Moin Moin!
Ich betreibe ein BHKW in einem 8 Parteien Haus.
Der Strom wird in das allgemeine Netz eingespeist.
Muss die Rückvergütung, die ich erhalte an die Mieter weitergegeben werden (Nebenkostenabrechnung)?
Gruß
Eisbär
Moin Moin!
Ich betreibe ein BHKW in einem 8 Parteien Haus.
Der Strom wird in das allgemeine Netz eingespeist.
Muss die Rückvergütung, die ich erhalte an die Mieter weitergegeben werden (Nebenkostenabrechnung)?
Gruß
Eisbär
Hallo EisbärOL und herzlich Willkommen im Forum,
um die Frage zu beantworten müssen wir wissen wie Du mit den Mietern abrechnest.
Grüße
PS :
ZitatDer Strom wird in das allgemeine Netz eingespeist.
Das ist natürlich ganz großer murx.
Moin Moin!
Was für genau für Angaben brauchst du?
Das BHKW (nach EEG) wird direkt von den Eigentümern betrieben.
Wir sind der Verwalter und müssen nun erstmalig die Nebenkostenabrechnung erstellen.
Gruß
Oha, nach EEG ist ja mal ein seltener Fall.
Was für genau für Angaben brauchst du?
ob als Contraktor oder per Heizkostenverordnung ??
per Heizkostenverordnung.
Ein Contraktor ist nicht zwischengeschaltet.
OK,
BHKW-Betreiber=Vermieter, Abrechnung nach HKVerordnung
Das bedeutet es dürfen nur Kosten Umgelegt werden die tatsächlich entstanden sind, die Energiesteuerrückvergütung ist für den gekoppelten Prozess - das bedeutet der auf die Wärme entfallende Anteil der Rückvergütung muß den Wärmekosten gutgeschrieben werden.
Grüße
Vielen Dank für die Antwort.
Demnach muss der Eigentümer/Vermieter alle Rückvergütungen, ob Stromvergütung oder Energiesteuervergütung, mit in die Nebenkostenabrechnung/Heizkostenabrechnung einfließen lassen? Richtig?
Wie verhält es sich, wenn ein Contraktor zwischengeschaltet ist?
Demnach muss der Eigentümer/Vermieter alle Rückvergütungen, ob Stromvergütung oder Energiesteuervergütung, mit in die Nebenkostenabrechnung/Heizkostenabrechnung einfließen lassen? Richtig?
Nein. Er muß Stromseite und Wärmeseite trennen ! Nur die Wärmeseite ist für die Nebenkosten relevant, alles was Stromseite ist kommt zum Gewerbe "Stromverkauf".
Grüße
Also wird die Vergütung für die Stromeinspeisung in das allg. Netz nicht in der Nebenkostenabrechnung für die Mieter einfließen?
Nein,
aber....es darf auch nur z.B. der Gasanteil der für die Wärmeerzeugung benötigt wurde einfliessen
...sieh Hinweise im Beiblatt 3.1. der HeiKoV
Hallo,
bitte richtig lesen!!! Er speist nach EEG ein!!
GRüße
EEG = 3,3 ct / kWh? (+5,11)
oh man,
nö 20-25Cent/kwh