Wärmeliefervertrag

  • Hallo Fuchs,


    sobald die Abrechnung fertig ist, gebe ich dir die Zahlen bekannt.
    Wird aber erst nach Ostern sein.


    Grüße Helmut

  • Zitat

    Original von Bruno44


    Ich nehme Dein Angebot gerne an: Machen wir eine Vereinbarung, dass ich den von mir produzierten Strom (und zu Spitzenzeiten den vom EVU zugekauften) meinen Mietern verkaufe und Du das rechtliche Risiko daraus für mich trägst?


    Gab es für solche Fälle nicht einen Fonds beim Bund der Energieverbraucher? Ansonsten sollte man bei Senertec, Ecopower und Co. nachfragen, ob die nicht einen Präzedenzfall mit in die höchsten Instanzen durchboxen wollen.


    "Rechtliche Rahmenbedingungen für die Lieferung von Strom und Wärme aus einer BHKWAnlage an Mieter in einem Mehrfamilienhaus": Ich mach' mich mal schlau, was die Fachanwälte dazu meinen und geb das dann hier weiter.


    Das MFH ist ist vom Abnahmeprofil für die Klasse der 5kW_el BHKWs ein idealer Einsatzort, allerdings ist eine Eigentümergemeinschaft ein äußerst schwierig zu handhabender Kunde - es muss nur ein Einziger querschießen und schon ist es aus mit dem Projekt. Eine "Professionalisierung" per Contractor oder Betreibergesellschaft als Eigentümerteilmenge sollte dieses Problem umgehen können, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.


    Gruß
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)