Steuerentlastung nach § 53 a Energie StG hier Flüssiggas- 2014

  • Habe gegen den Steuerbescheid zur o.a. Steuerentlastung für Flüssiggas Einspruch eingelegt, da die von mir gewählte Ermittlung der verbrauchten
    Menge in kg abgeändert wurde. Meine Vorgehensweise war: m3 x 3.93= ltr. x 0,532 0 kg in Zahlen: 586 m3 x 3,93 = 2302,98 ltr. x 0,532 = 1.285,185 kg x
    60,60 € Entlastungssatz = 74,25 € Erstattung. In der gleichen Form wurde das Jahr 2013 abgerechnet.
    Im Bescheid wurde die Erdgastabelle verwendet, dagegen wehrte ich mich.
    In der neuen Begründung auf meinen Einspruch kam eine neue Variante:


    Eine zutreffende Berechnung der entlastungsfähigen Menge an Flüssiggas ist anhand der vorgelegten Mengenangaben (Betriebskubikmeter) nicht möglich, da die verbrauchte Menge nicht unter Berücksichtigung der jeweiligen Temperatur und des Druckes des Flüssiggases gemessen wurde.
    Daher ist die Menge nach § 162 AO zu schätzen.
    Die entlastungsfähige Menge wird folgendermaßen ermittelt:


    586 m3 x 2 (einheitlicher Faktor für Kleinanlagen, der Faktor 2 ergibt sich durch die Berechnung: 1 m3 x3,93l/m3X 0,509 kg/l= 2,003) = 1.172 kg Flüssiggas. Das sind um 113,185 kg weniger als meine bisherige Berechnung. Im Wert ist das sicherlich zu vernachlässigen, das es nur um 6,86€ pro Jahr geht. Nimmt man aber die Gesamtlaufzeit, ist das sicher nicht zu vernachlässigen.


    Wer hat eine gleiche Betriebsform mit Flüssiggas und wie sind seine Erfahrung mit der Rückerstattung der Energiesteuer nach § 53 a ?
    Für Hinweise schon im Voraus vielen Dank.

  • Da bei mir das Flüssiggas immer in Litern abgerechnet wird, habe ich den Verbrauch immer über die Betriebszeit zwischen zwei Lieferungen und der entsprechenden Liefermenge berechnet und angegeben.
    Der Umrechnungsfaktor l / kg (spezifisches Volumen) beträgt 1,95 (1,96 bei 15°C nach DIN)


    Zuletzt habe ich den Nennverbrauchswert laut Datenblatt Dachs angegeben. Das gab nie Probleme.

    Mit m³ habe ich mich nie rumgeschlagen.

  • Hallo Dachs2001, Danke für deine schnelle Antwort. Deine Methode ist bei meinem Vitotwinn 300 mit 2 Brenner - 1 Sterling, 1 Brennwerttherme -
    nicht möglich, da ca. 5 - 10% der Zusatzbrenner bei hoher Anforderung mitläuft.Auch dieser Verbrauch wird intern m3 gemessen.

  • Bei der Lieferung des Flüssiggases gibt es ein Lieferschein. Auf diesem Lieferschein sind die Temperatur und alle anderen Steuerliche Angaben vermerkt. Diesen Lieferschein vorlegen.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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  • Hallo
    Das HZA Münster hat bei mir die Berechnung über die produzierte Energie zugelassen.
    Die Verbrauchsanzeige vom m³ beim Vitotwin ist nicht für Flüssiggas geeignet, hatte das gleich Problem vor ca.einem Jahr im Forum schon mal reingestellt, und leider keine Antwort weder aus dem Forum noch von Viessmann erhalten.
    Ich berechne den Gasverbrauch folgendermaßen:
    Gesamtenergie (Strom und Heizenergie) in kWh / Heizwert Flüssiggas (lt. HZA Münster 12.944 kWh/kg) zuzüglich Verluste (Wirkungsgrad Vitotwin 300 lt. Datenblatt 96%) das ganze durch 1000 * 60,60€.
    Ich hatte für die Erstattung für 2013 den Brennwert von Flüssiggas (13,98 kWh/kg) genommen, was dem Beamten nicht gefallen hat. Ich war dem Beamten nicht böse den dadurch fiel meine Erstattung höher aus.
    Für 2014 habe ich den Antrag vor einigen Tagen verschickt mit oben angegebener Berechnungsformel.

    4,32 KWp PV-Aufdach(45° Süd)Volleinspeisung IBN05/09

    5,56 kWp PV-Anlage(Sonnengeführt)Volleinspeisung IBN12/09

    Vitotwin 300(Flüssiggas)mit 600l Pufferspeicher 2Heizkreise(FB und Radiatoren)IBN10/13

    7,67 kWp PV-Aufdach (45° O-W mit E3DC Speicher)IBN 11/15,

    Erweiterung um 3,54 kWp 05/19

    E-Auto Hyndai Kona 05/19

    WB von E3DC IBN 08/19

    10,05kWp PV-Lärmschutzwand(Senkrecht Süd)Anschluß an E3DC Speicher IBN 03/21

    5,39kWp PV-Lärmschutzwand(Senkrecht Ost)Anschluß an zweiten E3DC Speicher (Farmbetrieb) IBN 03/23

  • Danke für die Antwort. Es scheint hier keinen Standard zu geben und ich muss nach dem Einspruch und der neuen Berechnung damit leben. Obwohl objektiv falsch, es wurde eine Temperatur von 18° angenommen, das für mich bedeutet dass 10% der verbrauchten Energie nicht entlastet wurden.
    Es bliebe jetzt nur noch die Klage vor dem Finanzgericht, was aber wegen ca. 6 € keinen Sinn ergibt. Muss in 2015 einen anderen Ansatz wählen, um nicht vom Staat beschummelt zu werden.

  • s wurde eine Temperatur von 18° angenommen,


    wie kommst Du den da drauf. Die Ausdehnung von LPG liegt bei ca. 3%/10K. Welche Temperatur sollten den deiner Ansicht nach angesetzt werden?

  • Hallo

    Hallo Dachs2001, Danke für deine schnelle Antwort. Deine Methode ist bei meinem Vitotwinn 300 mit 2 Brenner - 1 Sterling, 1 Brennwerttherme -
    nicht möglich, da ca. 5 - 10% der Zusatzbrenner bei hoher Anforderung mitläuft.Auch dieser Verbrauch wird intern m3 gemessen.

    Meineswissens wird bein Vitotwin nur der Gasverbrauch des Stirlings gemessen ebenso wie der interne Wärmemengenzähler nur die Wärme vom Stirling angibt.
    Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.
    Bei Flüssiggasbetrieb ist Gasverbrauchsanzeige nicht nutzbar, da diese falsche Werte anzeigt, es sei den mit der neusten Softwarerelease hat sich was geändert.
    Gruß Christof

    4,32 KWp PV-Aufdach(45° Süd)Volleinspeisung IBN05/09

    5,56 kWp PV-Anlage(Sonnengeführt)Volleinspeisung IBN12/09

    Vitotwin 300(Flüssiggas)mit 600l Pufferspeicher 2Heizkreise(FB und Radiatoren)IBN10/13

    7,67 kWp PV-Aufdach (45° O-W mit E3DC Speicher)IBN 11/15,

    Erweiterung um 3,54 kWp 05/19

    E-Auto Hyndai Kona 05/19

    WB von E3DC IBN 08/19

    10,05kWp PV-Lärmschutzwand(Senkrecht Süd)Anschluß an E3DC Speicher IBN 03/21

    5,39kWp PV-Lärmschutzwand(Senkrecht Ost)Anschluß an zweiten E3DC Speicher (Farmbetrieb) IBN 03/23

  • Nachdem es sich um einen Erdtank handelt gehe ich von 8° aus, also sind die 18° definitiv falsch.

  • Du ich denke du bringst hier vielleicht einiges durcheinander? LPG wird beim Tanken und nicht beim Verbrennen gemessen. Also spielt die Art des Tanks eigentlich keine Rolle. Hättest Du 8°C bezogen, würdest Du tendentiell so gar (15-8)/10*3% =2,1% mehr Gas bekommen, da in der i.d.R. unkorrigiertes Volumen abgerechnet wird und die Normtemperatur bei 15% liegt. Wir lernen daraus: am Besten tanken, wenn die Suppe unter 15°C angeliefert wird!