Einspeisevergütung - gesetzliche Regelung

  • Moin zusammen!


    Ich bin, ehrlich gesagt, zeitlich zu sehr gebunden, um mich ins Gestz zu knien und hier im Forum zu blättern. Daher kurze Frage an Euch Experten:


    Gibt es die konkrete gesetzliche Regelung, nach der das EVU , wenn kein abweichender Einspeisevertrag abgeschlossen wurde, den eingespeisten Strom quartalsweise vergüten muss?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Hilfe.


    Gruß


    Techdachs

  • Hallo Techdachs,


    wenn Du damit meinst, ob die Vergütungshöhe nach den Quartalspreisen zu erfolgen hat dann in jedem Fall ja. Ob auch das Geld Quartalsweise an den Betreiber zu zahlen ist geht m. E. nicht aus dem Gesetz hervor. Je nach Vergütungshöhe kann man sogar Monatsabschläge verlangen. Bspw. Gas-Dachs Volleinspeisung ergibt pro Quartal ca 1000€, da würd ich schon sehen dass ich monatlich Geld sehe. Das EVU will ja von mir auch monatlich Abschlagszahlungen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
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  • Hallo Bruno!


    Das mit den Baseload-Preisen meinte ich nicht, stimmt. Ich meinte, wie Du in Deinem zweiten Teil Deines Beitrags erwähntest, tatsächlich eine mögliche Verpflichtung des EVUs, wann die Vergütung zu zahlen ist. Hätte ich mit der E.ON Avacon einen Vertrag gemacht, hätten die mir die Vergütung nur im Januar eines jeden Jahres gezahlt. Das möchte ich aber nicht.


    Ich habe keinen Vertrag gemacht und möchte, da sich die Preise ja quartalsweise ändern, auch quartalsweise vergütet werden. In meinen Augen logisch! Kann man das EVU dazu zwingen?


    Hinzu kommt, dass die Avacon bisher erfolgreich jeden Kontaktversuch von mir ignoriert.


    Techdachs

  • Hallo Techdachs,


    da Du der Lieferant bist, kannst auch Du die Rechnung stellen. Also nach jedem Quartal eine Rechnung ans EVU , wenn sie nicht zahlen Mahnung - Mahnbescheid - Kontopfändung :)


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Techdachs,


    das Problem habe ich nicht mit der Avarcon. DIe haben von sich aus eine Gutschrift (ich meine so am 15. nach dem Quatalsende ) geschickt und das Geld überwiesen. Das Problem ist nur, das die falschen vnn und ein horender Messpreis abgezogen wurde.
    Bei der Wiederspruchsbearbeitung ist die Avacon aber sehr sehr sehr sehr langsam ~:-)


    Hast du einen eigenen Zähler oder das funkende Monster der Avacon?


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Hallo Mofaklaus!


    Wir beide haben ja das gleiche EVU . Ich finde interessant, dass sie Dir am 15. April die Einspeisung gutgeschrieben haben. Das lässt hoffen.


    Was die Widerspruchsbearbeitung vNN betrifft, so schicke ich denen heute das gleiche Ding noch einmal, dieses Mal als Einschreiben. Auf mein erstes Schreiben kam gar keine Reaktion.


    Der Messpreis ist horrend, das stimmt. Ich habe auch den Monsterzähler. Das ist schon ärgerlich.


    Die aktuellen vNN sind zum Heulen, aber auch der derzeitige Baseloadpreis ist ja ärgerlich niedrig!


    Techdachs

  • Also jetzt zum April habe ich noch nichts bekommen, aber ich meinen es stand in dem letzten Schreiben was vom 15. nach Quatalsende. Ich kann aber noch mal nach sehen. In Januar hat es etwas länger gedauert, da zu einen die Neue NETZ GmbH gegründet wurde (so hies es) und zum andere habe ich meinen Kontonummer nicht sofort übermittelt. Es ging ja bei erst anfang Dezember los.


    Bei den vNN bin ich der Meinung das die Avacon diese nur falsch berechnet hat. Auf der internet seite der Avacon Netz sehen folgende preise:


    Umspannung zur Niederspannung = 0,08
    Mittelspannung = 0,51
    Umspannung zur Mittelspannung = 0,19


    Das macht 0,78ct/kwh, vergüten wollen sie aber nur 0,08 für die Umspannung zur Niederspannung. Aber wenn man da keinen Wiederspruch einlegt, dann haben sie halt wieder was verdient @:-


    Meinen ersten Einspruch haben sie übrings mit einem sogennanten Preisblatt für KWK Anlagen abgelehnt. Aus diesem Blatt sollte herfohrgehen, dass die Vergütung mit 0,08 koreckt währe ))))



    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
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  • Hallo Mofaklaus!


    Ist Deine Berechnung so wirklich korrekt? Wenn das so wäre, dann müssten wir unser EVU ja mit ihren eigenen Waffen schlagen können, wenn sie ihre Preise so offensiv darstellen, aber nur einen Bruchteil davon in die Vergütung einbauen.



    Techdachs

  • Ich denke schon, zu mindestens nach meinem Verstäntnis.
    Es werden ja genau diese Teile der Netznutzung vremienden.


    aber das nächse gegen Argument habe ich noch nicht bekommen, rechne aber fest damit :-(/



    Gruß
    Mofaklaus

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  • ich befürchte, mofaklaus liegt hier (leider!) falsch!
    E.ON Avacon ist in der Tat sehr knauserig: Preisblatt der E.ON Avacon Netz GmbH:-(/ :-(/ :-(/
    Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, das auch nur die nächst höhere Netzspannungsebene für die vermiedene Netznutzung herangezogen werden kann, dass wäre dann
    - Umspannung zur Niederspannung (400V <-> 10kV) und
    - Mittelspannung (10kV).
    Die Umspannung zur Mittelspannung (gemeint ist die Umspannanlage zwischen Hoch- und Mittelspannungsnetz, also 10kV <-> 50-150kV) fällt unter keinen Umständen mehr darunter.
    Es soll seitens der Bundesnetzagentur schon die ersten Entscheide gegeben haben, in denen die EVU's zu einem Netznutzungsentgelt zwischen 0,01 € und 0.02 € verdonnert wurden =) , aber leider noch nicht für E.ON Avacon Netz X(
    Zum Thema "Zahlungsmoral": Rechnung stellen mit Fristsetzung; wenn kein Geld kommt: Zahlungserinnerung; wenn dann immer noch stur: Mahnung mit Androhung Inkassodienst; dann Inkassodienst Atriga :P

  • Also auch auf die Gefahr jetzt angemeckert zu werden, ich empfehle :-(/ in Sachen vermiedene Netznutzung den Ball derzeit sehr flach zu halten. Ansprüche anmelden und abwarten... sorry leider @:-

  • Hallo Heidjer,


    es mag ja sein, das die Trafonutzung der Mittielspannungsebene zu Hochspannungebene nicht dazu zählt, aber das Sogenannte Preisblatt für KWK Anlagen ist dennoch ein Fitz, denn den dor werden offensichtich nur die Trafokosten der Niederspannungebene berücksichtig, und es wird nicht offen gelegt, wie dieser Preis zu stande kommt.
    @:-


    und ich meine auch das es nicht eindeutig ist ob die Trafonunzung Mittelspannung jetzt zur nächst höhren ebene gehört oder nicht.
    Fakt ist, dass durch die dezentrale Energiegewinnung auch die Netzte der Hochspannung entlastet werden ink. der Transformatoren. @:- @:- @:-


    @Dachsfan sagst du bitte auch warum wir den Ball flach halten sollen? Was ist da für ein Problem im anmarsch. Auser den EVU :D


    Gruß
    Mofaklaus

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    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

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  • Zitat

    Ausser den EVU :D


    Sonst ist da keins, aber ich würde mir meine Nerven, im Moment nicht ruinieren, außer Du musst unbedingt mit dem EVU ein bischen "Rechtsjogging" machen ))))


    Die Rechtsaussichter erscheinen mir nicht so stabil, das ich dafür etwas riskieren würde. Nimm Dir erst mal, als kleine Rache.... :D die Energiesteuer von Deinem Kaufstrom ( 2,05 ct /kWh ) raus, möglichst für die letzten 2 -3 Jahre. Das ist wichtiger, auch weil - allerdings in 8 Monaten Verjährung droht. Bei meinen 12.000 kWh die ich jedes Jahr zukaufen muss, sind das ca. 250 € / Jahr.


    Für mich als Ärmster der Armen :tongue: ist das sehr viel Geld.