Moin zusammen!
Ich bin, ehrlich gesagt, zeitlich zu sehr gebunden, um mich ins Gestz zu knien und hier im Forum zu blättern. Daher kurze Frage an Euch Experten:
Gibt es die konkrete gesetzliche Regelung, nach der das EVU , wenn kein abweichender Einspeisevertrag abgeschlossen wurde, den eingespeisten Strom quartalsweise vergüten muss?
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Hilfe.
Gruß
Techdachs