Hallo,
im Segment der 20-50 kW-Anlagen braucht man meiner Meinung keine zusätzliche finanzielle Förderung im KWKG. Hier müssen andere Mechanismen greifen, wie z.B. die vereinfachte Stromnutzung im Mehrfamilienhaus. Die Förderdauer sollte von 10 Jahren auf auf 60.000 h umgestellt werden (ebenso bei Anlagen über 50 kW mit einer Anpassung der Förderhöhe, so dass insgesamt in etwa die Modulkosten herauskommen), damit der Sprung bei 50 kW vermieden wird und kein so großer Unterschied im Fördermittelfluss bei Anlagen besteht, die 3000 h oder 8000 h p.a. laufen (Stichwort Überförderung).
Für die Mikros und Nanos brauchen wir aber noch etwas extra. Ab 15 kW ist meines Erachtens die finanzielle Situation ausreichend, was sich an den spezifischen Investitionsausgaben ablesen lässt. Hier eine Beispielsammlung für die Modulkosten, bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.
1 kW - 10-15 k€ (20-25 kW BZ)
5 kW - 20 k€
20 kW - 40 k€
50 kW - 80 k€
Damit liegen die spezifischen Modulkosten in folgender Größenordnung:
1 kW - 10-20 T€/kW
5 kW - 4.000 €/kW
20 kW - 2.000 €/kW
50 kW - 1.600 €/kW
Daher will ich die Idee noch mal aufgreifen, für die Mikro-KWK bis 15 kW, einen einmaligen Investitionszuschuss im KWKG zu implementieren, der zusätzlich zu den bisherigen arbeitsbezogenen KWK-Zuschlag dazukommt. Dieser Invest-Zuschuss wäre pro Anlage zu zahlen, egal wie groß die Anlage ist. Um das ganze auch noch als Mechanismus zur Markteinführung der Brennstoffzelle zu etablieren (vgl. mit §1 KWKG: "Zweck des Gesetzes ist es, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung [..] die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle [..]") sollte dieser Investzuschuss technologieneutral differenzieren zwischen Anlagen mit hohem und niedrigem elektrischen Wirkungsgrad, ohne den thermischen Wirkungsgrad zu vernachlässigen. Man brauch also einen Effizienzindikator EI = eta_el + 0,2 eta_th.
Ein Prozentpunkt Strom ist genauso viel Wert wie 5 Prozentpunkte Wärme, das kommt vom exergetischen Wert der Heizwärme. Über die 0,2 lässt sich trefflich streiten, aber das wäre akademisch, ob nun 0,2 oder 0,18 oder 0,15. Wärme ist weniger Wert wie Strom, aber nicht komplett wertlos.
In Abhängigkeit des Effizienzindikators könnte man nur den Investzuschuss auszahlen, z.B. 10.000 € * EI, womit man bei rund 5.000 € wäre, die einen mehr, die anderen weniger.
Gruß,
Gunnar