Stromsteuerberfreiung auch für bezogenen Strom?

  • Hallo Dachsfan,


    Zitat

    Original von Dachsfan
    Also ich habe heute grünes Licht zur Stromsteuerrückzahlung durch meinen Stromversorger vom HAuptzollamt erhalten.


    es wäre schön, wenn Du das Schreiben vom HZA hier mal einstellen könntest - gern auch anonymisiert.


    Gruß


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Hallo Dachsfan,


    sehe ich das jetzt richtig, man bekommt so viel Strom beim Kauf vom EVU stromsteuerberefreit, wie man ans EVU per KWK verkauft hat?


    Verkaufe ich also weniger Strom ans EVU wie ich selbst zusätzlich zum Eingenproduzierten vom EVU einkaufe (ist bei mir so), dann bekomme ich so viel Strom wie geliefert Stromsteuerfrei und den Rest mit Stromsteuer berechnet?


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Bruno,


    so ist es.


    Einfacher ausgedrückt:


    Du bekommst Deinen bezogenen Strom steuerbefreit, jedoch maximal bis zur Menge des von Dir eingespeisten Stroms.


    Gruß


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Ratet mal wer jetzt sofort einen Anruf bekommt.... :D


    Die Unterlagen die hier von euse etwas höher im Thread bereit gestellt wurden sind schon länger dort vorhanden.
    Mit dem Zollschreiben werde ich meine Sache jetzt noch mehr vorrantreiben!!


    Jungs an die Schreibgeräte und lasst die Sachbearbeiter schwitzen!!!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd der Dachsausbeuter ()

  • Zitat

    Original von Bernd der Dachsausbeuter
    Ratet mal wer jetzt sofort einen Anruf bekommt.... :D


    :tongue: Oh die Ärmsten )))) jetzt kommt der Dachsausbeuter.. :D


    Aber liebster lass uns zur Auszahlung schreiten.... ))))

  • Hallo Dachsfan,


    kannst du vielleicht auch Dein Anschreiben an das Hauptzollamt Dortmund, mit dem Du deren Antwort bekommen hast, ins Forum stelle?
    Dies wäre eine Erleichterung für uns alle, die ebenfalls die Stromsteuererstattung anstreben.
    Auch würden wir Dachser die gleiche Sprache gegenüber Ämtern sprechen.


    Danke für Dein Verständis
    und Gruß
    Werner

  • Ich denke das Du etwas missverstanden hast.


    Die Hauptzollämter haben und wollen damit auch nichts zu tun haben.


    Die Antwort der Hauptzollämter steht hier:


    http://www.kwk-infozentrum.info/html/stromsteuerbefreit.html


    ( Zum Antwortschreiben des Hauptzollamtes bitte die - förmliche Einzelerlaubnis - anklicken )


    Du musst Dich also an Deinen Stromversorger wenden, von dem Du Deinen Strom beziehst. Dieser muss Dir Deinen Strom um 2,05 ct / kWh günstiger verkaufen, bzw. Dir diesen Betrag Rückerstatten.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo Dachsfan,


    nein, ich glaube ich habe das nicht falsch verstanden, ich habe das schon so gelesen, wie Du es beschrieben hast.


    Nur, nachdem ich bei meinem Stromlieferanten den Antrag auf Steuererstattung gestellt habe, antwortet er mir, daß das Hauptzollamt in einem Schreiben (ähnlich wie dem vom Dortmunder HZA) mitteilen soll, daß der Stromlieferant berechtigt ist, mir die Steuer zu erstatten.


    So interessiert mich natürlich, welchen Text Du zum HZA Dortmund geschrieben hast, damit die Dir das Antwortschreiben haben zukommen lassen.


    Das, was mein Stromlieferant/abnehmer von mir erwartet ist eben eine Klarstellung des HZA für ihn und das Finazamt.


    mit Gruß
    Werner

  • ^^ Aha, das ist ja interessant.


    Das wollten meine Stromversorger auch, nur gibt es eben keine Durchführungsanweisungen, da alles Gesetzlich geregelt ist.


    Ich empfehle Dir ausdrücklich das Schreiben des Hauptzollamtes das ich verlinkt habe ( siehe oben ) dem Stromversorger zur Verfügung zu stellen. Seitens der Hauptzollämter gibt es eben nichts anderes und es kann nicht sein, das jetzt jeder von seinem Hauptzollamt ein solches Schreiben bekommt bzw. anfordern muss.


    Das Schreiben ist auch, aus meiner Sicht nur eine bedingte Klarstellung, da es eigendlich nur sagt, Stromversoger guck ins Gesetz :D


    Sollte der Stromversorger immer noch nicht wissen, was los ist verweise ihn auf den Link:http://www.zoll.de/b0_zoll_und…euern/d0_strom/index.html


    Da steht:


    Gibt es Steuervergünstigungen?
    Das Stromsteuerrecht beinhaltet Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuerentlastungen.
    Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird, zur Stromerzeugung entnommen wird oder in Anlagen mit einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt erzeugt und in räumlichem Zusammenhang zu dieser Anlage entnommen und von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, geleistet wird, ist steuerfrei.


    Was bitte genau ist jetzt noch unklar ???


    Hast Du etwas schriftliches ?? dann schick mir es mal auch mit dem Ansprechparten Deines Stromversorgers, wenn Du willst kann ich mal mit ihm sprechen. ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • HALLO ZUSAMMEN,


    heute hab ich einen freundlichen Anruf von meinem EVU erhalten! ^^


    Man sagte mir, daß das zuständige Zollamt einen "Erlaubnisschein" austellen möchte, worin stehen müsse, dass ich zum steuerfreien Bezug der in Frage kommenden Strommenge berechtigt sei! Es gäbe verschiedene Steuerbefreiungen -oder auch Nachlässe(gewerblich, landwirtschaftlich, industriell) die das Zollamt in einem Erlaubnisschein bestätigen muß, erst dann könne das EVU die Beträge verrechnen. :O


    Ich habe noch niemand beim Zollamt erreicht, denke aber, daß es doch irgend eine Art Erlaubnisschein, ähnlich der "Erlaubnis für die Verwendung von steuerbegünstigtem Mineralöl", geben muß :-(/
    Wenn ich was höre poste ich hier ;)


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo AxelF,


    genau so ist es auch mir ergangen, deshalb hätte ich ja gerne den Worlaut des Schreibens von Dachsfan an sein Hauptzollamt gewußt.


    Denn wenn wir Dachser mit dem gleichen Vokabular auftreten, stellen wir auch irgendwann eine Lobby dar.


    mit Gruß an alle
    Werner

  • Ich habe nichts anderes abgefragt, als auch in den Vorschlägen die hier oder im KWK Infozentrum stehen. Nur Ihr werdet auch nichts anderes als ich bekommen, dies hilft Euch eigendlich auch nicht weiter.


    Keinesfalls werdet Ihr ein "Zertifikat" erhalten mit Euren Strommengen etc. wie hier angedacht, da es dafür keine Rechtlichen Voraussetzungen gibt. :rolleyes:


    Ihr lasst Euch von Euern Stromversorgern ins Bockshorn jagen, nach dem Motto, warum soll ich überlegen, besorg mir doch vom König oder Kaiser ein Zertifikat das ich das machen soll.... )))) )))) ))))


    Es steht so im Gesetz und auch auf der Seite die ich zuvor als Link genannt habe. Da hilft nur dem Stromversorger eine Frist setzen und notfalls klagen. :-(/ Leider - eigendlich wie immer.


    PS: Ich bin schon länger an der Sache dran und würde Euch gern anders helfen, manchmal jedoch geht das nicht. Mein Schreiben würde Euch nichts helfen, nehmt wenn Ihr Euch ins Bockshorn jagen lassen wollt, die Vorschläge hier, oder ich erstelle gern in den nächsten Tagen eins und stelle es hier rein.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • @:-Verweise nochmals auf meinen Beitrag vom 26.04.2007 Thema Rubrik Einspeisevergütung gesetzl Regelung (müßte eigentlich hier rein)
    Nach einem Schreiben an das HZA Erfurt wurde mir wiederholt mitgeteilt ,das
    ein Erlaubnisschein benötigt wird ,dieser dann an das EVU weitergegeben werden muß und erst dann rückwirkend zum 01.01 .eines Kalenderjahres die Stromsteuer für den selbst verbrauchten Strom zum Betreiben der Anlage vom EVU erstattet werden darf @:pille Trotz des Hinweises auf das Schreiben vom HZA Dortmund und die Zollseite!
    Also nicht rückwirkend ab Inbetribnahme des BHKW !! :-(/Das würde wieder mal bedeuten,wer sich nicht informiert ist angeschmiert.Oder sollte es andere gesetzliche Regelungen geben?
    Im übrigen würde ich allen die bisher erfolgreich waren mit diesem Antrag bitten,dies ins Forum zu stellen damit die Rumraterei ein Ende hat.Ansonsten gilt "Erst die Kohle in der Tasche und dann posten" ^^Ich für meinen Teil werde Euch in den nächsten Tagen alle Schreiben hier zugänglich machen.