Förderung Mikro-KWK per KWKG-Novelle

  • Hallo,


    im Segment der 20-50 kW-Anlagen braucht man meiner Meinung keine zusätzliche finanzielle Förderung im KWKG. Hier müssen andere Mechanismen greifen, wie z.B. die vereinfachte Stromnutzung im Mehrfamilienhaus. Die Förderdauer sollte von 10 Jahren auf auf 60.000 h umgestellt werden (ebenso bei Anlagen über 50 kW mit einer Anpassung der Förderhöhe, so dass insgesamt in etwa die Modulkosten herauskommen), damit der Sprung bei 50 kW vermieden wird und kein so großer Unterschied im Fördermittelfluss bei Anlagen besteht, die 3000 h oder 8000 h p.a. laufen (Stichwort Überförderung).


    Für die Mikros und Nanos brauchen wir aber noch etwas extra. Ab 15 kW ist meines Erachtens die finanzielle Situation ausreichend, was sich an den spezifischen Investitionsausgaben ablesen lässt. Hier eine Beispielsammlung für die Modulkosten, bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.


    1 kW - 10-15 k€ (20-25 kW BZ)
    5 kW - 20 k€
    20 kW - 40 k€
    50 kW - 80 k€


    Damit liegen die spezifischen Modulkosten in folgender Größenordnung:


    1 kW - 10-20 T€/kW
    5 kW - 4.000 €/kW
    20 kW - 2.000 €/kW
    50 kW - 1.600 €/kW


    Daher will ich die Idee noch mal aufgreifen, für die Mikro-KWK bis 15 kW, einen einmaligen Investitionszuschuss im KWKG zu implementieren, der zusätzlich zu den bisherigen arbeitsbezogenen KWK-Zuschlag dazukommt. Dieser Invest-Zuschuss wäre pro Anlage zu zahlen, egal wie groß die Anlage ist. Um das ganze auch noch als Mechanismus zur Markteinführung der Brennstoffzelle zu etablieren (vgl. mit §1 KWKG: "Zweck des Gesetzes ist es, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung [..] die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle [..]") sollte dieser Investzuschuss technologieneutral differenzieren zwischen Anlagen mit hohem und niedrigem elektrischen Wirkungsgrad, ohne den thermischen Wirkungsgrad zu vernachlässigen. Man brauch also einen Effizienzindikator EI = eta_el + 0,2 eta_th.


    Ein Prozentpunkt Strom ist genauso viel Wert wie 5 Prozentpunkte Wärme, das kommt vom exergetischen Wert der Heizwärme. Über die 0,2 lässt sich trefflich streiten, aber das wäre akademisch, ob nun 0,2 oder 0,18 oder 0,15. Wärme ist weniger Wert wie Strom, aber nicht komplett wertlos.


    In Abhängigkeit des Effizienzindikators könnte man nur den Investzuschuss auszahlen, z.B. 10.000 € * EI, womit man bei rund 5.000 € wäre, die einen mehr, die anderen weniger.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • N'abend,


    den Effizienzindikator habe ich noch mal überarbeitet, um keine Windfall-Profits für klassische Brennwert-Thermen zu erzielen und auch um innerhalb des mKWK-Spektrums stärker differenzieren zu können. Da ein Brennwertgerät rund 100% thermischen Wirkungsgrad hat und der Arbeitswert der Wärme 0,2 (= Exergiegehalt) im Vergleich zum Strom beträgt, wäre das Grundniveau des Effizienzindikators sowieso 0,2. Daher sollte man die 0,2 für die 100% Wärme abziehen. Die angepasste Formel lautet somit:


    EI = eta_el + (0,2 * eta_th) - 0,2


    In der Anlage habe ich in einer Tabellenkalkulation herumgespielt, um ein paar Zahlenbeispiele zu erhalten.


    Typ eta_el; eta_th; eta_ges; EI = eta_el + 0,2 eta_th - 0,2
    Stirling; 0,15 ; 0,85; 1; 0,12
    Motor; 0,25; 0,7; 0,95; 0,19
    PEM; 0,4; 0,5; 0,9; 0,3
    SOFC; 0,6; 0,2; 0,8; 0,44


    Multipliziert man den EI mit einem Grundwert von 20.000 €, so erhält man
    Stirling (0,15; 0,85) 2.400 €
    Motor (0,25; 0,7) 3.800 €
    PEM (0,4; 0,5) 6.000 €
    SOFC (0,6; 0,2) 8.800 €


    Das ganze Instrument könnte man mit einem atmenden Deckel versehen, so dass keine Angst in der Politik besteht, dass es kostentechnisch aus dem Ruder läuft. Beispielsweise könnten 10% des bisherigen KWK-Deckels von 750 Mio Euro pro Jahr für die technologieneutrale Förderung der Brennstoffzelle reserviert werden. Das bedeutet, dass dauerhaft mit 75 Mio Euro pro Jahr angeschoben wird. Entweder durchschnittlich 5.000 € pro System mal 15.000 Systeme oder 3.000 € für 25.000 Mikro-KWKs oder 2.500 € für 30.000 Systeme.


    Wenn die jährliche Gesamtsumme 75 Mio übersteigt, dann wird im Folgejahr (das kann man auch quartalsweise anpassen) der Grundwert entsprechend reduziert: Grundwert_neu = Grundwert_alt * (75 Mio / Fördersumme der letzten Periode).


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

    Einmal editiert, zuletzt von gunnar.kaestle ()

  • Eine Umstellung von 10 Jahre auf 60.000 Betriebsstunden wäre aber eine tatsächliche Erhöhung der Vergütungen um mindestens 40% gegenüber dem Status Quo.
    - soviel zum Thema, dass man eigentlich keine Erhöhung bräuchte...


    - und im Übrigen:
    Ihr seid Euch schon bewusst, dass die Energiesteuer-Rückerstattung aufgrund gewisser Beispielrechnungen vor wenigen Jahren weiterhin gewährt wurde. Was passiert aber, wenn man plötzlich die Förderquote im kleinen Leistungsbereich stark erhöht?
    Und was passiert mit dem Mini-KWK-Impulsprogramm? Das dürfte man dann wahrscheinlich nicht mehr mit dem KWKG kumulieren...
    Die Zeiten als man die ganzen Gesetze einzeln betrachtet sind spätestens seit 2014 vorbei...

  • Langfristig braucht man 10-20 GW flexibler Erzeugungsleistung bei 1500-2500 h pro Jahr. Ein BHKW im 1KW Bereich zu Fördern dürfte wohl nicht zielführend sein.


    Ich denke der Ansatz einer Investitionsförderung wird mal richtig sein - wenn man sich entschliesst diese Flexible Reserve zu bezahlen und die BHKWs in der Lage sind Leistung bedarfsgerecht bereit zustellen.


  • Eine Umstellung von 10 Jahre auf 60.000 Betriebsstunden wäre aber eine tatsächliche Erhöhung der Vergütungen um mindestens 40% gegenüber dem Status Quo.
    - soviel zum Thema, dass man eigentlich keine Erhöhung bräuchte...


    Ja und Nein. Ich halte eine Umstellung von 30.000 auf 60.000 Vbh Förderdauer generell für sinnvoll. In dem Aufwasch wäre auch bei der Mini-KWK bis 50 kW eine Umstellung von 10 Jahren auf 60.000 Vbh machbar. Wie dann die Fördersätze aussehen, ist eine andere Frage. Ausserdem darf man nicht vergessen, dass man in der Finanzmathematik und Betriebswirtschaft das Konzept der Diskontierung/Abzinsung kennt: Geld was einem in 10 Jahren zufließt ist weniger wert als Geld, das ich sofort erhalte. Zum Beispiel wäre eine Absenkung des Fördersatzes der großen KWK von 2,1 ct/kWh auf 1,5 ct/kWh mit einer Änderung des kumulierten Zuschlag von 2,1 ct/kWh x 30kh = 630 €/kW auf 1,5 ct/kWh x 60 kh = 900 €/kWh verbunden (nominal). Real laufen die großen KWK-Anlagen mittlerweile nur noch 2.000 Vbh und weniger. Erdgas ist bei aktuellen Strompreisen auf Großhandelsebene zu teuer, und da wird immer öfter Fernwärme per Heizwerk produziert - sofern man keinen Wärmespeicher hat, den man in den wenigen Hochpreisphasen mit voller Leistung aufladen kann.


    Nehmen wir positiverweise 3.000 Vbh/a an, so dass die Förderdauer von 60.000 h rund 20 Jahre dauert. Dann fließen pro Jahr 3.000h * 1,5 ct/kWh = 45 €/kW KWK-Zuschlag. Nimmt man dies als Annuität an, d.h. gleichbleibende Zahlung über 20 Jahre, dann beträgt der Rentenbarwertfaktor bei 20 Jahren und 8% Zins rund 10. Somit ist der Barwert der KWK-Zuschlagszahlung in diesem Fall 450 €/kWh. Als Vergleich kann ich gerne das Heizkraftwerk in Düsseldorf Lausward nennen, das mit knapp 600 MW rund 500 Mio Euro kostet, d.h. ca 840 €/kW. Somit kann man eine Überförderung ausschließen, wenn man die Finanzmathematik in die Begründung einfließen lässt. Große BHKW über 1 MW liegen laut den ASUE Kenndaten 2014/2015 bei etwa 400 €/kW pro Modul, dazu kann man noch einen Aufschlag von 60%-100% für Transport, Montage, Einbindung, Inbetriebnahme, etc. ansetzen. Selbst wenn man annimmt, dass die Anlagen 6.000 Vbh p.a. laufen, dann erhält man bei 10 Jahren und 8% einen Rentenbarwertfaktor von 7. 6000h/a * 1,5 ct/kWh = 90 €/kW*a. In abgezinster Summe erhält man 90 €/kW * 7 = 630 €/kW. Das ist für mich immer noch keine Überförderung.


    Das Strecken der Förderdauer bei moderater Absenkung hat den Vorteil
    a) der Deckel wird nicht so stark in Anspruch genommen, sondern die KWK-Zuschüsse verteilen sich nach hinten raus.
    b) der Betreiber kommt nicht so stark in Versuchung, auch bei Marktpreis unter Selbstkosten die eigene Anlage laufen zu lassen. Dafür ist der KWK-Zuschlag nicht da: es soll nicht der Betrieb der Anlage subventioniert werden bei niedrigem Strompreis (dann wird Geld verbrannt), sondern es soll bei regulärem Betrieb, d.h. nur bei Deckungsbeiträgen größer Null ein Zubrot verdient werden, was verlässlich die Anfangsinvestition refinanziert.
    c) die Entscheidung: Was mache ich, wenn es keinen KWK-Zuschlag gibt? wird nach hinten verschoben. Bei 60.000 h ist bei größeren BHKW eine Generalüberholung fällig, dann sind die noch mal für weitere 60.000 h gut. Wenn nun nach 30.000 h man ins Repowering (=Neuanlage) gezwungen wird, weil das die betriebswirtschaftliche Option ist, obwohl die Anlage noch technisch einwandfrei ist, dann ist es volkswirtschaftlich sinnvoller, die Förderung so zu gestalten, dass zumindest bis zu ersten Großrevision die Anlage mit einem Satz KWK-Zuschlägen betrieben wird.


    Bei 60.000 h erhält man somit nominell die folgenden Summen bei willkürlich von mir gewählten Beispiel-Zuschlägen:
    Über 2 MW - 1,8+0,3 1,2 ct/kWh - 720 €/kW (+0,3 ct/kW für alle Anlagen im Emissionshandel)
    bis 2 MW - 2,4 1,5 ct/kWh - 900 €/kWh
    bis 250 kW - 4,0 2,5 ct/kWh - 1500 €/kWh
    bis 50 kW - 5,41 4 ct/kWh - 2400 €/kWh
    der Barwert liegt etwa bei der Hälfte bis zwei Drittel der Nominalwerte.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo miteinander,


    das Thema wie man was anders -und hoffentlich auch besser- machen könnte,
    hatten wir schon zu Hauf hier um Forum und auch der Verein hat bei passenden Gelegenheiten seine Vorschläge unterbreitet.


    Um es vorweg zu nehmen
    Subventionen sind Mist


    Aber dennoch halte ich Förderungen um was anzuschieben für legitim.


    Und nun setz ich gleich einen drauf, insbesondere auf Bezug der Vorredner die eine Fördererhöhung kritisch sähen.


    ALLE KWK-Anlagen die auf Eigenverbrauch setzen und damit ALLE (bis auf die Stadtwerke, die gehörige Probleme mit der Rentabilität haben) haben spürbare finanzielle Einschnitte mit der letzten EEG-Novelle erhalten. Hier hat die Politik großmündig angekündigt, dass dies kompensiert werden soll.


    Also halten wir mal fest
    1. die bisherigen Förderungen waren nicht ausreichen um die Ausbauziele zu erreichen
    2. es gibt zusätzliche Belastungen seitens der Politik
    3. logische Konsequenz: es MUSS eine Erhöhung geben und es ist absolut legitim diese einzufordern.


    Ob man diese intelligenter gestalten könnte/sollte ist natürlich eine berechtigte Frage
    und ja, ich sehe hier viele andere Ansätze.


    Denn man darf das KWK-Gesetz schon kritisch hinterfragen.
    Seit eineinhalb Jahrzehnte Förderung haben lediglich einen Nischenmarkt geschaffen...
    Klar einige die sich drin tummeln und irgendwie es auch Stück für Stück voran geht. Letztlich sind wir aber weit von einer Marktdurchdringung entfernt, die m.E. bei der hohen Effizienz längst notwendig wäre...sowohl volkswitschaftlich, als auch ökologisch.


    Für eine echt MArktdurchdringung bräuchtne wir Zubauzahlen, wie sie in den besten Zeiten die Wärmepumpe und/oder Solarthermie geschafft hat...also um die 100.000 p.a. um sich dann gesund auf vielleicht 60tsd zu etablieren.
    DANN hätten wir genug aktive Marktpartner(die sich mit der Materie auskennen), als auch eine größere Kostendegression seitens der Hersteller aufgrund von Skalierungseffekten. Machen wir uns doch nichts vor. Mit nem bissl Lehrgeld (wie VW) könnten unsere Autohersteller doch problemlos auf die Schiene springen und so nen 20kW-Teil für nen mittleren 4-steligen Betrag an den Handel geben.


    Im Bezug Stückzahlen seh ich überhaupt keine nennenswerten Zahlen die nur annähernd in den Bereich vordringen.
    Deshalb gerne andere Formen der Förderung und eine deutliche Überhöhung...damit die Renditeerwartung auch genug Leute anspringen lässt.
    Und -da sind wir wieder bei meinem fett markierten Eingangssatz- mit einem klaren Zeitplan, wie und wannn (nach Zielvorgaben!!!) die Förderungen gesenktwerden und z.B. nach 10 Jahren auch endgültig auslaufen.
    DANN (erreichen von Zielwerten) machen Subventionen auch durchaus Sinn und können eine neue Technik auch etablieren, die dann auch marktgerecht selber laufen gelernt haben.

  • Und was passiert mit dem Mini-KWK-Impulsprogramm? Das dürfte man dann wahrscheinlich nicht mehr mit dem KWKG kumulieren...


    Das Mini-KWK-Impulsprogramm als Marktanzreizprogramm kumuliert doch jetzt schon auch mit dem KWKG, warum sollte das sich ändern? Nach KWKG §7(3) gibt es jetzt schon die Wahl für Nano-BHKWs statt des KWK-Zuschlags auf die erzeugte kWh einen Einmalzuschuss abzurufen. Warum sollte man einen solchen Einmalzuschuss nicht auch anders berechnen? Zudem war auch das bundesweite Mini-KWK-Impulsprogramm kumulierbar mit Programmen der Länder, mancher Städte oder auch EVUs.


    Zitat von KWKG §7(3)

    Betreiber sehr kleiner KWK-Anlagen sowie Betreiber von Brennstoffzellen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 Kilowatt, die ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Betrieb genommen werden, können sich auf Antrag vom Netzbetreiber vorab eine pauschalierte Zahlung der Zuschläge für die Erzeugung von KWK-Strom für die Dauer von 30 000 Vollbenutzungsstunden auszahlen lassen. Der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Summe innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung auszuzahlen. Mit Antragstellung erlischt die Möglichkeit des Betreibers zur Einzelabrechnung der erzeugten Strommenge.


    Den Satz verstehe ich nicht "Betreiber sehr kleiner KWK-Anlagen sowie Betreiber von Brennstoffzellen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 Kilowatt" - Brennstoffzellen sind doch auch KWK-Anlagen, welchen Mehrwert hat somit das Wörtchen sowie?


    Die Wahl: 'entweder 30.000 h x Zuschlag sofort oder 60.000 h über die Zeit' würde ich nach wie vor lassen (dies entspricht dem Barwert bei 8%), aber die Grenze von 2 kW auf 3,5 kW hochsetzen. Das entspricht in etwa der Grenze aus der EN 50438 (Mikrogeneratoren) von 16 A, d.h. bei 230 V sind das 3,68 kVA Scheinleistung. Mit cos phi 0,95 ergibt das knapp 3,5 kW.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Langfristig braucht man 10-20 GW flexibler Erzeugungsleistung bei 1500-2500 h pro Jahr. Ein BHKW im 1KW Bereich zu Fördern dürfte wohl nicht zielführend sein. Ich denke der Ansatz einer Investitionsförderung wird mal richtig sein - wenn man sich entschliesst diese Flexible Reserve zu bezahlen und die BHKWs in der Lage sind Leistung bedarfsgerecht bereit zustellen.


    Ich halte es durchaus zielfördernd auch 1 kW BHKWs zu fördern, damit der Systemwandel in der gasverbrauchenden Heizungstechnik (Anm: es hat 20 Jahre gedauert, um von Heizwertkessel zum Brennwertkessel zu kommen) hin zu höherer Effizienz (genauer exergetischer Effizienz) gelingt. Jedes Jahr werden ca ein halbe Millionen Kessel ersetzt und die meisten sind fürs Ein- und Zweifamilienhaus, wo ein 1-kW-BHKW reinpassen würde (vgl. mit dem Exergieausweis). Natürlich sind die nano-KWK-Anlagen noch viel zu teuer, aber die Hoffnung ist, dass Serienfertigung und Lernkurveneffekte den wettbewerblichen Preis runterbringen können (Abb. 4, S. 8).


    Die Investförderung zusätzlich zum bestehenden System der Prämienförderung per KWK-Zuschlag halte ich für angebracht, weil man so auch der Brennstoffzelle leichter den Weg ebnen könnte. Hierzu gab es vom IZES vor zwei Jahren ein Gutachten im Auftrag des BMWi: „Analyse und Bewertung von Instrumenten zur Markteinführung stationärer Brennstoffzellensysteme“. Kapitel 7 (Überblick zu Förderinstrumenten) und 8 (Vorschlag für ein MAP) zeigen den Weg auf in die Serienfertigung. Mit dem technologieneutralen Effizienzindikator EI = eta_el + 0,2 eta_th - 0,2 wird nicht nur der elektrische, sondern auch der elektrische Wirkungsgrad in einer Kennziffer beachtet (vgl. mit den zwei Boni zur Wärme- und Stromeffizienz im Mini-KWK-Impulsprogramm) und der Wert von 0,2 als Status Quo eines Brennwertkessels abgezogen.


    Der Vorteil der Verankerung im KWKG wäre die Beständigkeit, während Marktanreizprogramme je nach Haushaltslage mal stärker oder schwächer ausfallen. Ich habe es vergessen, wer es gesagt hat, aber der Spruch gefällt mir: Ein Impuls muss ausreichend stark wirken (d.h. nicht zu schwach ausfallen) und über eine längere Zeit kontinuierlich bestehen bleiben (dauernd rin und raus aus den Kartoffeln ist schädlich). Aus dem Physikunterreicht weiss man noch Impulsänderung = Kraftstoß, Kraft in Newton man Stoßzeit in Sekunden. Die Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung braucht daher einen Kraftstoß, ein paar Mio Euro dauerhaft über einige Jahre. Dazu wäre dann auch der atmende Deckel für dies Instrument da, weil der verhindert dass eine Kostenexplosion auftreten kann und man kontinuierlich mit der Beispielzahl von 10% des bisherigen Deckels, d.h. 75 Mio Euro, anschieben kann.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Zunächst einmal danke dafür, dass hier Preise gepostet werden.... Diese zementieren sich dann in den Köpfen der Interessenten, ungeachtet dessen,, dass es sich um Modulpreise handelt, gehen die Leute dann davon aus, dass es sich um schlüsselfertige, in Betrieb befindliche Anlagen handelt.


    Ich habe mehr als einmal einen Auftrag NICHT erhalten, weil z. B. die Supertypen von der Energieagentur Preise auf den Markt geschmissen haben, die sich (wenn überhaupt) nur auf die nackte Maschine bezogen haben. Montagelohn, Zubehör, Puffer, UWP und die Befüllung nach VDI2035 sind zu vernachlässigen... Die Leute haben das aber leider anders verstanden und am Ende des Tages gar kein BHKW gekauft....


    Kernthema hier ist offensichtlich, wie bzw. mit welchen Änderungen man denn die Sache mehr nach vorne fährt. Hier ist es dann leicht, nach Subventionen zu schreien, die dann aber wiederum die Allgemeinheit bezahlen darf, siehe PV... Am Ende des Tages ist dann das Segment mausetot, wenn die Blase platzt... siehe nochmal PV....


    Meiner Meinung nach sollten wir (Planer, Anlagenbauer, Hersteller) erstmal unsere Hausaufgaben machen.


    Die Planer sollten die Anlagen seriös berechnen und nicht mit Phantasiezahlen arbeiten


    Die Anlagenbauer sollten die Maschinen vernünftig installieren, Stichwort Hydraulik etc.... BHKW sind nix für Meister Schmitz, der schon 400 Badezimmer eingebaut hat und 250 Etagenheizungen....


    Die Hersteller sollten ausgereifte Maschinen bauen, wo es kein böses Erwachen gibt. Die beste Planung nützt nix, wenn die Mühle nix taugt. Umgekehrt nützt das beste BHKW nix, wenn der Installateur ne Pflaume ist...


    Ich kenne in der ganzen Heizungsbranche kein einziges Produkt, wo die Chance des Scheiterns derart hoch ist wie beim Thema BHKW.... Wenn hier die Hausaufgaben gemacht werden, hat man zufriedene Kunden, die einen weiterempfehlen....


    Wenn Meister Schmitz aber die Wunderkiste vom Hersteller xy eingebaut hat, heißt es vom Endkunden nicht, kauf nicht beim Schmitz bzw. nicht das BHKW von Fa. xy....


    Es heißt dann viel mehr: Kauf Dir ja kein BHKW! Die Dinger taugen nix, ich hab nur Ärger!

  • Moin Hans_Dampf

    Hier ist es dann leicht, nach Subventionen zu schreien, die dann aber wiederum die Allgemeinheit bezahlen darf

    Du machst es Dir wieder viel zu Einfach. Die Allgemeinheit zahlt erheblich zu viele Subventionen in die Taschen einzelner Kohle- und Atomkonzerne diese Geld liegt am Ende nur als Zahl auf nem Konto rum. Es wäre Volkswirtschaftlich besser diese Gelder würden in die Taschen vieler kleiner Akteure fließen, denn von dort würde ein viel größerer Anteil reinvestiert!!


    Grüße

  • Nee, Du machst es Dir zu einfach... Nur, weil bei Atom und sonstigem Dreck ohne Ende Subventionen gezahlt werden, die die Allgemeinheit trägt (und im übrigen haben die meisten Leute gar keine Ahnung, über welche Summen wir denn konkret beim Atomstrom reden...), werden Subventionen für KWK nicht besser oder richtiger...


    Die einzige Variante, die ich akzeptieren würde, wäre ein Anschubförderung, um Stückzahlen für die kleinen Maschinen in den Markt zu bringen, was dann wieder dazu führen könnte, dass die Preise für die Maschinen fallen...


    Hierfür müsste es dann aber erstmal dauerhaft störungsfrei funktionierende Maschinen im Segment <5 kW elek geben.... Da kenne ich aber keine einzige....


    Und meiner Meinung nach ist es eine kühne Idee, Milliardenunternehmen wie Vaillant oder Viessmann mit Steuergeldern zu helfen, funktionierende Geräte zu entwickeln bzw. auf den Weg zu bringen....

  • Zunächst einmal danke dafür, dass hier Preise gepostet werden.... Diese zementieren sich dann in den Köpfen der Interessenten, ungeachtet dessen, dass es sich um Modulpreise handelt, gehen die Leute dann davon aus, dass es sich um schlüsselfertige, in Betrieb befindliche Anlagen handelt.


    Ich schreibe es gerne noch mal fett: das sind Modulpreise und für Transport, Einbindung und Inbetriebnahme kommt noch mal ca. 50% hinzu. Das braucht man in der Argumentation mit politischen Entscheidungsträgern, da dort eine Überförderung als das größte aller Übel angesehen wird. In der XLS-Anlage habe ich ein wenig mit Zahlen herumgespielt, die auch in etwa dem entsprechen, was die ASUE Kenndaten verraten.


    Zitat

    Und meiner Meinung nach ist es eine kühne Idee, Milliardenunternehmen wie Vaillant oder Viessmann mit Steuergeldern zu helfen, funktionierende Geräte zu entwickeln bzw. auf den Weg zu bringen....


    Auch V+V können nicht aus dem Vollen schöpfen sondern haben nur ein begrenztes Budget. In Japan hat man ca 100.000 Brennstoffzellenheizsysteme über Investitionszuschüsse in den Markt gebracht - rate mal, warum viele der deutschen BZ-Heizgeräte einen japanischen Stack benutzen? Die sind a) billiger und b) zuverlässiger und c) haben eine geringere Degradation als eigene Entwicklungen, was mit der ministeriell angeschobenen Massenproduktion zusammenhängt. Lies doch mal das IZES Gutachten zur BZ-Markteinführung. Grob 80 Mio Euro p.a. mal 5 Jahre = 400 Mio werden veranschlagt. Ich halte es nachhaltiger, wenn man das im KWKG verankert, und die Förderung technologieneutral gestaltet, so dass auch hochwertige Motor-BHKWs etwas abbekommen: Grundwert X Effizienzindikator = Auszahlung.


    Der Grundwert ist anfänglich hoch (z.B. 20 k€) und würde per atmenden Deckel graduell abschmelzen, wenn die Nachfrage anzieht. Der Effizienzindikator kombiniert elektrischen (1*eta_el) und thermischen Wirkungsgrad (0,2*eta_th) und nimmt den Brennwertkessel (100% * 0,2) als Basis. Auch die großen Heiztechnik-Konzerne verschenken kein Geld und lassen bei trüben Aussichten eine Entwicklung lieber in der Schublade vermodern, als für viel Geld eine Produktionsstraße aufzubauen und den Vertrieb zu schulen für ein Produkt, was nicht genügend Deckungsbeitrag abwirft.


    Ich halte das Aufkommen der BZHs eine Chance, um jetzt eine Extraförderung für die Nanos und Mikros im KWKG zu verankern. Die wollte man sowieso irgendwann fördern (wenn Geld da ist) und an sich gehört es ins KWKG, wenn man dem §1 Glauben schenkt. Mit der Brennstoffzelle im Rücken kann es eventuell gelingen, die unangemessene Lücke im Förderimpuls im Segment von ca 0-10 kW zu schließen.


    Gruß,
    Gunnar

  • Zitat:
    Ich halte es durchaus zielfördernd auch 1 kW BHKWs zu fördern, damit der Systemwandel in der gasverbrauchenden Heizungstechnik (Anm: es hat 20 Jahre gedauert, um von Heizwertkessel zum Brennwertkessel zu kommen) hin zu höherer Effizienz (genauer exergetischer Effizienz) gelingt. Jedes Jahr werden ca ein halbe Millionen Kessel ersetzt und die meisten sind fürs Ein- und Zweifamilienhaus, wo ein 1-kW-BHKW reinpassen würde (vgl. mit dem Exergieausweis). Natürlich sind die nano-KWK-Anlagen noch viel zu teuer, aber die Hoffnung ist, dass Serienfertigung und Lernkurveneffekte den wettbewerblichen Preis runterbringen können (Abb. 4, S. 8


    Mal einfach ein modernes EFH angenommen. 3.000 KWh Strom und 10.000 Kwh Wärme, auf dem Dach eine kleine PV Anlage und noch ein paar m2 Solarthermie. Beides am Verbrauch ausgerichtet.
    Bei 25 ct/KWh Strom und 5 ct/KWh Wärme macht das ca 750 Euro Stromkosten und 500 Euro wärme. PV und Thermie würden diese vermutlich schon dritteln. Bleiben für den Rest ca 800 Euro Energiekosten. Das BHKW deckt dann noch 40% vom Strom ab - während 30% Netzbezug bleiben ? Sind am Ende max. 500 Euro pro Jahr für das BHKW übrig.


    Wie liege ich in meinen Annahmen ?


    Kann man unter diesen Bedingungen eine Micro-BHKW betreiben ?


  • Mal einfach ein modernes EFH angenommen. 3.000 KWh Strom und 10.000 Kwh Wärme, auf dem Dach eine kleine PV Anlage und noch ein paar m2 Solarthermie. Beides am Verbrauch ausgerichtet. Bei 25 ct/KWh Strom und 5 ct/KWh Wärme macht das ca 750 Euro Stromkosten und 500 Euro wärme. PV und Thermie würden diese vermutlich schon dritteln. Bleiben für den Rest ca 800 Euro Energiekosten. Das BHKW deckt dann noch 40% vom Strom ab - während 30% Netzbezug bleiben ? Sind am Ende max. 500 Euro pro Jahr für das BHKW übrig. Wie liege ich in meinen Annahmen ?


    Warum installierst Du in dem Beispielhaus ein Solarthermieanlage? Um die EnEV oder das EEWärmeG zu schaffen? Lass es weg und du hast 5000 € gespart. Das BHKW ist bekanntermaßen als Ersatzmaßnahme zugelassen. Du kannst immer den Strom aus der PV-Anlage thermisch verwerten, wenn Du im Sommer zuviel davon übrig hast - was ich aber nicht generell mit einem Heizstab (eta=1) exergetisch empfehlen würde. Das BHKW würde vor allem im Winter Strom produzieren, die PV-Anlage im Sommer - beisst sich also nicht.


    Zitat

    Kann man unter diesen Bedingungen eine Micro-BHKW betreiben ?


    Das hängt davon ab. Wenn die stromerzeugende Heizung gegenüber einem Brennwertkessel nicht besonders teuer ist, dann schon. Nehmen wir an, das Nano-BHKW kann 2000 kW Strombezug substituieren und hat einen Deckungsbeitrag von 15 ct/kWh, dann sind das 300 € Überschuss. Damit darf das BHWK nur 3000 Euro Zusatzkosten verursachen. Bis wir dahin kommen, ist es ein weiter Weg, aber der wäre um so schneller gangbar, wenn man ein wenig Gas gibt.


    Gruß,
    Gunnar


    PS.
    Annahme: Förderdauer 60.000 h für alle Anlagen.


    §7(3) Betreiber sehr kleiner KWK-Anlagen sowie Betreiber von Brennstoffzellen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 3,5 Kilowatt, die ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Betrieb genommen werden, können sich auf Antrag vom Netzbetreiber vorab eine pauschalierte Zahlung der Zuschläge für die Erzeugung von KWK-Strom für die Dauer von 30 000 Vollbenutzungsstunden auszahlen lassen. Der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Summe innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung auszuzahlen. Mit Antragstellung erlischt die Möglichkeit des Betreibers zur Einzelabrechnung der erzeugten Strommenge.


    §7(3a) Betreiber sehr kleiner KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 15 Kilowatt, die ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Betrieb genommen werden, haben Anspruch auf eine Einmalzahlung pro KWK-Anlage. Diese Einmalzahlung berechnet sich aus dem Produkt aus dem Basiswert BW und Effizienzindikator EI. Der Effizienzindikator EI ist ein gewichteter Wirkungsgrad auf elektrischem und thermischen Wirkungsgrad und wird nach folgender Formel berechnet:
    EI = eta_el + 0,2 * eta_th -0,2
    Der Basiswert beträgt 20.000 Euro und verringert sich zum 31.3 eines Jahres, sofern die nach Absatz 3a ausgezahlten Gelder des vorangegangenen Kalenderjahres in Summe 75 Mio Euro überschritten haben. Dabei ist die folgende Formel anzuwenden: Basiswert_neu = Basiswert_alt * (75 Mio / ausgezahlte Summe des Vorjahres)

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)