Keine Garantie für Vitotwin 300-W von Viessmann bei " Fremdspeicher" / Eigene Maschienenversicherung?

  • Solar_Oldi: Ich habe eben mit deinem Heizungsbauer über das vorliegende Schreiben gesprochen.
    Die gesamte Situation stellt sich etwas anders dar, als sich auf den ersten Blick vermuten ließ.


    Meine persönliche erste Vermutung war allerdings korrekt. Denn mit dem Schreiben sollte kein genereller Garantieausschluss bestätigt werden, sondern lediglich ein Ausschluss der Garantie bei auftretenden Störungen oder Defekte, die auf die Fremdprodukte zurückzuführen sind.
    Ich werde mich dazu intern noch einmal abstimmen, wie wir mit dieser Sache weiter verfahren und lasse deinem Heizungsbauer entsprechende Informationen zukommen.


    Am besten wendest du dich zwischenzeitlich schon mal an deine Heizungsfirma, um einen detaillierten Zwischenstand zu erfahren.
    Ich halte dich aber auch auf dem Laufenden. ;)


    Schönen Gruß °be

  • Denn mit dem Schreiben sollte kein genereller Garantieausschluss bestätigt werden, sondern lediglich ein Ausschluss der Garantie bei auftretenden Störungen oder Defekte, die auf die Fremdprodukte zurückzuführen sind.


    Hallo und danke für die Antwort.
    Ich werde den Vitotwin mit Sicherheit nicht durch die " Fremdprodukte" nicht vorsätzlich kaputt machen. Allerdings stellt sich dann die Frage wer
    in X - Jahren ( Sofern ein Defekt auftritt. ) klären will / kann an was es gelegen hat ?( . Dann geht nämlich los ....
    Der nette Herr von Viessmann der die IB gemacht hat, hatte keinerlei Bedenken. Ich hoffe doch auch, das der Vitotwin intern evtl. auftretende
    Fehler von Pumpen bzw. defekten Mischern abfängt ohne gleich hops zu gehen. Vieleicht sollte Viessmann mehr an seine Produkte und die Qualität glauben . Ich jedenfalls hatte eine Ölheizung ( Viessmann Monovitola )die bis auf kleine Fehler 34 Jahre gelaufen ist. Wenn mein Vitotwin jetzt seine 50000 Std. oder mehr läuft, ist doch alles ok. Was dann ein neuer Stirling als Ersatz kostet weis sowieso noch keiner.
    Da die Inbetriebnahme Ok war, sollte es auch hernach keinerlei Einschränkungen bei der Garantie geben denke ich.

  • Hallo Solar_Oldi,


    selbstverständlich glauben wir an die Qualität unserer Produkte.
    Wir können aber nicht einschätzen welchen Einfluss ein Fremdprodukt auf unser Gerät hat.
    Daher können wir im Zusammenhang mit einem Fremdprodukt auch keine störungsfreien Betrieb gewährleisten.
    Dies soll nicht heißen, dass das System so nicht funktionieren kann oder es definitiv zu Defekten kommen muss.


    Sollte es innerhalb der Gewährleistung zu einer Störung kommen, werden wir prüfen woran es gelegen haben kann und anhand der vorliegenden Daten eine Entscheidung treffen.


    Hier ein kleines Beispiel aus der Automobilindustrie, um es besser zu verstehen:


    Du lässt an deinem neuen Auto eine Anhängerkupplung eines Fremdanbieters anbauen.
    Das kann funktionieren, aber der Hersteller kann keine Gewährleistung oder Garantie dafür übernehmen,
    da er die Komponenten nicht kennt und ausgiebig prüfen konnte.


    Schönen Gruß °be

  • Ich jedenfalls hatte eine Ölheizung ( Viessmann Monovitola )die bis auf kleine Fehler 34 Jahre gelaufen ist. Wenn mein Vitotwin jetzt seine 50000 Std. oder mehr läuft, ist doch alles ok. Was dann ein neuer Stirling als Ersatz kostet weis sowieso noch keiner.
    Da die Inbetriebnahme Ok war, sollte es auch hernach keinerlei Einschränkungen bei der Garantie geben denke ich.

    Wieviel Jahre Garantie vergibt Vissmann denn nun auf den Stirling; sind das 10 Jahre oder nur 2 Jahre ( nun reduziert )
    Wurde der Stirling nicht m. 10 Jahre Garantie beworben?



    Dass man für den Ersatz-Stirling noch keinen Preis an gibt, finde ich gelinde gesagt für den Endkunden äußerst dä(h)mlich. Vermutlich
    wollen die Hersteller die Folge-Umlagekosten verschweigen, die man letztendlich in den Anschaffungspreis noch mit ein rechnen müsste;
    sonst Minusgeschäft?

  • Hallo wildschuetztirol,


    generell gilt die gesetzlich vorgegebene Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
    Darüber hinaus gibt es verschiedene andere Lösungen, welche ggf. individuell vereinbart werden.
    Welche Fristen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus für dein Gerät gelten, erfährst du über deinen Heizungsfachbetrieb.


    Da unser Vertriebsweg vorsieht, dass wir unseren Verkauf, wie auch unseren Service nur über Fachhandwerker abwickeln,
    erhältst du eine Preisauskunft ebenfalls nur über deinen Heizungsfachbetrieb.


    Schönen Gruß °be