Hallo Dachsfreunde, -treiber, -ausbeuter, -fans und andere BHKW-Betreiber,
kürzlich erhielt ich von meinem Dachspfleger in Kopie ein Schreiben, in dem er sein EVU um die Erstattung der Stromsteuer des gesamten, von ihm bezogenen Stroms ersucht.
Begründet wird dies mit dem § 9 Abs. 1, Nr. 3a des Stromsteuergesetzes (StromStG):
§ 9 Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen
(1) Von der Steuer befreit:
3. Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt erzeugt wird und
a) vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird
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Hierzu gibt es ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF-Schreiben vom 19.06.2002 - III A 1 - V 4201 - 1/02) in dem es für den Bereich der Erneuerbaren Energien u. a. um die Erstattung der Stromsteuer für den zunächst (voll) eingespeisten und dann wieder vom EVU bezogen Strom für den Eigenverbrauch geht. Die Erstattung der Stromsteuer wird in dem BMF-Schreiben und einem anhängenden Kommentar eindeutig bejaht, ist natürlich in der Höhe auf die maximal eingespeiste Menge an kWh begrenzt.
Ausdrücklich wird in diesem Schreiben auf folgendes hingewiesen:
"Die vorstehenden Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn entsprechende Sachverhalte im Zusammenhang mit dem am 18.5.2000 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 12.05.2000 (...) oder dem am 1.4.2002 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19.3.2002 (...) auftreten."
Nach meinem (laienhaften) Verständnis könnte dies bedeuten, dass mir als KWK-Betreiber die Stromsteuer für den vom EVU bezogenen Strom erstattet werden müsste, sofern ich zumindest die gleiche Menge an Strom ins öffentliche Netz eingespeist habe, was bei den meisten Betreibern wohl der Fall sein dürfte.
Diese Einschätzung wird gestützt vom HZA Magdeburg, nach dessen Aussage es dabei (bei der Stromsteuerbefreiung; Anm. d. Verf.) unerheblich ist, ob der selbst erzeugte Strom zwischenzeitlich an den Stromversorger verkauft und danach wieder zurückgekauft oder direkt vor der Einspeisung selbst verbraucht wurde.
So, ich hoffe, den Sachverhalt einigermaßen klar und verständlich zum Ausdruck gebracht zu haben. Mich interessiert nun, ob schon jemand von euch von dieser Sichtweise gehört oder gar schon Erfahrungen damit gemacht hat. Als aufmerksamer Leser dieses Forums habe ich davon bisher noch nichts gelesen - oder habe ich da was übersehen?
Viele Grüße
euse