Gewerbemieter und Umsatzsteuer für den zugekauften Strom

  • Wieder eine neue Frage:
    Ich habe einen Restaurantpächter in meinem Haus, den ich sowohl mit Strom beliefere aus meinem Dachs, als auch mit dem dazugekauften Strom. Ich selber bin nicht umsatzsteuerpflichtig, aber mein Pächter. Für den hinzugekauften Strom zahle ich Umsatzsteuer. Für die Weiterberechnung an die Mieter benutze ich folgende Formel:


    Strompreis pro kWh = (Bhkw-Produktion in kWh - eingespeister Strom in kWh)*(Versorgerpreis pro kWh-1 Cent)+(zugekaufter Strom in kWh * Versorgerpreis pro kWh)) /
    (Bhkw-Produktion in kWh - eingespeister Strom in kWh + zugekaufter Strom in kWh)


    Diesen Strompreis multipliziere ich dann mit dem Verbrauch der Mieter und habe dann deren Stromkosten. Jetzt möchte mein Pächter, dass ich ihm den Anteil an der Umsatzsteuer bescheinige, der auf seinen Strom entfällt, damit er den als Vorsteuer von seinen Umsatzsteuerzahlungen abziehen kann. Ich erinnere mich mal gelesen zu haben, dass so etwas generell bei Nebenkostenabrechnungen nicht zulässig ist, aber was ist in diesem Fall, darf ich das? Und ist das in dieser Form korrekt?

  • Moin,


    kompliziertes Ding. Einerseits darfst Du als "Kleingewerbler" Umsatzsteuer nicht ausweisen, andererseits ist die Stromlieferung schon lange keine Nebenleistung mehr zur Vermietung. Wie wärs wenn Du dem guten Mann einfach ein Angebot etwas 20% unter Marktpreis machst - dann kömmt er günstiger als wenn er die 19% wiederholt.


    Grüße

  • Alikante,


    das wäre im Prinzip eine gute Idee, allerdings verbraucht das Restaurant 36000 kWh, während ich 42000 kWh einkaufe, d.h. ich sponsor ihm die Umsatzsteuer. Da entlasse ich ihn doch lieber in die freie Stromwildbahn :D Und dann sollte ich meinen gesamten BHKW-Strom hoffentlich im Haus loswerden, denn ich erzeuge so um die 35000 kWh im Jahr.