@ Bruno, da freue ich mich doch schon, auf Deinen Beweis, das eine Wohngemeinschaft - Also Mietshaus z.B. den eigenerzeugten Strom eines Kleinkraftwerkes mit dem Brennstoff der Hausgemeinschaft nicht z.B. für Allgemeinstrom nehmen darf.
Bitte ebenfalls mit Quellenangabe usw.
Also wir haben dies schon zig mal duchgekämpft das die Versorger sich einverstanden erklärten, das der Strom der Gemeinschaft gehört und somit von dieser auch verwendet werden darf. Eine Rechtsauffassung wie Du sie vorträgst, ist mir zwar Seitens der Stromversorger als Wunsch bekannt, aber es bleibt halt ein Wunsch.