ich mir doch nix in Rechnung!!!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • ...das bringt mich auf ne Idee. Im Verrechnungspreis ist ja der Verwaltungsaufwand der Rechnungserstellung mit enthalten. Warum können wir den nicht auch einfordern!? Also Einspeisesumme + Verrechnungsgebühr angelehnt an die Kostenstruktur unserer, dem Kunden nur "sein bestes" wollenden, EVU's ;)


    Gruß
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    das geht leider nicht. Die EVUs stellen Dir eine Rechnung über das abrechnen der Leistung, also das Schreiben der Rechnung. Da Du als Lieferant diese Pflicht eigentlich hast nach BGB, diese aber vom EVU gemacht wird, tun die was für Dich und dafür kassieren sie. Habe noch keinen gesehen, der für das Rechnungschreiben (seiner Leistung an mich) eine gesonderte Gebühr auf seiner Rechnung hat, das ist m. E. unzulässig.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • :) so ist es, wer etwas liefert muss den Wert seiner Lieferung auch berechnen und die Bezahlung damit anfordern. Eine seperate Vergütung für die Berechnung steht dem Lieferant nicht zu.


    Bruno hat das sehr korrekt dagestellt, deshalb darf ja das EVU etwas berechnen, wenn es für den Lieferanten die Berechnung übernimmt.

  • ... das ist schon klar, aber bei mir war es anfangs so (und vielleicht ist das bei anderen noch so), dass ich denen monatlich eine Rechnung gestellt habe die mir dann meist bis zum 15. überwiesen wurde.Da denke ich doch das ich meinen Aufwand hätte verrechnen können denn die machen ja nichts anderes.


    Jetzt machen die das selber, da geht das natürlich nicht.


    Sehe ich das so richtig??


    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    denn die machen ja nichts anderes.
    Jetzt machen die das selber, da geht das natürlich nicht.


    Wie zuvor geschrieben, darf ein Lieferant für die Erstellung einer Rechnung nichts berechnen.


    Ob Du als Lieferant für Strom nach dem KWK Gesetz nun täglich, wöchentlich monatlich und vierteljährlich eine Rechnung schreibst ist Deine Sache und löst ebenfalls keine seperate Kostenpflicht des Stromempfängers aus.