..ok, jetzt ist der Groschen (Cent) gefallen
Thanks
Thomas
..ok, jetzt ist der Groschen (Cent) gefallen
Thanks
Thomas
ZitatNimm Dir erst mal, als kleine Rache.... die Energiesteuer von Deinem Kaufstrom ( 2,05 ct /kWh ) raus, möglichst für die letzten 2 -3 Jahre. Das ist wichtiger, auch weil - allerdings in 8 Monaten Verjährung droht. Bei meinen 12.000 kWh die ich jedes Jahr zukaufen muss, sind das ca. 250 € / Jahr.
Hallo Dachsfan!
Das mit der Energiesteuer habe ich bisher ja noch gar nicht gehört. Gibt es die Verpflichtung des EVU , dem Einspeiser die Energiesteuer (zurück)zuzahlen und woraus ergibt sich das?
Techdachs
ZitatDas mit der Energiesteuer habe ich bisher ja noch gar nicht gehört. Gibt es die Verpflichtung des EVU , dem Einspeiser die Energiesteuer (zurück)zuzahlen und woraus ergibt sich das?
Dafür haste ja uns - bitte sehr
http://www.kwk-infozentrum.info/html/stromsteuerbefreit.html
und wenn Du Dich schon informiert, lies vieleicht auch dies:
http://www.kwk-infozentrum.inf…evertrag_bedingungen.html
( Im Moment sind Einspeiseverträge wieder das Thema Nummer 1 )
Hallo ihr lieben Steuerzahler,
ich habe hier mal einen "Musterbrief" für das EVU verfasst mit der Bitte um Korrektur, falls etwas wichtiges fehlt !
ZitatAlles anzeigen
An (Adresse des zuständigen EVU)
Betr.: Erstattung der Stromsteuer nach § 9 Abs.1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes
in Zusammenhang mit meiner/unserer KWK-Anlage.
Kundennummer *********Lieferstelle Max Mustermann
Kundennummer *********Einspeisung KWK-Anlage von Max Mustermann
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes ( StromStG ) ist von der Steuer befreit, der Strom der in Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 2 MW erzeugt wird und vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird. Das bedeutet, daß der Strom, der von Ihnen geliefert wird, weil meine/unsere KWK Anlage den Stromverbrauch nicht deckt, der aber zu einem anderen Zeitpunkt in das Netz eingespeist wurde - stromsteuerbefreit “zurückgekauft“ werden kann.
In meinem/unserem Fall wären für den eingespeisten Strom der KWK-Anlage (- hier Anlagennummer einsetzen) lt. des Berechnungsnachweises für den Zählpunkt (steht im Berechnungsnachweis vom EVU) für den Zeitraum (Datum einsetzen) die Stromsteuer für xxxx Kwh eingespeisten Strom, der ja unter oben genannter Kundennummer für die Lieferstelle Max Mustermann zurückgekauft wurde, die Stromsteuer von € (eingespeiste kWh x 2,05 ct) auf eines meiner/unserer Konten zu erstatten.
Herzlichen Dank im Voraus
Ihr treuer Kunde Max Mustermann
Fehlen da irgendwelche Angaben? wenn ja, bitte posten!
Ich denke, daß ein optimales Musterschreiben sehr hilfreich ist und nervige Rückfragen seitens des EVU so vermieden werden
AxelF
Hallo AxelF,
vielen Dank für den Vorschlag.
Im zweiten Absatz müsste nur klarer herauskommen, dass man die Stromsteuererstattung für den bezogenen Strom fordert, natürlich nur bis zur Höhe des zu anderer Zeit eingespeisten Stroms. Man könnte vielleicht schreiben:
In meiner KWK-Anlage (Anlagennummer) wurden gemäß Berechnungsnachweis des Netzbetreibers im Zeitraum XXXX YYYY kWh Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Im gleichen Zeitraum wurden von mir VVVV kWh Strom bezogen. Ich beantrage hiermit die Erstattung von ZZZ € an Stromsteuer, da die zugrunde liegende Energiemenge die im gleichen Zeitraum in meiner KWK-Anlage erzeugte nicht erreicht.
Ich hoffe ich hab das soweit auch richtig verstanden. Bei mir sind Abnehmer und Lieferant auch zwei verschiedene Firmen. Für wie viele Jahre wäre diese Erstattung rückwirkend noch zu erhalten?
Viele Grüsse
Hololoy
Die Verjährung beträgt drei Jahre.
:-(/Um mit den Worten eines berühmten blauen Schlumpfes zu sprechen:
Ich hasse Behörden.
.Habe Schreiben wie oben erwähnt an mein EVU gesandt.
Promt kam der Rückruf !! nach 2 Tagen"Wir sind nicht zuständig.Muß beim zuständigen Hauptzollamt formlos beantragt werden.Dort habe ich dann natürlich um Klärung gebeten.Aussage Die gilt nur für den Strom den die KWK Anlage selbst verbraucht für den eigentlichen Betrieb.Solle doch Zwischenzähler einbauen um den rechtmäßigen Nachweis zu erbringen.Formloser Antrag "Erlaubniss zur steuerfreien Entnahme von Strom zur Stromerzeugung" einreichen ,alles weitere wird vom Amt zugesandt.
Daraufhin habe sofort Senertec konsultiert ob die Hilfestellung geben könnten.
Dort teilte man mir mit das das zur Zeit eine rechtliche Grauzone sei und von Amt zu Amt unterschiedlich gehändelt wird.Es komme auf die Durchführungsbestimmungen des Stomsteuergesetzes an die noch nicht da seien und deswegen die Beamten da auf stur schalten.Habe natürlich auf die Infos aus dem KWK Infozentrum zu diesem Thema verwiesen.
Trotzdem keinerlei Reaktionen.
Frage Nr1:Weiteres Vorgehen gegenüber EVU bzw HZA
Nr2:Gibt es Durchführungsbestimmungen ,wenn ja könne wir die als Waffe benutzen.
Nr3:Hat schon jemand den Klageweg bestritten,wenn ja mit welchem Erfolg.
Ich denke es ist Zeit die Waffen zu sammeln und erst danach in die Schlacht zu gehen. Würde mich tierisch freuen wenn die Stromheinis wegen uns am
Rumstinken sind,die Politik noch weiter druckt macht und der Sommer schön warm wird.Dann wirds auch wieder mit den Stromvergütungen!!!!
ZitatDaraufhin habe sofort Senertec konsultiert ob die Hilfestellung geben könnten.
Dort teilte man mir mit das das zur Zeit eine rechtliche Grauzone sei und von Amt zu Amt unterschiedlich gehändelt wird.
An dieser Stelle ein dickes Lob an die Mitarbeiter von Senertec , die sich ständig, wenn auch nicht ohne Eigennutz, für uns einsetzen.
Mir ist nicht bekannt, das sich ein anderer Hersteller, auch nur Ansatzweise so einsetzt. @:-
In der Sache selbst, hat Senertec Dich richtig informiert, in der Durchführungsbestimmung ( StromStV) steht nichts genaues.
Aber einige Hauptzollämter und Stromversorger haben die Stromsteuer ausgezahlt und einige Gerichte haben entsprechende Urteile erlassen.
Die das Geld bekommen haben, möchten natürlich - aus verständlichen Gründen - unbenannt bleiben. Kann man sicher verstehen.
Wenn Du hier liest: http://www.kwk-infozentrum.info/html/stromsteuer_06.html habe ich dies mal vor ca. 5 Jahren geschrieben. Aber das geht hier um etwas ganz anderes !!!! Denn für den Betrieb einer KWK Anlage bzw. Nebenanlage kannst Du soviel Strom steuerfrei kaufen wie Du willst etc.
Kannst Du mir Deine schriftlichen Absagen schicken ???
Bitte an [email='info@KWK-Infozentrum.Info'][/email]
Moin zusammen!
Auf mein Schreiben an die Avacon erhielt ich Erreichbarkeiten von Avacon-Mitarbeitern in Vertrags- und Einspeisefragen. Nach Rücksprache mit diesen Leuten erhalte ich nun monatlich die Einspeisevergütung anstatt einmal im Jahr!
Techdachs
Hallo Techdachs,
die Schreiben für die Ansprechpartner habe ich auch bekommen, eins für die PV-Anlage und eins für den Dachs. Dabei wurde aber kein Bezug genommen auf die Schreiben, die ich geschriben hatte.
Zu welchen Koditionen hast du den die monatliche Erstattung bekommen?
Messpreis ?
Abrechnungspreis?
Netznutzungsvermeidung?
Wie hoch deine durchschnittliche Jahres-Einspeise-Menge?
Ich habe immer noch kein Angebot erhalten.
Gruß
Mofaklaus
Hallo Mofaklaus!
In erster Linie wollte ich mit dem Geld, das die Anlage einbringt, sofort und nicht erst Anfang nächstes Jahr arbeiten können. Dem Witzpreis für die vNN habe ich widersprochen, was aber nicht Thema des o. g. Telefonates war. Das wird in einem zweiten Gespräch Thema werden. Ich wollte die gute Frau am Draht nicht überfordern und ihre Freundlichkeit ausnutzen.
Was Deine Fragen betrifft (Messpreis usw.) sitze ich mit Dir im selben Boot! Die durchschnittliche Einspeisemenge kenne ich noch nicht, da ich die Anlage erst seit einem halben Jahr betreibe.
Es gibt einige strittige Punkte, die einen nerven können, wie z. B. den Messpreis. Ich weiß, ich könnte einen eigenen Zähler einbauen, aber ich werde einen Schritt nach dem nächsten machen. Ich denke, man kommt im Endeffekt nur mit Freundlichkeit weiter, daher werde ich eine Faust in der Tasche machen, durchatmen und alle Problemfelder der Reihe nach angehen....
Stromsteuer-Erstattung für zugekauften Strom und vNN sind die nächsten Punkte, die ich in Angriff nehmen möchte.
Techdachs
Halllo Leute,
ich habe seid langem wal wieder Post bekommen.
Nachdem ich vor ca. 6 Wochen eine Rechnung geschrieben habe und nach 5 Wochen keine Reaktion bekommen habe, habe ich eine Zahlungserinnerung geschrieben. Darauf habe ich nur ein Telefonat erhatten um welche rechnung es sich den handel würden. ungefähr 1 Woche später habe ich eine Antwort auf den Wiederspruch bezüglich der vermiedenen Netznutzung erhalten. Da brauche ich jetzt mal eure Hilfe
Es wurde auf fünf seiten beschrieben, warum sich der Preis geändert hat( Danach hatte ich garnicht gefragt) Un in einem kleinen abschnitt wurde auch beschrieben, wie die vNN berechnet wurde.
ZitatDie E.ON Avercon ermittelt die Vergütung für vermiedene Netrzentgelte nach den Grundsätzen des §18 der StromNEV, das heist, dass zwei verschiedene Entgeltmodelle (bis 31.08.2006 die VVII +, ab 1.9.2006 §18StromNEV) die Grundlage für die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte bielden. Ab dem Genehmigungszeitpunkt der Netzemtgelte ist jedoch erst die Ermittlungsgrundlage für die vermiedenen Netzentgelte in Höhe und Struktur zueinander passfähig (jeweils gemäß §18 StromNEV).
Die hier erwähnten vermiedenen Netzentgelte im Netzgebiet Niedersachsen in der Höhe von 0,71 ct/kwh passen also nicht zum angewandten Modell der heute genehmigten Netzentgelte. DIes ist aufgrund des hohen Preises nicht nachteilig für den Betreiber dezentraler Eigenerzeugungsanlagen.
Also ist verstehe nach wievor nicht warum nur die Trafonutzung angesätzt wird. Kann mir da jemand weiter helfen?
Was hat es mit dem §18 der StromNEV auf sich?
wenn jemand das gesamte Schreben Lesen Möchte bitte per PN. Da ich es hier nicht komplett einstellen möchte.
Danke schon mal
mofaklaus
Hier habe ich dies gefunden, davon träum ich!!
ZitatIn § 3 wird folgende neue Ziffer eingefügt:
„Vermiedene Netznutzungsentgelte
die Entgelte für die jeweils vorgelagerten Netzebenen einschließlich
Umspannung, welche die Netzbetreiber durch die dezentrale Einspeisung
ersparen. Für KWK-Anlagen bis 150 kW elektrischer Leistung sind die
Netznutzungsentgelte der Ebene der Einspeisung hinzuzurechnen.“
Dann hier rnoch der Link zum Gesetzestext
allerdings werde ich aus dem Geplapper auch nicht schlauer, wohl wieder extra so gemacht das jeder was anderes dort rauslesen kann.
Ich hoffe die Links passen, hat noch jemand anderes was neueres zu berichten?
Langsam brauchen wir hier einen Rechtsanwalt der als Übersetzer tätig wird
Zitatallerdings werde ich aus dem Geplapper auch nicht schlauer, wohl wieder extra so gemacht das jeder was anderes dort rauslesen kann.
ZitatDie dem Entgelt für dezentrale Einspeisung zu Grunde liegenden vermiedenen gewälzten Kosten der vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen werden für jede Netz- und Umspannebene einzeln ermittelt. Maßgeblich sind die tatsächliche Vermeidungsarbeit in Kilowattstunden, die tatsächliche Vermeidungsleistung in Kilowatt und die Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. Die Vermeidungsarbeit ist unter Berücksichtigung der Netzverluste der jeweiligen Netz- oder Umspannebene die Differenz zwischen der durch Letztverbraucher, Weiterverteiler und nachgelagerte Netz- oder Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in Kilowattstunden und der aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in Kilowattstunden. 4Die Vermeidungsleistung ist die Differenz zwischen der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der Netz- oder Umspannebene und der Bezugslast aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene im Zeitpunkt der zeitgleichen Jahreshöchstlast in Kilowatt.
Dieses Beispiel hier muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen
AxelF