Wieder eine neue Frage:
Ich habe einen Restaurantpächter in meinem Haus, den ich sowohl mit Strom beliefere aus meinem Dachs, als auch mit dem dazugekauften Strom. Ich selber bin nicht umsatzsteuerpflichtig, aber mein Pächter. Für den hinzugekauften Strom zahle ich Umsatzsteuer. Für die Weiterberechnung an die Mieter benutze ich folgende Formel:
Strompreis pro kWh = (Bhkw-Produktion in kWh - eingespeister Strom in kWh)*(Versorgerpreis pro kWh-1 Cent)+(zugekaufter Strom in kWh * Versorgerpreis pro kWh)) /
(Bhkw-Produktion in kWh - eingespeister Strom in kWh + zugekaufter Strom in kWh)
Diesen Strompreis multipliziere ich dann mit dem Verbrauch der Mieter und habe dann deren Stromkosten. Jetzt möchte mein Pächter, dass ich ihm den Anteil an der Umsatzsteuer bescheinige, der auf seinen Strom entfällt, damit er den als Vorsteuer von seinen Umsatzsteuerzahlungen abziehen kann. Ich erinnere mich mal gelesen zu haben, dass so etwas generell bei Nebenkostenabrechnungen nicht zulässig ist, aber was ist in diesem Fall, darf ich das? Und ist das in dieser Form korrekt?