Also ich hab mal versucht das für mich verständlich zu machen, korrigiert mich wenn meine Denke hinkt.
a) Strom aus erneuerbaren Energien ist steuerbefreit.
b) Strom aus anderen Energien ist steuerbehaftet.
Somit hätte Strom nach a) eine andere "Qualität" wie Strom aus nach b)
und weil man Äpfel ned mit Birnen vergleichen soll (aber beides ist Most-Obst)
muss auch der Strom differenziert betrachtet werden.
Kraftwerk A stellt Atomstrom her. Diesen verkauft er an den Netzbetreiber N für 10ct und haut 2 ct Steuer druff. Also verlangt Kraftwerk A vom Netzbetreiber N 12 ct alles zusammen. Die vereinnahmten 2 ct führt Kraftwerk A an den Zoll ab.
Netzbetreiber N verkauft Kunde K Atomstrom für insgesamt 15 ct. Darauf kommen noch 2 ct. Steuer also in Summe 17 ct. Für den Netzbetreiber ist die Stromsteuer wie ne MwSt für den Unternehmer, sie juckt ihn nicht weil durchlaufender Posten.
Nun kommt Kraftwerk S ins Spiel. S generiert den Strom ausser Sonne. S verkauft den "schöneren" Strom auch an den Netzbetreiber N für 20ct. Weil steuerbefreit zahlt der Netzbetreiber auch nur 20ct im EK.
Nun ruft Netzbetreiber N bei Kunde K an und bietet den schönen neuen Solarstrom feil. N will was an dem schönen Strom verdienen und haut 5ct auf den EK druff. Also hat N nun folgende Sorten im Angebot:
Atomstrom für 15ct +2ct Steuer= 17ct
Solarstrom für 25ct +0ct Steuer=25 ct
Und Kunde K kann nun entscheiden ob er lieber Äpfel oder Birnen mag, bzw solar oder atom. Absolut transparent.
Wenn nun Netzbetreiber N aber aus seinem Obst Most macht ähhh.. seinen Strom zusammenmischt dann bietet er noch an:
Energiemix spezial 50/50 für 20ct+anteilige Stromsteuer 1ct= 21ct
Bis dahin wärs für den Kunde auch noch schön transparent.
Wenn nun der Chef von Kraftwerk A Strom zurückkauft weils ihm mal wieder die maroden Dübel ausser Wand gehauen hat oder Mitarbeiter Simpson aus Versehen die Brennstäbe in die Wertstofftonne geworfen hat und nun sein Aggregat stillsteht, dan kann er zu den gleichen Konditionen beim Netzbetreiber N Strom kaufen. Und wenns bei Atomstrom mal Lieferschwierigkiten gibt, dann nimmt er eben Solarstrom für 25ct steuerfrei. Wer letztendlich den schönen teureren steuerfreien Solarstrom kauft und verbraucht ist ja auch letztendlich schnuppe.
Wenn nun Kraftwerksbetreiber S etwas Strom kauft (wann ist eigentlich egal) so kauft er auch die Sorte seiner Wahl, entweder schönen steuerfreien oder günstigen besteuerten Strom, je nach Gusto. Den Strom darf er einsetzten wo, wie und wann er will. Weil, mit der steuerbefreiung sollte ja die naturverbundene HERSTELLUNG des Stromes begünstigt werden und nicht wie z.B. bei Heizöl und Diesel bestimmte Einsatzzwecke und somit der VERBRAUCH besteuert werden.
Ich will damit sagen, wenn ich beim Laden nen Fisch kauf dann sind da 7% MwSt druff. Wenn ich den Fisch nächste Woche weiterverkauf, dann sinds immer noch 7%. Und zwar egal ob ich ihn an den Händler nebenan tagsüber zurückverkauf oder nachts an den Fischer 400km weiter. Fisch bleibt Fisch, und steuervergünstigter Fisch bleibt steuervergünstigter Fisch. Warum sollte er diesen Status auch verlieren? Oder ich verkauf Dir heute 1000 Liter steuervergünstigtes Heizöl zu 60ct/l und morgen brauch ich selber wieder was und kauf wieder 100l Heizöl zurück. Dann wird da ja auch nicht automatisch höherbesteuerter Diesel daraus?
*grübel*